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Info-Mail 01/2023

Intrastatmeldungen, Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, Covid-Vergütung nach dem Epidemiegesetz

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Themen:

  1. Intrastatmeldungen – Menge, Gewicht und Preis erfassen
  2. Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 1.1.2023
  3. Covid-Vergütung nach dem Epidemiegesetz: Verbuchung auf Drittmittel-Projekten

1. Intrastatmeldungen – Menge, Gewicht und Preis erfassen

Bei der monatlichen Intrastatmeldung an die Statistik Austria mit allen EU-Lieferungen gibt es eine Plausibilitätsprüfung, die Menge, Gewicht und Preis prüft. Es ist daher wichtig, die Bestelldaten korrekt pro Positionszeile auszufüllen. Besonders bei Anlagen ist darauf zu achten, dass das Gewicht pro Positionszeile korrekt erfasst wird bzw. die gesamte Anlage in einer Positionszeile erfasst wird.

Die Fehlermeldungen dieser Plausibilitätsprüfung summieren sich und jede einzelne dieser Meldungen muss manuell korrigiert werden.

Beispiel: 1 Stück Ware aus Stahl und Eisen mit 5 Gramm um EUR 2.910,00 führt zu einer Fehlermeldung. Im konkreten Fall waren es 1.000 Stück à EUR 2,91 und die Menge wurde falsch erfasst.

2. Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 1.1.2023

Mit 1.1.2023 wurde die gesetzliche Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von derzeit EUR 800,00 auf EUR 1.000,00 erhöht. Daher wird erst ab einem Anschaffungswert von EUR 1.000,00 inkl. Steuer eine Anlage angelegt. Nebenkosten (Transport, Versand, Verpackung, Montage, Zoll, etc.) erhöhen weiterhin den Wert der Anlage. Für wissenschaftliche Literatur und wissenschaftliche Datenträger gibt es betreffend Betragsgrenze keine Änderungen, diese sind immer zu aktivieren.
https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/zentrale-bereiche/finanzen/quaestur/anlagenbuchhaltung/anlagendefinition

3. Covid-Vergütung nach dem Epidemiegesetz: Verbuchung auf Drittmittel-Projekten

Nach § 32 Epidemiegesetz 1950 wird der TU Wien für abgesonderte Personen aufgrund des Verdienstentgangs, für die Zeit der Erwerbsbehinderung, eine Vergütung geleistet. Diese Covid-Vergütung wurde in den letzten Jahren für Personen, die über Drittmittelprojekte finanziert wurden, auf die jeweiligen Projekt-Innenaufträge gebucht. Verwendet wurde das Sachkonto 495100 „Erträge Förd. Stellen“.

Auch wenn Projekte bereits abgeschlossen sind, werden diese für die Verbuchung der Vergütung nochmals geöffnet und anschließend abgerechnet. Bitte berücksichtigen und melden Sie bei Abrechnungen gegenüber Fördergebern diesen zusätzlichen Förderertrag, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an projektcontrolling@tuwien.ac.at