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Coronavirus – Update: Start und Ablauf Wintersemester 21/22 für TUW Mitarbeiter_innen

Impf- und Testangebote, Zutritt und Maßnahmen am Campus.

Coronavirus-Update 06.09.2021

Um den Start in das kommende Wintersemester am Arbeitsplatz sicher und praktikabel zu machen, bietet die Technische Universität Wien Impf- und Testmöglichkeiten an. Verbunden damit gibt es Regularien und Verhaltensgebote, die Sie ab 15. September 2021 im eigenen und im Interesse der gesamten TU Wien-Gemeinschaft stets beachten müssen:

3-G-Nachweis

Mitarbeiter_innen haben beim Betreten eines TU-Gebäudes einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr beim Sicherheitsdienst vorzuweisen.

  • Geimpft: Es gilt der Nachweis über eine Impfung (vollständige Immunisierung) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19.
    Hier steht auch unser dringender Appell, sich impfen zu lassen! Die TU Wien und die Stadt Wien organisieren deshalb für Sie ab Montag, 6. September eine Impfstelle am TUW-Campus Karlsplatz
  • Getestet: Wien hat unterschiedliche Testangebote (Eintrittstests: PCR-Selbst-Tests, Gurgelboxen, Teststraßen, Apotheken). Die TU Wien stellt ihren Angehörigen bei Bedarf PCR-Gurgeltests zur Verfügung. Sie können bei den Sicherheitslogen an den TUW-Standorten durch Vorlage Ihres Mitarbeiter_innenausweises und Listeneintrag max. 3 Testkits pro Woche erhalten. Teilnehmer_innen von "alles gurgelt!" geben ihren mit Identitätscheck durchgeführten Test in den teilnehmenden REWE-Filialen ab. Geschieht das vor 09:00 Uhr, erhält man das Ergebnis in der Regel bis zum nächsten Morgen. Beachten Sie bitte in Wien die verkürzte Gültigkeitsdauer dieses Testergebnisses von 48 h! (Anm.: Für Spontantestungen vor Ort bietet sich das Testangebot der Apotheken in TU-Nähe, z.B. Paulanerapotheke, Wiedner Hauptstraße 18: Mo – Fr 08:00 – 14:00 Uhr, Apotheke zum Hl. Geist, Operngasse 16 an.)
  • Genesen: Als Nachweis gilt die ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene SARS-CoV-2-Infektion (molekularbiologisch bestätigt), ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (nicht älter als 90 Tage) oder Ihr Absonderungsbescheid.

Zutrittskontrollen: Fast Lane mit Nachweis via TISS-Upload

Es gibt die Möglichkeit, Impf-, Test- oder Genesungszertifikat vorab und datenschutzgerecht in TISS hochzuladen. Das ermöglicht eine einfache und zeitsparende Zutrittskontrolle an den Eingängen ("fast lane"). Wir empfehlen deshalb, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Sicherheitsdienst überprüft dabei vor Ort die Gültigkeit des 3-G-Nachweises auf Ihrem Smartphone mithilfe eines eigens entwickelten TISS-Features: Details über Funktion und Aufbau finden Sie auf der Website url.tuwien.at/vmcxl, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster die laufend aktualisiert wird. Das Hochladen des 3G-Nachweises wird ab Montag, den 13.9.2021 möglich sein.

Selbstverständlich kann bei der Zutrittskontrolle auf einer separaten Spur der 3-G-Nachweis weiterhin elektronisch (z.B. „Grüner Pass“-App der BRZ GmbH am Smartphone) oder auf Papier gemeinsam mit Ihrem Identitätsnachweis vorzeigt werden. Beachten Sie dabei bitte, dass diese Kontrolle zeitaufwändiger ist und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeit-/Terminplanung.

Personen, die keinen 3-G-Nachweis erbringen, haben keinen Zutritt!

On campus

  • Maske: In öffentlichen Bereichen an der TU Wien (Gänge, Höfe, etc.) wird das Tragen einer Maske (Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP2) dringend empfohlen.
  • QR-Code Scan & Kontaktpersonenmanagement: Weiterhin verpflichtende QR-Coderegistrierung beim Betreten von TUW-Gebäuden! Wenn Sie externe Gäste zu Meetings an die TUW einladen, weisen Sie diese bitte auf die Zutrittskontrolle inkl. 3-G-Nachweis hin und achten Sie darauf, dass deren Zutritt von Ihnen in TISS unter „Organisation/Gästezutritt“ (TUW Login erforderlich) vorab registriert werden muss.
  • Meldung Ihres Verdachts-/Infektionsfalles: Mitarbeiter_innen sind verpflichtet, die Universität via Online-Formular zu informieren: www.tuwien.at/tu-wien/corona/mitarbeiter-innen/meldung-verdachtsfall (Login erforderlich)
  • Sicherheitsabstand: Bitte Abstand zu anderen Personen halten
  • Hygiene: Bitte waschen und desinfizieren Sie weiterhin Ihre Hände regelmäßig.

Hope for the best – plan for the worst: Gesetzliche Grundlagen

Die Maßnahmen, die die TU Wien im Rahmen ihrer Autonomie zur Erhaltung des sehr hohen Schutzniveaus ergreift und mithilfe derer sie wieder ein möglichst aktives, soziales Unileben am Campus bieten möchte, finden ihre Legitimation in der Datenschutzgrundverordnung, im 2. COVID-19- Hochschulgesetz und der daraus abgeleiteten 6. Rektoratsverordnung über Maßnahmen für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen im Wintersemester 2021/22.