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Neues Dienstrecht verhindert akademischen Nachwuchs in den Ingenieurfächern

Tätigkeit an technischen Universitäten für junge Diplomingenieure völlig unattraktiv

Wien (TU) - In Zukunft wird es kaum möglich sein, junge Diplomingenieure(innen) als Mitarbeiter an Instituten der Ingenieurfächer zu gewinnen.Nach dem geplanten neuen Karriereschema an den Universitäten steht am Beginn der Laufbahn der „wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung“. Diese Stelle ist mit 4 Jahren befristet und entspricht somit – abgesehen von der Art des Dienstverhältnisses – dem ersten 4-Jahresabschnitt der Laufbahn eines Universitätsassistenten nach dem bisher gültigen Dienstrecht. Auch die Bestellungserfordernisse (abgeschlossenes Diplomstudium) und die Aufgaben sind ident. Ein gravierender Unterschied ist allerdings hinsichtlichder Bezahlung gegeben. Derzeit beträgt das Mindestanfangsgehalt eines Universitätsassistenten inklusive Forschungszulage und Aufwandsentschädigung (ohne Lehrzulage) ca. ATS 376.800,-- brutto proJahr (d.s. ca. ATS 27.000,-- brutto monatlich), während nach der neuen Regelung für den wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung (ohne Lehrbeauftragung) ATS 291.278,-- brutto pro Jahr (d.s. ca. ATS 20.800,--brutto monatlich) vorgesehen sind.

Diese Bezahlung liegt ca. 25% bis 30% unter den Gehaltsansätzen für Absolventen der Technischen Universität im öffentlichen Dienst bzw. bis zu 50 % unter dem Gehaltsniveau in der Privatwirtschaft. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten der neuen Regelungsich kaum Bewerber um die Stelle der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung finden werden, jedenfalls nicht jene motivierten und einsatzbereiten Absolventen, welche die Universitätsinstitute im Bereich der Ingenieurausbildung so dringend benötigen. Der Wert der Erwerbung eines Doktorats ist im Ingenieurbereich für die spätere Laufbahn in der Praxis ehergering und stellt jedenfalls keinen Anreiz für den Verzicht auf wesentliche Teile des Einkommens während der Zeit an der Universität dar.

Diese bedrohliche Änderung der Situation steht im deutlichen Widerspruch zu den im Vorblatt zur Regierungsvorlage angeführten Zielsetzungen, wie die Einbindung junger Wissenschaftler in den Universitätsbetrieb oder die Sicherung von Chancen für qualifizierte Universitätsabsolventen. Das genaue Gegenteil der angestrebten Entwicklung ist zu erwarten. Die für die Ingenieurausbildung verantwortlichen Technischen Universitäten werdenkeine entsprechenden Mitarbeiter finden. Der Hinweis auf die Möglichkeit der Zusatzfinanzierung aus Drittmitteln übersieht völlig die Tatsache, dass auch für die erfolgreiche Einwerbung und Bearbeitung von Aufträgen hochqualifizierte Mitarbeiter erforderlich sind!

Es ergeht der dringende Appell an den Gesetzgeber, diese für die technischen Studienrichtungen extrem nachteilige Regelung zu korrigieren und die Bezahlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung auf ein konkurrenzfähiges Niveau anzuheben. Im ursprünglich zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf waren ATS 450.000.- enthalten.

Für die Universitätsleitung der TU Wien:

  • O.Univ.-Prof. Dr. P. Skalicky (Rektor)
  • O.Univ.-Prof. Dr. F. Wojda (Senatsvorsitzender)