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Coronavirus – Update: Sicherheits- und Schutzanforderungen ab 2. Juni 2020

Im Zusammenhang mit den Entscheidungen der Bundesregierung über die sukzessive Rücknahme der COVID-19-Beschränkungen werden auch an der TU Wien die zentralen Zutrittsregelungen zu den Gebäuden der TU Wien durch das Rektorat beendet und der Zutritt in die Eigenverantwortung der Führungskräfte der TU Wien übergeben.

Corona-Update 25.05.2020

Ab dem 2. Juni ist eine Rückkehr für die Mitarbeiter_innen und alle anderen an der TU Wien tätigen Wissenschaftler_innen an ihre Arbeitsplätze möglich. Allerdings sind zur Sicherstellung der Gesundheit aller an der TU Wien Tätigen von den jeweiligen unmittelbaren Vorgesetzten weiterhin die bekannten Sicherheits- und Schutzanforderungen zu beachten, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Home-Office ist weiterhin möglich.

Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben für Unmittelbare Vorgesetzte der TU Wien:

  • Mitarbeiter_innen, die zur so genannten „Risikogruppe“ gehören (COVID-19-Risiko-Attest erforderlich) arbeiten weiterhin im Home-Office.
  • Räume mit einer Fläche bis zu 20 m2 können nur von einer Person genutzt werden. Größere Räume können unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mehreren Personen benutzt werden. Der erforderliche Sicherheitsabstand ist auch bei Verkehrsflächen und gemeinsam genutzten Einrichtungen zu gewährleisten.
  • Der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand zwischen Personen beträgt 1 m. Der Mindest­abstand zwischen den Arbeitsplätzen ist in Büros 1,5 m und in Labors und Werkstätten 2 m.
  • Physische Kontakte sollen durch Anpassung der Arbeitszeit von Mitarbeiter_innen (tageweiser Schichtbetrieb, gestaffelter Zutritt und Abgang, …) eingeschränkt werden.
  • Sozialräume werden gestaffelt genutzt (keine Versammlungen) und benutzte Oberflächen regelmäßig mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel gereinigt.
  • Die Einhaltung der Hygiene-Vorgaben wie z.B. regelmäßiges Händewaschen, oftmaliges und ausreichendes Lüften, hygienischer Umgang mit gemeinsam genutzten Geräten, u.a. ist sicherzustellen (siehe auch https://colab.tuwien.ac.at/x/95Wx).
  • Böden, Schreibtische und Ablageflächen werden täglich von der GUT gereinigt. Für die Desinfektion aller übrigen Gegenstände (Türschnallen, Telefonhörer, Tastatur, Mappen, …) werden den einzelnen Arbeitsbereichen Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Präsenz-Meetings sind nur mit bis zu 10 Personen in entsprechend großen Räumen unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,5 m zulässig.
  • Alle im Bereich der Lehre getroffenen Maßnahmen bleiben weiterhin unverändert aufrecht.

Die erforderliche Schutzausrüstung (MNS-Masken, Visiere, Handschuhe, Desinfektionsmittel) werden von der GUT zur Verfügung gestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin der GUT (gut@gut.tuwien.ac.at).

Das Rektorat der TU Wien