News

Senat der TU Wien lehnt UG 2002-Entwurf ab

Stellungnahme des Senats der TU Wien zum Entwurf des "Universitätsgesetzes 2002" vom 8. März 2002

Wien (TU) - Der Senat der TU Wien hat in seiner Sitzung am 15. April 2002 mehrheitlich beschlossen:

Der Senat der TU Wien hat im Rahmen der Diskussion für eine erweiterte Autonomie viele konkrete Vorschläge erarbeitet und ebenso wie die obersten Kollegialorgane der anderen österreichischen Universitäten die gravierenden Mängel des "Gestaltungsvorschlags für die Regelung der Autonomie" der Universitäten aufgezeigt. Im vorliegenden Entwurf des Universitätsgesetzes 2002 vom 8. März 2002 wurden die wesentlichsten Forderungen der obersten Kollegialorgane der österreichischen Universitäten nicht erfüllt.

Der Senat der TU Wien lehnt daher den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ab.

Bezüglich der inhaltlichen Mängel des Entwurfs sowie der zu erfüllenden Forderungen schließt sich der Senat der TU Wien der Stellungnahme der Österreichischen Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane vom 8. April 2002 an.

Wir fordern von den politisch Verantwortlichen den Mut, den Universitäten wirkliche Autonomie auf Basis der Grundsätze der österreichischen Demokratie einzuräumen.