Vorstudienleistungen und Anerkennungen

Anerkennungen von VORstudienleistungen (!) müssen innerhalb der ersten 2 Semester erfolgen. Während des Studiums erbrachte Leistungen, auch an anderen Universitäten/Hochschulen, können auch später/bei Studienabschluss anerkannt werden.

Weitere Informationen finden Sie einerseits auf der Informationsseite der Studienabteilung bzw. in der Anerkennungsverordnung des Vizerektorats für Lehre.

 

Kriterien zur Anerkennung von Firmenpraktika als Wahlübungen:

  1. Es muss sich um ein „chemisches“ Thema handeln.
  2. Die Tätigkeit bei der Firma muss Projektcharakter haben, d.h. es muss einen Bericht mit Aufgabenstellung und Beschreibung wie Aufgabe gelöst wurde geben. Reine Routinetätigkeiten können nicht anerkannt werden.
  3. Es muss eine Bestätigung des Dienstgebers vorgelegt werden betreffend Ihrer Tätigkeit und des zeitlichen Umfangs (von-bis und Wochenarbeitszeit) Ihrer Beschäftigung.
  4. Die Unterlagen sind gemeinsam mit einem formlosen Schreiben, in dem um Anerkennung angesucht wird, im Dekanat abzugeben.