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Info-Mail 02/2020

Ein- und Auszahlungen Bargeld, Elektronischer Antrag Zollbefreiung (USP)

Themen:

 

  • Ein- und Auszahlungen von Bargeld
  • Elektronischer Antrag auf Zollbefreiung für wissenschaftliche Geräte via Unternehmensserviceportal (USP)

 

Ein- und Auszahlungen von Bargeld
 

Ab 04. Juni 2020 ist die Ein- und Auszahlung von Bargeld an der TU Wien wieder möglich und wird wie folgt abgewickelt:

 

1. Dezentrale Abwicklung der Ein- und Auszahlungen

  • Das Bargeld wird durch eine_n Mitarbeiter_in der Quästur persönlich abgeholt und/oder überbracht.
  • Termine zur Geldübergabe können zwischen 9:00 und 15:00 Uhr am Standort des Instituts stattfinden.
  • Im Idealfall wird der_die Mitarbeiter_in der Quästur beim Portier oder in einer Aula empfangen, um unnötiges Zusammentreffen von Personen an Ihrem Institut zu vermeiden.
  • Der Parteienverkehr in der Quästur bleibt bis auf weiteres eingestellt.

 

2. Rückerstattungen von Einkäufen im Einzelhandel

Bitte beachten Sie, dass Rückerstattungen von Einkäufen im Einzelhandel auch mit dem Refundierungsformular, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster möglich sind, damit Auszahlungen über die Handkassa vermieden werden können.

 

3. Handkassen

  • Scannen der Barrechnungen und des unterschriebenen Kassabuchblattes am Institut und Übermittlung an Barzahlungsverkehr@tuwien.ac.at.
  • Im Zuge dessen geben Sie uns bitte bekannt, wann Sie für die Übergabe am Institut verfügbar sind.
  • Die Bearbeitungszeit für die Verbuchung in der Quästur dauert maximal drei Werktage.
  • Ein_e Mitarbeiter_in der Quästur überbringt dem Institut dann persönlich das Bargeld.
  • Das Formular für die Auszahlungsbestätigung wird unterschrieben übergeben und die Originalbarrechnungen werden der_dem Mitarbeiter_in der Quästur ausgehändigt.
    Falls Sie eine Bestätigung für die Übernahme der Originalbelege brauchen, so bereiten Sie diese selbst vor.
  • Für alle bereits bis jetzt in der Quästur eingelangten Handkassen werden Sie telefonisch durch eine_n Mitarbeiter_in der Quästur kontaktiert.

 

4. Einzahlungen  

  • Einzahlungen können ebenfalls der_dem Mitarbeiter_in der Quästur mitgegeben bzw. ein Termin zur Übergabe vereinbart werden.
  • Die Übernahme wird auf einem dafür vorgesehenen Formblatt bestätigt.
  • Nach erfolgter Verbuchung in der Quästur wird die Originalbestätigung eingescannt und im Nachhinein dem Institut übermittelt.
     

5. Bargeldanforderungen

Bargeldanforderungen mittels Bargeldanforderungsscheins, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster sind nur in dringenden Fällen und nur nach Voranmeldung unter Barzahlungsverkehr@tuwien.ac.at möglich. Auch diese werden persönlich überbracht.

 

Elektronischer Antrag auf Zollbefreiung für wissenschaftliche Geräte beim Import aus dem Drittland via Unternehmensserviceportal (USP)
 

Laut Information der Zollbehörde kann die bisher per E-Mail (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars) abgewickelte Antragstellung und Genehmigung nur mehr über das USP erfolgen.

Dazu wenden Sie sich bitte im Anlassfall zeitgerecht per E-Mail an bilanzierung.steuern@tuwien.ac.at, damit wir für Sie einen Zugang zum USP einrichten können.

 

Mit den von uns mitgeteilten Zugangsdaten können Sie dann im Ihnen zugeordneten Services-Bereich des USP den entsprechenden Antrag stellen.

Natürlich ist es auch möglich, nach der Erstanmeldung und anschließenden Authentifizierung Ihre Handysignatur zu nutzen.

 

Sollten Sie noch keine verwenden, können Sie diese über Finanzonline, direkt in einem Finanzamt, bei der Post, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster oder bei der TU.it, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster beantragen.

 

Der Bescheid seitens des Zollamtes wird elektronisch an die Universitätskanzlei übermittelt und von dieser an die_den Antragsteller_in weitergeleitet.

 

Bei Fragen werden wir Sie gerne unterstützen, melden Sie sich bei Hrn. Weissenberger DW 407102 oder Fr. Mandl DW 407101.