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TU Wien beschließt Gleichstellungsplan

Im März 2017 hat der Senat der TU Wien den vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen erstellten und vom Rektorat vorgelegten Gleichstellungsplan beschlossen.

Das Wissenschaftsministerium hat das Thema „Diskriminierung“ in der UG-Novelle vom 13. Jänner 2015 (BGBl. I Nr. 21/2015) pro-aktiv aufgegriffen und zentrale Akzente zur Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung gesetzt. So wurde etwa mit dem verpflichtenden universitären Gleichstellungsplan eine legistische Grundlage zur Umsetzung konkreter Maßnahmen in diesen Bereichen geschaffen.

Vereinbarkeit fördern

Im Zuge dessen wurde die Vereinbarkeit von Studium/Beruf mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige in die leitenden Grundsätze für Universitäten aufgenommen. Neben weiteren Neuerungen wird hier in einem eigenen Gleichstellungsplan insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf oder Studium und Familienarbeit (§ 2 Z 13) geregelt.

Vorreiter_innenrolle

Nach der Universität Salzburg hat nun im März 2017 der Senat der TU Wien den vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen erstellten und vom Rektorat vorgelegten Gleichstellungsplan beschlossen.
UniKid-UniCare Austria, das Netzwerk der Expert_innen für Vereinbarkeit an österreichischen Universitäten freut sich über diese Entwicklung. Für die Vereinbarkeitsagenden bedeutet sie einen weiteren Schritt auf dem Weg zur familiengerechten Universität. Mit dem Gleichstellungsplan der TU Wien wird die Funktion der, dem Rektorat zugeordneten Vereinbarkeitsbeauftragten institutionalisiert. Das unterstützend eingerichtete Vereinbarkeitsbüro, eine dem zuständigen Mitglied des Rektorats zugeordnete Organisationseinheit, wird ebenfalls nachhaltig in der Organisationsstruktur der Universität verankert. Die zusätzlichen Erläuterungen bringen Klarheit in der Aufgabenaufteilung zwischen den beiden Einrichtungen.
Ein weiterer Erfolg für das UniKid-UniCare Austria: Bei der Gestaltung des Teiles „Vereinbarkeit" hat die TU Wien einige Empfehlungen des Netzwerkes berücksichtigt! Ein Wermutstropfen: Mit zwei Gleichstellungsplänen ist die flächendeckende Umsetzung an österreichischen Universitäten bei Weitem noch nicht gegeben.

<link http: www.tuwien.ac.at fileadmin t ukanzlei gleichstellungsplan.pdf _blank pdf-link>Gleichstellungsplan der TU Wien