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Stipendien der "Stipendienstiftung der Republik Österreich"

Stipendienstiftung der Republik Österreich

Die Stipendienstiftung der Republik Österreich vergibt im Studienjahr 2007/08 insgesamt maximal 100 Stipendien auf Dauer von 4 Monaten an Doktorand/inn/en oder Post Doc, die Nachkommen von ZwangsarbeiterInnen sind oder aus jenen Staaten kommen, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben, insbesondere unter der Rekrutierung von ZwangsarbeiterInnen.

Bewerben können sich Studierende, die ein Doktoratsstudium außerhalb Österreichs absolvieren oder Personen, die bereits ein Doktorat (bzw. einen vergleichbaren Abschluss) erworben haben und an einer Universität oder gleichwertigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtung außerhalb Österreichs tätig sind.

Nachkommen von ZwangsarbeiterInnen müssen den Nachweis mittels Bearbeitungsnummer des Österreichischen Versöhnungsfonds beziehungsweise der Kopie der Verständigung des Österreichischen Versöhnungsfonds über die Auszahlung erbringen oder entsprechende Dokumente vorlegen.

Die Einreichung ist ausschließlich online ab 15.1.2007 unter <link http: www.grants.at _blank>

www.grants.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

möglich. In anderer Form, nachträglich oder unvollständig eingereichte Bewerbungen und Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Die Bewerbung für das Studienjahr 2007/2008 endet am 1. April 2007, 23.59.59 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat der Stipendienstiftung der Republik Österreich auf Grund der Empfehlung einer ExpertInnen-Komission.

Aus der monatlichen Stipendienrate in Höhe von € 1040.-- hat der/die Stipendiat/in alle Kosten für Versicherungen und Unterbringung zu tragen. Für BewerberInnen aus Staaten, die weder EU-, EFTA-, EWR- oder OECD-Mitglied sind, kann ein Reisekostenzuschuss bis max. € 500.-- gewährt werden.

Falls ein Stipendium auf Grund unrichtiger Angaben zuerkannt wurde oder eine Doppelfinanzierung vorliegt, ist das gesamte Stipendium zurückzuzahlen.

Voraussetzungen zur Bewerbung um ein Stipendium der Stipendienstiftung der Republik Österreich:

  • Es gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, es besteht daher kein Rechtsanpruch auf ein Stipendium
  • Höchstalter: 35 Jahre (geboren am oder nach dem 1. Oktober 1972)
  • Stipendien werden für Studien an Universitäten nur vergeben, wenn die Studienbeiträge erlassen werden.Stipendien werden auch für Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen Einrichtungen in Österreich vergeben.
  • BewerberInnen, die in Österreich um Zulassung an der Universität ansuchen wollen, müssen direkt mit der Institution ihrer Wahl Kontakt aufnehmen. Alle BewerberInnen müssen die Kenntnis der deutschen oder englischen Sprache nachweisen, je nachdem in welcher Sprache das Projekt in Österreich verwirklicht werden soll.

Bewerbungsunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular "Bewerbung um ein Stipendium der Stipendienstiftung der Republik Österreich" inklusive Lebenslauf und Studien- bzw. Forschungsplan für den Aufenthalt in Österreich, aus dem hervorgeht, was in Österreich geplant ist und welche Vorarbeiten bereits geleistet worden sind.
  • Zwei Empfehlungsschreiben von Lehrenden an der Heimatuniversität, die die Notwendigkeit des Aufenthaltes in Österreich bestätigen und über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin sowie über seine/ihre Eignung für den Aufenthalt in Österreich Auskunft geben. Die Empfehlungsschreiben sind eingescannt als PDF-File dem Online-Antrag anzuschließen.
  • Gute Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache müssen nachgewiesen werden. Der entsprechende Prüfungsnachweis in deutscher bzw. englischer Sprache ist als PDF-File dem Online-Antrag anzuschließen.
  • Der Bewerber/die Bewerberin ist verpflichtet, seinen/ihren Studien- bzw. Forschungsplan, die zwei Empfehlungsschreiben sowie das Formular "Betreuungszusage" dem/der gewünschten BetreuerIn zu übermitteln. Die schriftliche Zusage des Betreuers/der Betreuerin in Österreich (ausgefülltes und unterschriebenes Online-Formular "Betreuungszusage") ist dem Online-Antrag als eingescanntes PDF-File anzuschließen. Stipendien werden nur bei Vorliegen einer Betreuungszusage in Österreich zuerkannt.
  • Für Nachkommen von ZwangsarbeiterInnen: Bearbeitunhsnummer bzw. Kopie der Verständigung oder entsprechender Nachweis (dem Online-Antrag als eingescanntes PDF-File anschließen).