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Corona – Update: Überblick bis Ende Juni

Für unseren Universitätsbetrieb sind mit Blick auf die aktuelle COVID-19 Situation Anpassungen erforderlich.

Foto des Haupgebäudes Karlsplatz mit Überschrift „Covid-19 Info“, dem Update-Datum und dem Update-Link: www.tuwien.at/corona

Für unseren Universitätsbetrieb sind mit Blick auf die aktuelle COVID-19 Situation, öffnet in einem neuen Fenster Anpassungen erforderlich. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die bis Ende Juni geltenden Regelungen an der TU Wien geben. Diese Regelungen werden monatlich evaluiert.

Studium und Lehre

  • Der größte Teil der rund 2.000 Lehrveranstaltungen ist in Distanz-Lehrformate transformiert worden. Lehrformate, die nicht online abgehalten werden können, bspw. Laborübungen, sind vor Ort absolvierbar. Diese Regelung bleibt weiterhin aufrecht.
  • Es können keine Präsenzprüfungen abgehalten werden. Die bereits für Februar geplanten Prüfungen müssen in einer Online-Variante durchgeführt werden. Lehrende, die Unterstützung bei der Planung und Umsetzung ihrer Online-Prüfungen benötigen, können sich wie gehabt an das Distance Learning Team wenden.
  • Für den Fall, dass eine Online-Abhaltung von Prüfungen nicht durchführbar ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge für Präsenztermine zu stellen, die vom Vizerektorat Studium & Lehre beurteilt und ggf. genehmigt werden. Bereits bestätigte Anträge behalten ihre Gültigkeit.
  • Studierende und auch Lehrende, die Lob, Anregungen, Wünsche, Kritik oder Beschwerden zur Abhaltung der Online-Lehre haben, verwenden bitte weiterhin den „Briefkasten“.
  • Weitere Details zum Studienbetrieb folgen in einer gesonderten Aussendung.

Forschung

Die bisherige Vorgehensweise im Forschungsbetrieb wird beibehalten.

Home Office

Alle Mitarbeiter_innen, die ihre Arbeit auch von zu Hause aus erledigen können, bleiben weiterhin in Abstimmung mit dem_der Unmittelbaren Vorgesetzten (UV) im Home Office. Für Arbeiten, bei denen die Anwesenheit am Arbeitsplatz an der TU Wien erforderlich ist, sind Mitarbeiter_innen weiterhin in Abstimmung mit dem_der UV berechtigt, die Gebäude der TU Wien zu betreten.

Am Campus

  • Die verpflichtende QR-Code-Registrierung beim Betreten von TUW-Gebäuden bleibt aufrecht.
  • Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen COVID-19-Infektionen ist der Sicherheitsabstand von mindestens 2 m. Dieser Sicherheitsabstand ist innerhalb aller Liegenschaften der TU Wien, auch in den Freibereichen, einzuhalten.
  • In allen öffentlichen Bereichen der TUW ist eine FFP2-Maske zu verwenden.
  • Die TU Wien stellt pro Mitarbeiter_in vor Ort fünf FFP2-Masken pro Monat durch den GUT-Fachbereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zur Verfügung. Die Instituts- und Abteilungsleiter_innen werden gebeten, den Bedarf Ihrer Organisationseinheit an gut@gut.tuwien.ac.at zu melden. Sie werden anschließend von dem_der zuständigen Mitarbeiter_in über Ort und Zeitpunkt des Abholens der FFP2-Masken informiert.
  • Filtrierende FFP2-Masken sind wiederverwendbar. Für deren Aufbereitung werden zwei Methoden empfohlen: Regelmäßiges Wechseln und Wiederverwendung erst nach einer Lagerungszeit von mindestens 3 Tagen oder Sterilisation mit Dampf unter Druck (siehe Merkblatt bzw. https://colab.tuwien.ac.at/x/95Wx).
  • Die allgemeinen Hygienevorgaben müssen weiterhin eingehalten werden. Vergessen Sie bitte das regelmäßige Lüften nicht.
  • Weitere für die COVID-19 Prävention nützliche Materialien (Desinfektionsmittel, Plexiglas-Trennwände, et cetera) fordern Sie bitte wie gehabt bei gut@gut.tuwien.ac.at an.

 

Meldepflicht bei Verdachtsfällen oder Infektionen für Mitarbeiter_innen und Studierende

Die bisherige Vorgehensweise wird beibehalten:

  • Meldung für COVID-19-Verdachtsfälle bei Mitarbeiter_innen (Login)
  • Meldung für COVID-19-Verdachtsfälle für Studierende
  • Gesamter TUW-Meldeprozess inklusive ToDos (COVIDzard): https://colab.tuwien.ac.at/x/FirFAQ (Login)

 

Durch Ihr diszipliniertes Verhalten haben Sie in den letzten Monaten dazu beigetragen, das Arbeiten an der TU Wien so sicher zu machen, wie es unter diesen Umständen möglich ist. Aktuell verzeichnen wir 4 bis 5 positive COVID-19-Fälle pro Woche. Um einen zusätzlichen Beitrag zur Senkung des Infektionsrisikos zu leisten, stehen Ihnen voraussichtlich ab 01.02.2021 an allen Portierlogen leicht handhabbare Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Testen keine der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft setzt. Maskenpflicht und das Einhalten des Sicherheitsabstands sind auch nach einem negativen Selbsttest einzuhalten. Bei einem positiven Selbsttest bitte den Meldeprozess beachten.

Vielen Dank für Ihre Umsicht und herzliche Grüße,
Das Rektorat