Die TU Wien ist mit 1. Jänner 1999 in die neue Rechtslage des UOG 1993 übergetreten und hat bereits wesentliche Maßnahmen zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung (Erarbeitung einer Zukunftsstrategie, Evaluierungen in Lehre und Forschung; Erarbeitung und Einsatz geeigneter Planungs- und Steuerungsinstrumente: operative Budgetplanung und Controlling) eingeleitet.
Als bedeutsame externe Unterstützung zur Weiterentwicklung der Universität sieht die TU Wien eine Erweiterung der Autonomie der Universität, die speziell im Bereich des Haushaltsrechtes eine flexiblere und daher zeitgemäßere Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung gewährleisten würde. Eine derartige Flexibilisierung des Haushaltsrechtes ist ansatzweise in dem mit 12. Jänner 1999 in Kraft getretenen Bundesgesetz "Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes" enthalten, sodaß diese auch im Rahmen des UOG 1993 umgesetzt werden könnte. Im Gegensatz dazu würde derzeit eine neuerliche totale Umstrukturierung der inneren Organisation der Universitäten die Durchführung der Maßnahmen zu einer effektiveren und effizienteren Leitung der TU Wien behindern.
Die TU Wien bekennt sich zur forschungsgeleiteten Lehre, wie dies auch in ihrem Mission Statement "Wissenschaftliche Exzellenz entwickeln und umfassende Kompetenz vermitteln" zum Ausdruck kommt. Eine adäquate Berücksichtigung der Erfordernisse von Forschung und Lehre erwarten wir uns auch von öffentlichen und privaten Stellen.
Die Frage des freien Hochschulzuganges und der Einhebung von Studiengebühren wird an der TU Wien kontroversiell diskutiert. Unbestritten ist jedoch, daß der freie Hochschulzugang ohne Studiengebühren nur mit budgetärer Unterstützung des Bundes aufrechterhalten werden kann.
Überdies erneuert der Senat der TU Wien die Forderung an das bm:wv, alle Universitäten Österreichs in Diskussionen um eine Änderung des Rechtsstatus der Universitäten miteinzubeziehen und deren Vorschläge zu einer Erweiterung der Autonomie der Universitäten in geeigneter Form zu berücksichtigen.