Informationen zu den Ergänzungsprüfungen

Zusatzprüfung Darstellende Geometrie

Bei den Bachelorstudien Architektur, Bauingenieurwesen, Geodäsie und Geoinformation, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau ist Darstellende Geometrie als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Wenn Sie Darstellende Geometrie im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden nach der 8. Schulstufe (AHS oder BHS) besucht haben, gilt der Nachweis als erbracht. Darstellende Geometrie können Sie durch Vorlage Ihrer Schulzeugnisse bei der persönlichen Einschreibung nachweisen. ACHTUNG: Geometrisches Zeichnen ist nicht ausreichend!

Haben Sie keinen Nachweis für Darstellende Geometrie, müssen Sie die Zusatzprüfung während des Bachelorstudiums ablegen. Dafür wird an der TU Wien eine eigene Lehrveranstaltung ("Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie") angeboten, die vor Abschluss des Bachelorstudiums positiv absolviert werden muss.

Ergänzungsprüfungen

Ergänzungsprüfungen, die vor Zulassung zum Bachelorstudium absolviert werden müssen, werden dann vorgeschrieben, wenn das vorgelegte Reifeprüfungszeugnis nicht mit dem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist bzw. kein Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vorliegt. In diesem Fall werden zur Herstellung der Gleichwertigkeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben sogenannte Ergänzungsprüfungen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben (Mathematik, Physik, Chemie und/oder Deutsch).

Sämtliche Ergänzungsprüfungen sind am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) abzulegen, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche_r Studierende_r zum VWU zugelassen. Sobald Sie als außerordentliche_r Studierende_r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) an der TU Wien zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses über die Ergänzungsprüfung nachzuweisen.

Nach der Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert! Die Verlängerung des Aufenthaltstitels Student erfolgt nur, wenn die Ergänzungsprüfungen erfolgreich am VWU absolviert worden sind!

Sämtliche Informationen zum Vorstudienlehrgang (Anmeldung, Kosten, Fristen etc.) finden Sie auf der Homepage des Vorstudienlehrganges, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Ergänzungsprüfungen

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums bzw. eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Das bedeutet, es ist zu prüfen, ob das von Ihnen absolvierte ausländische Studium mit dem jeweiligen Bachelorstudium der TU Wien gleichwertig ist. Ist das nicht der Fall und fehlen nur einzelne Ergänzungen für die volle Gleichwertigkeit, werden Ihnen bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium im Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Diese Lehrveranstaltungen sind zusätzlich während des Masterstudiums zu absolvieren.

Die Gleichwertigkeit der absolvierten Vorbildung ist dann nicht gegeben, wenn für die Herstellung der vollen Gleichwertigkeit eine Vorschreibung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mehr als 30 ECTS erforderlich wären. In diesem Fall ist eine Zulassung zum Masterstudium an der TU Wien nicht möglich.

Ergänzungsprüfungen

Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Masterstudiums bzw. eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Das bedeutet, es ist zu prüfen, ob das von Ihnen absolvierte ausländische Studium mit dem jeweiligen Masterstudium der TU Wien gleichwertig ist und gleicherweise für das Doktoratsstudium an der TU Wien qualifiziert. Ist das grundsätzlich der Fall und fehlen nur einzelne Ergänzungen für die volle Gleichwertigkeit, werden Ihnen bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium im Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Diese Lehrveranstaltungen sind zusätzlich während des Doktoratsstudiums zu absolvieren.

Kann keine ausreichende Gleichwertigkeit mit der Ausbildung an der TU Wien festgestellt werden, ist eine Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich.