Förderungen für Studierende mit Behinderungen

Alle Studierenden haben bis zum 24. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe. Studierende mit Behinderungen und andere Studierendengruppen (z.B. Studierende nach Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes, Studierende mit Kind, schwangere Studentinnen) haben nun bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe.

Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Ein Nachweis der Behinderung muss vorgelegt werden (Behindertenpass, Feststellungsbescheid, amtsärztliches Zeugnis). Wird für ein Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird ein Teil des erhöhten Betrages auf das Pflegegeld angerechnet.

Studienbeihilfe ist eine staatliche Form der finanziellen Unterstützung für Studierende. Um die Studienbeihilfe in Anspruch nehmen zu können, darf das Einkommen der Eltern, des/r Studierenden selbst oder des Ehepartners/der Ehepartnerin eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Außerdem ist für den Bezug der Studienbeihilfe ein günstiger Studienerfolg vorzuweisen.

Günstiger Studienerfolg: Nach den ersten beiden Semestern ist der Nachweis von positiv abgelegten Prüfungen im Ausmaß von zumindest 14 Semesterwochenstunden (SWS) oder 30 ECTS-Punkten (abhängig vom jeweiligen Hochschultyp) vorzuweisen. Für Studierende mit Behinderung erhöht sich die Altersgrenze, bis zu der man bei Beginn des Studiums Studienbeihilfe beantragen kann, generell von 30 auf 35 Jahre.

Studierende mit Behinderung erhalten als Nachteilsausgleich aufgrund der Behinderung zusätzliche Unterstützung durch staatliche Maßnahmen, die über die allgemeine Studienförderung hinausreichen. Sie haben ein Recht auf eine längere Bezugsdauer des Stipendiums, wenn sie eine anerkannte Behinderungsform im Umfang von mindestens 50% haben,

a) um ein Semester für Studierende, die an bösartigen Tumoren, Leukämie, Morbus Hodgkin oder einer Cerebralparese leiden oder eine Beinprothese (Oberschenkel) benötigen, bzw.

b) um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit für blinde oder hochgradig sehbehinderte Studierende sowie Studierende, die gehörlos oder hochgradig schwerhörig sind oder überwiegend einen Rollstuhl benutzen, ein Cochleaimplantat tragen, in Dialysebehandlung stehen oder an zystischer Fibrose leiden.

Der Nachweis der Behinderung  kann über die erhöhte Familienbeihilfe erbracht werden, ebenso über den Bezug des Bundespflegegeldes oder über einen Nachweis im Sinne des Bundesbehinderteneinstellungsgesetzes.

Die Stipendienstellen in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz sind barrierefrei zugänglich. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch einen Termin mit Ihrer Stipendienstelle außerhalb der Parteienverkehrszeiten vereinbaren. Anträge können auch per Post, Fax oder auf elektronischem Weg gestellt werden.

Alle näheren Informationen zum Stipendium erfahren Sie unter:
http://www.stipendium.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at

Adresse: Stipendienstelle für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
1100 Wien, Gudrunstraße 179a / Ecke Karmarschgasse

Neben den allgemeinen staatlichen Förderungen für Studierende gibt es für Studierende mit Behinderung die Möglichkeit, spezielle Förderungen zu bekommen. Sie sind darauf ausgerichtet, den finanziellen Mehraufwand, der durch eine Behinderung entstehen kann (z.B. bei Bedarf an technischen Hilfsmitteln), etwas auszugleichen. Diese Förderungen sind zumeist “Kann‐Bestimmungen“, das heißt, dass Sie darauf keinen Rechtsanspruch haben. Dennoch sollten Sie sich nicht davon abhalten lassen, einen Antrag zu stellen, wenn Sie zur Zielgruppe gehören. Die möglichen Förderungen gestalten sich von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und werden von Fall zu Fall entscheiden. Wenn Sie aus den Bundesländern nach Wien kommen, um hier zu studieren, ist es ratsam, Ihren Antrag auf Ausbildungshilfe in Ihrem Heimatbundesland zu stellen.

Im Rahmen einer Schul‐ oder Berufsausbildung kann durch die Bundessozialämter eine arbeitsplatzbezogene Förderung gewährt werden – beispielsweise bei Bedarf an Gebärdensprachdolmetscherinnen und Dolmetscher, bei Bedarf an Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) oder wenn Sie einen Blindenführhund oder Partnerhund brauchen.

In Wien erfolgt dies durch den Fonds Soziales Wien (FSW, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).
Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie bei den Bundessozialämtern, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und beim FSW. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.

Studienhilfsmittel wie Braillezeilen, spezielle Software-Programme oder ähnliches können Sie bei der Landesregierung Ihres jeweiligen Bundeslandes beantragen. In Wien erfolgt die Beantragung beim Fonds Soziales Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Auch die Antragsformulare für die Förderung von Hilfsmitteln sind dort erhältlich. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung brauchen, kontaktieren Sie die Behindertenbeauftragte, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Seit 1. Jänner 2010 gibt es die Möglichkeit fur Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, einen Antrag an den Sozialfonds der ÖH zu stellen. In diesem Rahmen können Zusatzkosten für das Studium beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der ÖH.
Für weitere Fragen steht die ÖH gerne zur Verfügung.

Österreichische Hochschülerschaft, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
E-Mail an das Sozialreferat der ÖH: sozial@oeh.ac.at 
Ansuchen an den Fonds für Studierende mit Behinderung (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster