Recht und Ethik

In den Regelwerken der Forschungsfördergeber_innen liest man häufig:

Data should be openly accessible whenever legally, ethically and technically possible.

Diesen Leitsatz sollten Sie sich bereits ganz zu Beginn Ihres Forschungsvorhabens bewusst machen, denn im Nachhinein kann es sehr schwierig und aufwendig sein, ein Veröffentlichungs- bzw Verwertungsrecht zu erwirken.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihre Forschungsdaten schützen oder lizenzieren können? Was ist mit der Wiederverwendung von Forschungsdaten eines Anderen? Vielleicht gibt es da schon bestehende Rechte. Es gibt Fälle, in denen die Daten an sich nicht geschützt sind, als Teil einer Sammlung aber sehr wohl. Auch aus Gesetzen, die den Schutz vertraulicher Informationen oder persönlicher Daten zum Inhalt haben, kann sich ein Schutzanspruch ergeben.

Prüfen Sie bitte eingehend im Einzelfall, ob und welche Rechte an Ihrem Datensatz bzw. jenem eines Anderen bestehen können.

Mehr Informationen

Wenn Sie Daten offen zur Verfügung stellen und publizieren möchten, muss sichergestellt sein, dass Sie die Rechte dafür haben. Vergessen Sie nicht, eine eventuell beabsichtigte Publikation oder Nachnutzung Ihrer Daten rechtzeitig mit Ihren Partnern aus der Forschung und Industrie abzustimmen. Bedenken Sie auch mögliche Embargofristen.

Auch die Rechteinhaberschaft ist vielleicht nicht immer so klar. Sie ist jedoch von großer Bedeutung, denn nur als Rechteinhaber_in sind Sie dazu befugt, (freie) Lizenzen zu vergeben.

Die TU Wien verfügt grundsätzlich über die Verwertungsrechte der Forschungsergebnisse und Forschungsdaten, die Sie als TU Wien-Mitarbeiter_in erzeugen. Damit Sie als Datenproduzent_in Lizenzen vergeben können, müssen Sie dafür das Einverständnis Ihrer Forschungsbereichsleitung oder Ihrer Institutsleitung einholen. Es wird empfohlen, sich dieses Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen.

Sofern das Einverständnis Ihrer Institutsleitung oder Ihrer Forschungsbereichsleitung zur Lizenzvergabe vorliegt, können Sie als Datenproduzent_in im eigenen Namen Lizenzen in Übereinstimmung mit der TU Wien Policy für Forschungsdatenmanagement vergeben. Das Recht von Datenproduzent_innen zur Lizenzvergabe besteht grundsätzlich nach dem Ausscheiden aus der TU Wien weiter, sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen Datenproduzent_in und TU Wien getroffen wird.

Erreicht Ihr Datensatz Werkshöhe nach Urheberrechtsgesetz (= eigentümliche geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur einschließlich wissenschaftlicher Art, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst), besteht für Sie in jedem Fall auch das Recht, als Urheber_in genannt zu werden.

Im Falle von mehreren Urheber_innn eines Werkes sind grundsätzlich alle Urheber_innen gemeinsam entscheidungsberechtigt und bestimmen eine vertretungsbefugte Person. Beim Upload von Daten in ein Repositorium können normalerweise alle beteiligten Personen als Urheber_innen angegeben werden.

Softwarelizenzen liegen in der vollen Verantwortung der einzelnen Institute.

Bei Auftragsforschung sind in der Regel die Auftraggeber_innen die Rechteinhaber_innen. Näheres kann unter anderem aus entsprechenden Verträgen hervorgehen. Bitte kontaktieren Sie zu diesem Thema die TU Wien Expert_innen zum Vertragsservice.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Wahrung der Grundsätze und Anforderungen, die in der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), dem DSG (Datenschutzgesetz) und dem FOG (Forschungsorganisationsgesetz) festgelegt sind. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung muss immer einzelfallbezogen erfolgen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Datenschutz an der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Ansprechpersonen:

  • Christina Thirsfeld, christina.thirsfeld@tuwien.ac.at
  • Verena Dolovai, verena.dolovai@tuwien.ac.at

 

Bitte beachten Sie auch folgende Policies und Codes of Conduct der TU Wien sowie Webseiten der TU Wien Datenschutzexpert_innen und des Forschungs- und Transfersupports:

Bitte beachten Sie die datenbezogenen ethischen Aspekte Ihrer Forschung, z.B. wie Daten gespeichert und übermittelt werden, wer Zugang zu ihnen hat oder sie nutzen kann und wie lange die Daten aufbewahrt werden. Sorgen Sie dafür, dass Sie sich dieser Aspekte bewusst sind und planen Sie entsprechend. Ethische Hindernisse für die vollständige oder teilweise Zugänglichmachung von Forschungsdaten sind zum Beispiel solche, die Menschen (Einzelpersonen, kleine Gruppen, Minderheiten), die Umwelt oder sogar die Gesellschaft gefährden könnten.

Der Fachbereich Responsible Research Practices unterstützt Forschende und Lehrende der TU Wien bei Fragen der Forschungsethik und Forschungsintegrität.

Hier finden Sie den TU Wien Code of Conduct, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie: Dr. Marjo Rauhala, Koordination Forschungsethik.

Unser Icon für "Rechtliche Aspekte": ausgeglichene Balkenwaage im Kreis

Bitte zu beachten:

Das Zentrum für Forschungsdatenmanagement erteilt keine rechtsverbindlichen Auskünfte.

Die Abteilung Forschungs- und Transfersupport, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster unterstützt Forschende und Forschungsgruppen der TU Wien bei unterschiedlichen Forschungs- und Verwertungsaktivitäten, z.B. beim Patent- und Lizenzmanagement und bei der Gestaltung und Verhandlung von F&E-Verträgen.

Bei Fragen zum Datenschutz oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kontaktieren Sie bitte die Abteilung Datenschutz an der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.