Plagiatsrichtlinien

Ein Plagiat (von lat. plagium, „Menschenraub“ abgeleitet) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes oder Teil eines eigenen Werkes.“ (zitiert am 15. 09. 2009 von http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

Alle schriftlichen Arbeiten (Seminararbeiten, Übungen, Essays, Protokolle, Journale, etc.) werden bei uns auf Plagiate überprüft.

Ein Plagiatsfall liegt vor wenn der Student / die Studentin

  • bei einer Arbeit, die als Einzelleistung gefordert wird, mit anderen Studierenden zusammenarbeitet.
  • eine Arbeit abliefert, die nicht von ihm / ihr selbst stammt (z.B. eine Arbeit von anderen Studierenden, eine gekaufte Arbeit von Ghostwriters, etc.).
  • eine oder mehrere Textpassagen aus einem Text, ohne eine entsprechende Quellenangabe anzuführen, übernimmt.
  • eine (fast) identische Arbeit als Leistungsnachweis für mehrere Lehrveranstaltungen verwendet.
  • Generative KI Systeme verwendet und diese nicht als Hilfsmittel dokumentiert.

Ein Plagiat verstößt gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und wird mit den folgenden Konsequenzen geahndet:

  • Es werden alle gesetzlichen Schritte eingeleitet, die bis zum Ausschluss vom Studium und Aberkennung des Titels führen können.
  • Der Studierende wird im Kurs, in dem er/sie Plagiat vorlegt, negativ beurteilt.
  • Der Studierende wird nicht für Anstellungen am Bereich für Arbeitswissenschaften und Organisation in Betracht gezogen (Studienassistent, Assistent, etc.).
  • Der Studierende erhält keine Empfehlungsschreiben vom Bereich für Arbeitswissenschaften und Organisation.

Falls Sie sich nicht sicher sind, wie man eine wissenschaftliche Arbeit korrekt verfasst, lesen Sie bitte die Richtlinien zur Gestaltung von Seminar- und Diplomarbeiten (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster. Bei weiteren Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen LehrveranstaltungsleiterIn.