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Corona – Update | Ausblick Lehre(n) nach Ostern

Der Vizerektor für Studium und Lehre gibt einen Einblick in die aktuelle Planung des Prüfungs- und Lehrbetriebs der kommenden Monate.

TU Wien Hauptgebäude mit Corona-Hinweis

Die aktuelle Infektionslage ist ernüchternd und die Inzidenz in der Altersgruppe der Studierenden besonders hoch. Aufgrund der steigenden Zahlen kann derzeit keine finale Entscheidung getroffen werden, ab wann erste Öffnungsschritte an der TU Wien wieder möglich sein werden. Das Rektorat wird die Lage nach Ostern nochmals evaluieren und zeitgerecht über weitere Schritte informieren.

Geplanten Maßnahmen und Regelungen ab Ende April/Anfang Mai

  • Die Einhaltung des 2 Meter Sicherheitsabstandes.
  • Die Tragepflicht einer FFP2 Maske ab dem Betreten bis zum Verlassen aller Gebäude.
  • Regelmäßige Testungen von Lehrenden und Prüfer_innen.
  • Die Vorlage eines anerkannten, negativen Testergebnisses von Studierenden.
  • QR-Code Scans für das Kontaktpersonenmanagement.

Die genauen Regelungen für das Sommersemester 2021 werden über eine Verordnung, welche gerade im Rektorat erarbeitet wird, geregelt werden. Zusätzlich zu dieser Verordnung wird auch das Dokument „Studium und Lehre im Sommersemester 2021: Leitfaden für die Anwesenheit an der TU Wien“ veröffentlicht werden, welches alle weiteren Details genau ausführen wird.

Maßnahmen im Falle schrittweiser Öffnungen

Im Falle einer schrittweisen Öffnung wird es trotzdem die Verpflichtung für Lehrveranstaltungsleiter_innen und Prüfer_innen geben, einen Antrag über die Notwendigkeit der Abhaltung von Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungen in Präsenz beim Vizerektorat für Studium und Lehre einzureichen, da der 2 Meter Abstand die Belegungskapazität der Lehrräume auf ca. 15 % reduziert und eine gute Planung der Vergabe der Raumressourcen Voraussetzung für einen teilgeöffneten Lehrbetrieb ist.

  • Für Lehrende und Prüfer_innen, die Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Präsenzformat abhalten, gilt die Vorgabe vom Vizerektorat Studium und Lehre mindestens einmal pro Woche einen anerkannten Test (laut Verordnung) – vorzugsweise einen PCR-Gurgeltest von "Alles gurgelt“ – anzuwenden.
  • Für Studierende wird es erforderlich sein, bei Betreten der Gebäude der TU Wien einen gültigen, behördlich anerkannten, negativen COVID-19 Testbefund (digital oder in Papierform) in Kombination mit dem Studierendenausweis vorzulegen ("Alles gurgelt" PCR-Tests sind ebenfalls anerkannt).
  • Die Testung wird ergänzend eingeführt, um ein besseres Schutzniveau für Mitarbeiter_innen und Studierende zu erreichen und ersetzt keinerlei der geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen.
  • Ebenso ist die Registrierung via QR Code unbedingt erforderlich. Diese erfolgt wie gewohnt bei Betreten der Gebäude und zusätzlich in den jeweiligen Hörsälen oder Seminarräumen. Die QR-Code Registrierung im jeweiligen Lehrraum ist erforderlich um durch die Eingabe des Sitzplatzes das Contact Tracing zu komplettieren. Lehrende und Prüfer_innen im Raum geben die Sitzplatznummer „0“ an.