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TU-Betriebsräte stehen zur Wahl: 26. + 27.11.

Das wissenschaftliche und das allgemeine Personal der TU Wien hat am 26. und 27. November 2008 die Gelegenheit, ihren Betriebsrat zu wählen. Mit der Teilnahme an der Wahl nehmen Sie ein wichtiges demokratiepolitisches Recht in Anspruch und stellen mit Ihrer Entscheidung wichtige Weichen für die Zukunft.

Betriebsratswahlen: 26. und 27. November 2008

Betriebsratswahlen: 26. und 27. November 2008

Betriebsratswahlen: 26. und 27. November 2008

Wer ist wahlberechtigt?

Aktiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen des wissenschaftlichen Personals, des allgemeinen Universitätspersonals und ProjektmitarbeiterInnen, die zum Stichtag 30. Oktober 2008 in einem gültigen Dienstverhältnis zur TU Wien standen. Vor Ort erhalten Sie von der Wahlkommission einen Stimmzettel. Die Behindertenvertrauensperson wird von der entsprechenden Personengruppe mit einem zusätzlichen Stimmzettel gewählt. Lehrlinge ab 18. Jahren wählen den Betriebsrat, Lehrlinge unter 18. Jahren den Jugendvertrauensrat.

Beachten Sie bitte, dass vom wissenschaftlichen und allgemeinen Personal an der TU Wien lt. UG 2002 jeweils unterschiedliche Personen-Gruppen für die Betriebsratswahl zur Verfügung stehen und dass sich die beiden Wahllokale an unterschiedlichen Orten befinden. Wichtig: Bitte nehmen Sie zur Wahl einen Lichtbildausweis mit!

Wissenschaftliches Personal


Das wissenschaftliche Personal wählt am 26. und 27.11., 10:00 – 16:00 Uhr, in der Aula im Hauptgebäude (Karlsplatz 13, 1040 Wien)

Bei der Betriebsratswahl werden 18 Mandate vergeben. Es kandidieren:

  • <link http: www.iue.tuwien.ac.at ulv welcome.html _blank link_intern>Unabhängige Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer (UUL)
  • <link http: lku-tu.tuwien.ac.at betriebsratswahl_2008.html _blank link_intern>Liste Kritische Universität an der TU Wien (LKUT)

Allgemeine Universitätsbedienstete

Allgemeine Bedienstete wählen am 26. und 27.11., 8.00 – 17.00 Uhr, im "Goldenen Lamm" (Erdgeschoss, Wiedner Hauptstr. 7, 1040 Wien)

Um die insgesamt 14 Betriebsratsmandate bewerben sich:

  • <link http: info.tuwien.ac.at e093 tumit.pdf _blank link_intern>TUmit-FCG
  • <link http: twoday.tuwien.ac.at fsgtuwien _blank link_intern>FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen)
  • <link http: twoday.tuwien.ac.at tuug _blank link_intern>TU-UG (Unabhängige GewerkschafterInnen)

Betriebsrat: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Der Betriebsrat nimmt die Interessen der Angehörigen der TU Wien wahr. BetriebsrätInnen sind die erste Anlaufstelle für Beschäftigte, die Probleme an ihrem Arbeitsplatz haben. BetriebsrätInnen agieren dabei nicht in einem rechtsfreien Raum. Das “Arbeitsverfassungsgesetz” gibt BetriebsrätInnen umfangreiche Rechte, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten – wenn zu wenig Lohn bezahlt wird, im Falle einer Kündigung, bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen.Im Sinne eines Interventionsrechts ist der Betriebsrat berechtigt, Missstände im Betrieb bei zuständigen Stellen außerhalb (Arbeitsinspektorat, Sozialversicherung, Arbeiterkammer, Gewerkschaft usw.) aufzuzeigen und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu verlangen. Der Betriebsrat ist auch berechtigt, Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, der Ausbildung, der menschengerechten Arbeitsgestaltung einzubringen und gegebenenfalls entsprechende Betriebsvereinbarungen darüber abzuschließen.