Der Nationaltrat hat am 25.03.2021 gesetzliche Regelungen zum Homeoffice beschlossen. Diese Regelungen treten mit 1.4.2021 in Kraft.
Die TU Wien hat bereits am 22.9.2020 eine umfassende Richtlinie zum Arbeiten im Homeoffice beschlossen, die bereits sehr viele dieser gesetzlichen Regelungen beinhaltet. Zurzeit werden noch wenige Punkte an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Steuererleichterungen
Mit den Homeoffice-Regelungen wurden auch Steuererleichterungen geschaffen: Ab dem Veranlagungsjahr 2021 können pro Arbeitstag im Homeoffice pauschale Werbungskosten abgesetzt werden.
Sollten Sie bereits für 2020 eine Bescheinigung über die Anzahl der Homeoffice-Arbeitstage zur Vorlage für das Finanzamt benötigen, können Sie im INTRANET unter folgendem Link www.tuwien.at/arbeitsrecht, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Homeoffice) eine Musterbescheinigung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster abrufen.
Bitte beachten Sie, dass ab 1.4.2021 eine exakte Dokumentation der Homeoffice-Tage erforderlich ist und daher eine Bescheinigung nicht mehr ausreichend sein wird.
Alle Infos
Weitere Informationen zum Homeoffice, zur Vereinbarung und den FAQ finden Sie unter https://www.tuwien.at/intern/personalwesen/fb-arbeitsrecht/homeoffice, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster