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Familienbeihilfe und viele weitere Sozialleistungen werden künftig automatisch an die Inflation angepasst

Am 12.10.2022 hat der Nationalrat auf Vorschlag der Regierung mit breiter Zustimmung einen entsprechenden Beschluss gefasst: vorbehaltlich des Abschlusses des parlamentarischen Prozesses (Beschluss im Nationalrat, Beschluss im Bundesrat) werden die Familienbeihilfe und viele weitere Sozialleistungen künftig automatisch an die Inflation angepasst. Damit werden sie im kommenden Jahr um 5,8% steigen.

Neben der Familienbeihilfe sind davon auch

  • das Kinderbetreuungsgeld
  • der Kinderabsetzbetrag
  • die Schüler- und Studienbeihilfen
  • das Schulstartgeld
  • der Familienzeitbonus
  • das Rehabilitationsgeld
  • das Wiedereingliederungsgeld
  • das Umschulungsgeld

betroffen.