News

Coronavirus – Update: Home-Office, Lehr- und Forschungsbetrieb

Bis 30.04. gilt: Alle Mitarbeiter_innen, die ihre Tätigkeit von zu Hause verrichten können, sollen dies auch weiterhin tun. Wie es danach weiter geht erfahren Sie rechtzeitig!

COVID-19 Update 9.4.2020

Am 6. April präsentierte die Bundesregierung einen Stufenplan für die ersten Schritte zurück in die Normalität – unter der Maßgabe, dass die bisher gesetzten Maßnahmen wirken und weiterhin vor allem die Verhaltens- und Abstandsregeln voll eingehalten werden. Gestern hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auch für die Universitäten einen Weg skizziert und uns damit eine weitere Grundlage für unsere zukünftige Vorgehensweise gegeben. Auch jetzt müssen wir in kleinen Schritten planen, weil grundsätzliche Vorgaben nicht aufgehoben sind und immer noch fast täglich neue hinzukommen.

Bis 30.04. gilt: Alle Mitarbeiter_innen, die ihre Tätigkeit von zu Hause verrichten können, sollen dies auch weiterhin tun. Wie es danach weiter geht erfahren Sie rechtzeitig!

Können keine der vereinbarten Arbeitsleistungen im Home-Office erbracht werden, ist im Sinne der Solidarität mit unserer Universität ein etwaiges bestehendes Zeitguthaben abzubauen und auch Urlaub, insbesondere aus vergangenen Urlaubsjahren, zu verbrauchen.

Für Mitarbeiter_innen mit Betreuungspflichten hat die Vizerektorin für Personal und Gender ein Merkblatt, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zusammengestellt, in dem auf der Basis unterschiedlicher Lebenssituationen aufgezeigt wird, welche Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehen, um die persönliche Situation, insbesondere bei Betreuungspflichten, bestmöglich mit den Anforderungen der TU Wien in Einklang bringen zu können. Dieses Merkblatt ist Ihnen bereits zugegangen bzw. wird Ihnen in Kürze zugehen.

Prüfungs- und Lehrbetrieb

Alle im Bereich der Lehre getroffenen Maßnahmen bleiben weiterhin unverändert aufrecht. Hier liegt unser Hauptaugenmerk zusätzlich im Moment darauf, die organisatorischen und logistischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, Prüfungen, die nicht im Distance Modus abgehalten werden können, zu ermöglichen und auch die Voraussetzungen für die Abhaltung von Laborübungen gemeinsam mit Dekan_innen und Studiendekan_innen zu schaffen. All diese Schritte werden nur unter Einhaltung strengster Sicherheitsvorschriften möglich sein, weshalb sie eine sorgfältige Vorbereitung benötigen.

Forschungs- und Laborbetrieb

Am 6. April hat das Rektorat eine Pilotphase zur Vorbereitung der Wiederaufnahme des Laborbetriebes beschlossen, die vom 20.04. bis zum 30.04. dauern wird. Die Dekanin und die Dekane sind im Moment aufgefordert, Namenslisten zu erstellen, um Forscher_innen und technischen Mitarbeiter_innen, die zur Durchführung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit unbedingt die Infrastruktur der TUW benötigen, den Zutritt zu den Labors zu ermöglichen. Dieser Zutritt wird zunächst nur in stark kontrollierter Form und beschränkter Anzahl erlaubt sein, weil auch der Forschungsbetrieb nur unter Einhaltung der vorgegebenen Verhaltens- und Abstandsregelungen, d.h. unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden kann. Bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen werden Sie selbstverständlich von der TUW unterstützt. Vorausgesetzt der von der Bundesregierung gesetzte Rahmen verändert sich nicht, werden uns die Erfahrungen aus der Pilotphase helfen, die richtigen Schritte in Richtung Normalität zu setzen.

Die Projektleiter_innen unter Ihnen tragen eine zusätzliche Verantwortung. Die Mitarbeiter_innen vom FTI-Support unterstützen Sie nach Kräften. Darüber hinaus möchten wir damit unterstützen, dass große Teile des Kostenersatzes für die Monate März und April 2020 nicht verrechnet werden. Konkret betrifft das die Arbeitsplatzkosten und die Flatrate auf Personalkosten. Der Kostenersatz wird sich in diesen beiden Monaten lediglich auf die Sachkosten und Investitionen beziehen. Die Flatrate wird somit nur auf die im März und April verbuchten Sachkosten und Investitionen eingehoben. Der bereits für März 2020 eingehobene Kostenersatz (Arbeitsplatzkosten + Flatrate auf Personalkosten) wird bei der nächsten Einziehung den einzelnen Projekt-Innenaufträgen wieder gutgeschrieben. Der Erlass der Arbeitsplatzkosten gilt flächendeckend, somit auch für Forschungsförderungsprojekte. Je nachdem, wie wir zukünftig den Zugang zu unseren Gebäuden werden gestalten können, wird diese Regelung neu bewertet.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Websites:

Lehre: https://colab.tuwien.ac.at/display/CORONA/CORONA+Information, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Forschung: https://colab.tuwien.ac.at/x/hoF8#CORONAInformation-Forschung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Der Erfolg und die Nachhaltigkeit der nach den Osterferien eingeleiteten Schritte werden viel von der Disziplin aller Beteiligten abhängen.

Sie leisten seit nunmehr fast 4 Wochen einen wesentlichen Beitrag dazu, die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen zu COVID-19 umzusetzen und unter den damit verbundenen Einschränkungen gleichzeitig den Betrieb der TU Wien aufrecht zu erhalten. Dafür möchte ich Ihnen danken!

Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen wünschen wir Ihnen ein erholsames Osterfest.

Das Rektorat der TU Wien