News

Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung refundiert ab sofort ordentlichen Studierenden, die mehrere ordentliche Studien betreiben, den eingezahlten Studienbeitrag

Refundierung von Studienbeiträgen

Refundierung von Studienbeiträgen

Refundierung von Studienbeiträgen

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung refundiert ordentlichen Studierenden, die mehrere ordentliche Studien betreiben, auf Antrag den eingezahlten Studienbeitrag.
Voraussetzung ist, dass sie in allen ordentlichen Studien einen Studienerfolg im Ausmaß von jeweils mindestens 15 ECTS-Anrechnungspunkten (pro ordentlichem Studium) positiv absolviert haben und dies nachweisen.
Studierende eines Doktoratsstudiums haben mindestens acht Semesterstunden nachzuweisen.

Details finden Sie auf der Seite der Studien- und Prüfungsabteilung.
<link http: www.tuwien.ac.at dle studienabteilung studienbeitrag_neu_ab_dem_ss_2009 _blank link_intern>

www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/studienbeitrag_neu_ab_dem_ss_2009/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster


Allgemeine Zulassungsfrist im Wintersemester 2010/11: 12. Juli bis 29. Oktober 2010