Für die EINREICHUNG:

Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung und für die persönliche Einreichung am Dekanat (oder senden ALLE Dokumente in EINER E-Mail) genau 4 Wochen vor dem geplanten Diplomprüfungstermin an:

Frau Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at)

 

Zur Vereinfachung empfiehlt es sich für Einreichungen für die Diplomprüfung PERSÖNLICH am Dekanat zu erscheinen und vor Ort Unklarheiten zu klären!
 

Der Masterabschluss wird über TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beantragt. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit Ihren drei Prüfer_innen und klären ab, ob die Prüfung in Präsenz, Hybrid oder über Videokonferenz abgehalten wird und geben dies auch bei der Einreichung bekannt.

Bitte fixieren Sie den Prüfungstermin für Ihre Diplomprüfung: MONTAG-DONNERSTAG, da an diesen Tagen der Studienbetrieb besetzt ist!
 

Dokumente (erforderliche Unterlagen):

  • Reisepass (und gegebenenfalls Heiratsurkunde)
  • Studienblatt
  • Lehrveranstaltungszeugnisse, die nicht eindeutig zugordnet werden konnten
  • Zeugnis über das Diplomand_innenseminar (nur für das Masterstudium Technische Chemie und das Masterstudium Computational Science and Engineering)
  • Zeugnisse über die Wahlübungen (nur für das Masterstudium Technische Chemie)
  • Sammelausdruck
  • Bescheid und Zeugnis über das Vorstudium und (falls zutreffend) Bescheid über die Zulassung zum Studium
  • Bescheide (Anerkennung von Lehrveranstaltungen)
  • UHStat2-Bestätigung (PDF)
  • eine hartgebundene Version der Diplomarbeit (bitte mit eigenhändiger Unterschrift auf der ersten Seite der Diplomarbeit abgeben!)
  • Antrag auf Benützungsbeschränkung (falls zutreffend)
  • falls externe Prüfern_innen teilnehmen, bitte senden Sie uns auch das entsprechende Formular (PDF) zu
     

Die hartgebundene Diplomarbeit kann nachgebracht werden, MUSS aber spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin abgegeben werden!
Bitte informieren Sie Ihre Betreuung, dass die Diplomarbeit 4 Wochen vor dem geplanten Diplomprüfungstermin im TISS hochgeladen sein soll und erinnern Sie an die zeitgerechte Zusendung des Gutachtens, welches ebenfalls spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin einlangen soll!

 

Abschlussprüfung

Für die Abschlussprüfung via Videokonferenz müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Alle Beteiligten müssen einverstanden sein.
  • wechselseitige Hörbarkeit und gegenseitige Sichtbarkeit (Gegenseitigkeit)
  • Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu wahrnehmbar sein (Authentizität)
  • die Datenübermittlung muss auf sicheren Kanälen ablaufen (Vertraulichkeit)
  • die Möglichkeit der Zuschaltung weiterer Personen (Zuhörer) muss gegeben sein (Teilnahmemöglichkeit)
  • ein gleicher Wissenstand der Teilnehmer der Sitzung muss gewährleistet sein (Informationsstand) 

Für die Prüfung ist ein PC mit Mikrophon, Lautsprecher (vorzugsweise Headset) und einer Webcam, ein Tablet oder ein Smartphone erforderlich.

 

Die Abschlussdokumente können danach nach ungefähr 2 Wochen (gesonderte Verständigung wird ausgeschickt) zu den Öffnungszeiten am Dekanat abgeholt werden.