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Nachruf Josef Kühne (1924-2014)

Die TU Wien und der Fachbereich für Rechtswissenschaften am Department für Raumplanung trauern um em.O.Univ.-Prof. Dr. Josef Kühne, der am 4. Mai 2014 kurz vor seinem 90. Geburtstag verstorben ist.

Die TU Wien und der Fachbereich für Rechtswissenschaften am Department für Raumplanung trauern um em.O.Univ.-Prof. Dr. Josef Kühne.

Die TU Wien und der Fachbereich für Rechtswissenschaften am Department für Raumplanung trauern um em.O.Univ.-Prof. Dr. Josef Kühne.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck und seiner Tätigkeit im Verwaltungsdienst des Landes Vorarlberg wurde Josef Kühne im Juli 1971 zum ordentlichen Professor und Vorstand des neu gegründeten Instituts für Rechtswissenschaften an der TU Wien ernannt. Über zwei Jahrzehnte koordinierte und organisierte er das gesamte juristische Lehrangebot an der TU Wien, wobei er stets bewusst gemacht hat, dass Technik und Recht nicht Gegensätze, sondern sich gegenseitig beeinflussende und befruchtende Fachmaterien sind. Als Wissenschaftler und Praktiker gleichermaßen ist es Kühne besonders gelungen, die Studierenden der TU Wien für Rechtsfragen zu sensibilisieren und ihnen Fähigkeiten für die Lösung der für die technischen Studienrichtungen einschlägigen Rechtsprobleme zu vermitteln. Seine fachlichen Schwerpunkte im Boden-, Agrar-, Raumordnungs-, Bau- und Grundverkehrsrecht waren Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen und Vorträge, die wesentlich zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften im technischen Umfeld beigetragen haben.

Bereits ab 1972 war Kühne Senator der – damals noch – Technischen Hochschule und damit Mitglied des Akademischen Senates. In dieser Zeit wirkte er maßgeblich an der Einführung des Studiums der Raumplanung an der TU Wien mit. Von seinen vielfältigen wissenschaftlichen Aktivitäten, die durchwegs von Interdisziplinarität und internationaler Ausrichtung geprägt waren, sei stellvertretend auf seine Funktionen als erster Vorstand des Forschungsinstituts für Technik und Gesellschaft an der TU Wien sowie auf seine Berufung zum Mitglied des „Fürstlich Liechtensteinischen Staatsgerichtshofes“ (jeweils ab 1982) verwiesen. 1983 wurde Kühne zum ersten Vorsitzenden der Studienkommission für das postgraduale Aufbaustudium „Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (BRW)“ gewählt. Neben seiner fachlichen juristischen Exzellenz werden dabei vor allem seine Vielfältigkeit und seine interdisziplinäre Denkweise in Erinnerung bleiben.

Kühne blieb auch nach seiner Emeritierung Anfangs der 1990er Jahre stets dem Institut bzw. Fachbereich für Rechtswissenschaften und der TU Wien freundschaftlich und wissenschaftlich interessiert verbunden. So hat er nach seinem Wohnsitzwechsel ins heimatliche Vorarlberg bei seinen häufigen Wienbesuchen öfter den Fachbereich, KollegInnen und FreundInnen besucht und sich in aktuelle Diskussionen eingebracht.

Seine Kollegialität, sein unentwegter Optimismus und die ihm eigene Gelassenheit in der universitären Hektik werden uns fehlen. Unser Mitgefühl gilt besonders seinen Angehörigen.