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Corona – Update | TUW zu OSTern

Die TU Wien setzt die Informationen der Bundesregierung und Landeshauptleute (Wien, NÖ, Burgenland) zum Oster-Lockdown (Donnerstag 1. – Dienstag 6. April 2021) in Ostösterreich mit ihrem Universitätsbetrieb in Beziehung.

Hauptgebäude TU Wien mit Corona-Hinweisschild

Die TUW hält weiterhin an ihren bewährten, aktuell geltenden Sicherheitskonzepten und Regularien fest:

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Testen: Regelmäßige Nutzung vorhandener Testangebote (mind. einmal pro Woche, z.B. PCR-Test "Alles gurgelt" für Studierende und Mitarbeiter_innen)
  • QR-Code Scan: Verpflichtung zur QR-Coderegistrierung beim Betreten von TU-Gebäuden.
  • Mindestens 2 Meter Sicherheitsabstand.
  • FFP2-Maske verpflichtend in allen öffentlichen Bereichen an der TUW. Zusätzlich wird empfohlen auch in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, sobald sich darin mehr als eine Person aufhält sowie bei Menschenansammlungen im Freien.
  • Regelmäßige Hände- und Oberflächendesinfektion.
  • Verpflichtende Meldung von COVID-19-Verdachts-/Erkrankungsfällen bei Mitarbeiter_innen oder Studierenden

Homeoffice, On Campus

Die derzeitige Situation erfordert viel Kraft von allen Betroffenen. Die Tage rund um Ostern sollen daher auch genutzt werden um sich zu erholen. Karfreitag, 2. April 2021 ist gemäß Betriebsvereinbarung an der TUW arbeitsfrei.

  • Mitarbeiter_innen können darüber hinaus in Vereinbarung mit ihren Vorgesetzten weiterhin im Homeoffice arbeiten um die Zahl der Arbeitskontakte vor Ort gering zu halten.
  • Bei erforderlicher Anwesenheit am Campus gelten die oben beschriebenen Sicherheitsbestimmungen.

Studium und Lehre

Der Vizerektor für Studium und Lehre hält Lehrende und Studierende zu den für Ende April/Anfang Mai geplanten Maßnahmen und Regelungen informiert. An einer Rektoratsverordnung die Details für das Sommersemester 2021 regelt wird aktuell gearbeitet. Zusätzlich wird das Dokument „Studium und Lehre im Sommersemester 2021: Leitfaden für die Anwesenheit an der TU Wien“ veröffentlicht werden.

Forschung

Mitarbeiter_innen, die den Forschungsbetrieb aufrechterhalten und präsent sein müssen (z.B. Forschungsprojekte, Labors und Werkstätten, Bachelor-/Masterarbeiten, Dissertationen), können dies unter Einhaltung aller gebotenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin tun.

Vielen Dank allen Beteiligten, die mithelfen den Universitätsbetrieb in den kommenden Wochen sicher und praktikabel zu halten.