Informationen zu den Ergänzungsprüfungen

Zusatzprüfung Darstellende Geometrie

Bei den Bachelorstudien Architektur, Bauingenieurwesen, Geodäsie und Geoinformation, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau ist Darstellende Geometrie als Zusatzprüfung vorgeschrieben. Wenn Sie Darstellende Geometrie im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden nach der 8. Schulstufe (AHS oder BHS) besucht haben, gilt der Nachweis als erbracht. Darstellende Geometrie können Sie durch Vorlage Ihrer Schulzeugnisse bei der persönlichen Einschreibung nachweisen. ACHTUNG: Geometrisches Zeichnen ist nicht ausreichend!

Haben Sie keinen Nachweis für Darstellende Geometrie, müssen Sie die Zusatzprüfung während des Bachelorstudiums ablegen. Dafür wird an der TU Wien eine eigene Lehrveranstaltung ("Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie") angeboten, die vor Abschluss des Bachelorstudiums positiv absolviert werden muss.

Ergänzungsprüfungen

Die allgemeine Universitätsreife kann auch durch eine ausländische Qualifikation nachgewiesen werden, wenn kein wesentlicher Unterschied zu einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis besteht.

Beträgt die Schulzeit nur elf Jahre, fehlen allgemeinbildende Ausbildungsinhalte beziehungsweise liegt kein Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor, können sogenannte Ergänzungsprüfungen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben werden (Mathematik, Physik, Chemie und/oder Deutsch), die vor der Zulassung abzulegen sind.

Sämtliche Ergänzungsprüfungen sind am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) abzulegen, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche_r Studierende_r zum VWU zugelassen. Sobald Sie als außerordentliche_r Studierende_r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) an der TU Wien zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses über die Ergänzungsprüfung nachzuweisen.

Nach der Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert! Die Verlängerung des Aufenthaltstitels Student erfolgt nur, wenn die Ergänzungsprüfungen erfolgreich am VWU absolviert worden sind!

Sämtliche Informationen zum Vorstudienlehrgang (Anmeldung, Kosten, Fristen etc.) finden Sie auf der Homepage des Vorstudienlehrganges, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Ergänzungsprüfungen

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums voraus. Das bedeutet, es ist zu prüfen, ob das von Ihnen absolvierte ausländische Studium fachliche Unterschiede zum jeweiligen Bachelorstudium der TU Wien aufweist. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. In diesem Fall werden Ihnen bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium im Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Diese Lehrveranstaltungen sind zusätzlich während des Masterstudiums zu absolvieren.

Wesentliche fachliche Unterschiede können durch Ergänzungsprüfungen nicht ausgeglichen werden, wenn eine Vorschreibung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mehr als 30 ECTS erforderlich wäre. In diesem Fall ist eine Zulassung zum Masterstudium an der TU Wien nicht möglich.

Ergänzungsprüfungen

Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Das bedeutet, es ist zu prüfen, ob das von Ihnen absolvierte ausländische Studium fachliche Unterschiede zum jeweiligen Masterstudium der TU Wien aufweist. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind. In diesem Fall werden Ihnen bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium im Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Diese Lehrveranstaltungen sind zusätzlich während des Doktoratsstudiums zu absolvieren.

Können durch die Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen die wesentlichen Unterschiede nicht ausgeglichen werden, ist eine Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich.