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Corona – Update: Richtlinie Online-Prüfungen

Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen aus der Richtlinie Online-Prüfungen.

Im Hintergrund das TU Wien Hauptgebäude. Im Vordergrund: Covid-19 Update für Studierende, 15.02.21

Wie bereits angekündigt, wird das Sommersemester 2021 vollständig in Distance Learning abgehalten. Es wird nur wenige Ausnahmen für Präsenzlehre in einzelnen Lehrveranstaltungen geben, die vom Vizerektorat Studium und Lehre individuell evaluiert und genehmigt werden.

Diese Maßnahme zum Schutze aller bringt natürlich wieder zahlreiche Herausforderungen mit sich. Um etwaigen Unklarheiten, die damit einhergehen können, vorzubeugen, wurde eine in Zusammenarbeit mit der Studienabteilung und dem Distance Learning Team eine neue Richtlinie Online-Prüfungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster erarbeitet sowie der Orientierungsleitfaden für Studierende, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster aktualisiert.

Diese Richtlinie schafft keine neuen Regelungen, sondern spiegelt die jetzige Rechtslage wieder und dient als Anweisung, wie die gesetzlichen Vorgaben und die bestehenden Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der TU Wien im Studien- und Prüfungswesen rechtskonform bei den durch die COVID-19-Pandemie online durchzuführenden Prüfungen umzusetzen sind.

Um Ihnen einen leichteren Überblick über die wichtigsten Neuerungen zu ermöglichen, möchte ich die gravierendsten Änderungen zur bisherigen Vorgangsweise untenstehend hervorheben. Es handelt sich dabei um Auszüge aus der Richtlinie:

Technisches Equipment

Über das für die Teilnahme an der Prüfung erforderliche technische Equipment ist bereits in der Lehrveranstaltungsankündigung (§ 76 UG) zu informieren. Bei den Anforderungen an die technische Ausrüstung ist auf entsprechende Verhältnismäßigkeit zu achten. Zulässig ist jedenfalls das Erfordernis von zwei Endgeräten mit Kamera bspw. Laptop und Smartphone.

Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung z.B. nicht über die erforderlichen technischen oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfer_innen mitzuteilen.

Prüfungsaufzeichnung

Grundsätzlich sind Prüfungen nicht aufzuzeichnen. Eine Aufzeichnung kann von den Lehrenden dann durchgeführt werden, wenn sie als Maßnahme im Rahmen der Prüfungsaufsicht erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ermittlung der Prüfungsleistung zu gewährleisten. Wird die Prüfung aufgezeichnet, ist dies spätestens mit Beginn der Anmeldefrist den Studierenden bekannzugeben und den Studierenden die entsprechende Datenschutzinformation zur Kenntnis zu bringen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Studierenden zur Aufzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Warteliste

Studierende, die sich bei einem Prüfungstermin auf der Warteliste befinden, haben am Prüfungstag zu erscheinen, oder sich fristgerecht von der Prüfung abzumelden (§ 16 Abs. 5 Studienrechtliche Bestimmungen der Satzung). Die Studierenden haben sich daher bei der Online-Prüfung entsprechend den jeweiligen Vorgaben durch den_die Prüfer_in einzuloggen und befinden sich bis zur Feststellung, ob Prüfungsplätze frei sind, im zugewiesenen Warteraum bzw. Breakout-Room in ZOOM.

Studierende, denen gemäß Abs. 1 kein Prüfungsplatz zugewiesen werden konnte, sind entsprechend den Vorgaben in § 16 Abs. 5 Studienrechtliche Bestimmungen zu prüfen.

Mit dem Verweis auf die Wartelistenregelung hoffen wir das Problem der vielen frei bleibenden Prüfungsplätze trotz langer Wartelisten in den Griff zu bekommen und den Studierenden mehr Sicherheit zu geben, zeitnah einen Prüfungsplatz zu erhalten.

Sicherheitsunterweisung

Eine weitere Neuerung ist die Zustimmung der Sicherheitsunterweisung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster für Studierende bei Login über das Authentifizierungsportal der TU Wien. Ab 15.02.2021 werden Sie beim Login aufgefordert, diese Sicherheitsunterweisung für Studierende zu bestätigen. Dies kann bis zu zwei Wochen verschoben werden, dann muss eine Zustimmung erfolgen. Die Sicherheitsunterweisung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster enthält die wichtigsten Schutzmaßnahmen, die an der TU Wien einzuhalten sind. 

Umfrage Distance Learning

Da wir gerne wissen möchten wie es Ihnen im letzten Jahr mit der Umstellung auf ein Online Format ergangen ist, bitte ich Sie an der Umfrage zum Distance Learning, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster teilzunehmen. Die Befragung läuft noch bis 15.02.2021 und wird dann automatisch geschlossen. Die Resultate sollen u.a. der Weiterentwicklung des Distance Learnings dienen.

Der Briefkasten zum Thema Studierbarkeit und Distance Learning soll auch weiterhin allen Studierenden eine Möglichkeit bieten um (anonymes) Feedback zu geben. Schreiben Sie uns bitte weiterhin Lob, Anregungen, Wünsche, Kritik oder Beschwerden, sodass wir ein Stimmungsbild erhalten, was in der Lehre an der TU Wien gut läuft und wo wir noch Verbesserungen vornehmen können.

Viel Erfolg im kommenden Sommersemester und vor allem ein gesundes Jahr 2021!