Masterstudien

Für die EINREICHUNG:

Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung an Frau Schachinger für die persönliche Einreichung am Dekanat oder senden ALLE Dokumente in EINER E-Mail an Frau Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at) 3 Wochen vor dem geplanten Diplomprüfungstermin!

Zur Vereinfachung empfiehlt es sich für Einreichungen für die Diplomprüfung PERSÖNLICH am Dekanat zu erscheinen und vor Ort Unklarheiten zu klären!

Der Masterabschluss wird über TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beantragt. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit Ihren Prüfer_innen und klären ab, ob die Prüfung in Präsenz, Hybrid oder über Videokonferenz abgehalten wird.

Die Abschlussdokumente können danach normalerweise nach ungefähr 2 Wochen (gesonderte Verständigung wird ausgeschickt) zu den Öffnungszeiten am Dekanat abgeholt werden.

Dokumente

Die erforderlichen Unterlagen:

  • Reisepass (und gegebenenfalls Heiratsurkunde)
  • Studienblatt
  • Einreichbogen (am Dekanat erhältlich - kann spätestens bei Abholung der Abschlussdokumente ausgefüllt werden am Dekanat)
  • Lehrveranstaltungszeugnisse, die nicht eindeutig zugordnet werden konnten
  • Zeugnis über das Diplomand_innenseminar (nur für das Masterstudium Technische Chemie)
  • Zeugnisse über die Wahlübungen (nur für das Masterstudium Technische Chemie)
  • Sammelausdruck
  • Bescheid und Zeugnis über das Vorstudium und Bescheid über die Zulassung zum Studium (falls zutreffend)
  • Bescheide (Anerkennung von Lehrveranstaltungen)
  • Meldung der Diplomarbeit
  • UHStat2-Bestätigung (PDF)
  • eine hartgebundene Version der Diplomarbeit
  • Antrag auf Benützungsbeschränkung (falls zutreffend)
  • falls externe Prüfern_innen teilnehmen, bitte senden Sie uns auch das entsprechende Formular (PDF) zu
     

Abschlussprüfung

Für die Abschlussprüfung via Videokonferenz müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Alle Beteiligten müssen einverstanden sein.
  • wechselseitige Hörbarkeit und gegenseitige Sichtbarkeit (Gegenseitigkeit)
  • Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu wahrnehmbar sein (Authentizität)
  • die Datenübermittlung muss auf sicheren Kanälen ablaufen (Vertraulichkeit)
  • die Möglichkeit der Zuschaltung weiterer Personen (Zuhörer) muss gegeben sein (Teilnahmemöglichkeit)
  • ein gleicher Wissenstand der Teilnehmer der Sitzung muss gewährleistet sein (Informationsstand) 

Für die Prüfung ist ein PC mit Mikrophon, Lautsprecher (vorzugsweise Headset) und einer Webcam, ein Tablet oder ein Smartphone erforderlich.