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Corona – Update: Richtlinie Online-Prüfungen

Informationsüberblick zu Distance Learning und Online-Prüfungen – technisches Equipment, Prüfungsaufzeichnung, Prüfungswarteliste und unerlaubte Hilfsmittel.

Foto des Haupgebäudes Karlsplatz mit Überschrift „Covid-19 Info“, dem Update-Datum und dem Update-Link: www.tuwien.at/corona

Wie bereits angekündigt, wird das Sommersemester 2021 vollständig in Distance Learning abgehalten. Es wird nur wenige Ausnahmen für Präsenzlehre in einzelnen Lehrveranstaltungen geben, die vom Vizerektorat Studium und Lehre individuell evaluiert und genehmigt werden.

Diese Maßnahme zum Schutze aller bringt natürlich wieder zahlreiche Herausforderungen mit sich. Um etwaigen Unklarheiten, die damit einhergehen können, vorzubeugen, wurde eine in Zusammenarbeit mit der Studienabteilung, Datenschutz und Dokumentenmanagement und dem Distance Learning Team eine neue Richtlinie Online-Prüfungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster erarbeitet sowie ein Leitfaden für die Rahmenbedingungen des Sommersemesters 2021, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster geschaffen, und die früheren Konzepte und Seiten aktualisiert.

Diese Richtlinie schafft grundsätzlich keine neuen Regelungen sondern spiegelt die jetzige Rechtslage wieder und dient als Anweisung, wie die gesetzlichen Vorgaben und die bestehenden studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der TU Wien im Studien- und Prüfungswesen rechtskonform bei den durch die COVID-19-Pandemie online durchzuführenden Prüfungen umzusetzen sind.

Um Ihnen einen leichteren Überblick über die wichtigsten Neuerungen zu ermöglichen, möchte ich die gravierendsten Änderungen zur bisherigen Vorgangsweise untenstehend hervorheben. Es handelt sich dabei um Auszüge aus der Richtlinie:

Technisches Equipment

Über das für die Teilnahme an der Prüfung erforderliche technische Equipment ist bereits in der Lehrveranstaltungsankündigung (§ 76 UG) zu informieren. Bei den Anforderungen an die technische Ausrüstung ist auf entsprechende Verhältnismäßigkeit zu achten. Zulässig ist jedenfalls das Erfordernis von zwei Endgeräten mit Kamera beispielsweise Laptop und Smartphone.

Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung zum Beispiel nicht über die erforderlichen technischen oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfer_innen mitzuteilen.

Prüfungsaufzeichnung

Grundsätzlich sind Prüfungen nicht aufzuzeichnen. Eine Aufzeichnung kann von den Lehrenden dann durchgeführt werden, wenn sie als Maßnahme im Rahmen der Prüfungsaufsicht erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ermittlung der Prüfungsleistung zu gewährleisten. Wird die Prüfung aufgezeichnet, ist dies spätestens mit Beginn der Anmeldefrist den Studierenden bekannzugeben und den Studierenden die entsprechende Datenschutzinformation, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zur Kenntnis zu bringen.

Neu ist, dass eine ausdrückliche Zustimmung der Studierenden zur Aufzeichnung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich ist, weil wir für eine eventuelle Prüfungsaufzeichnung NICHT den Erlaubnistatbestand der Einwilligung, sondern das öffentliche Interesse (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO) verwenden.

Unerlaubte Hilfsmittel

Werden während der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet und erlangt der_die Prüfer_in davon Kenntnis, ist der_die betroffene Studierende zunächst zu ermahnen und die Ermahnung im Prüfungsprotokoll zu dokumentieren. Die Ermahnung hat über Kontaktaufnahme mit der_dem betroffenen Studierenden zu erfolgen, sodass die anderen Kandidat_innen davon möglichst nicht gestört werden. Eine direkte Kontaktaufnahme kann beispielsweise per Telefon, Chat, Breakout-Room oder ähnliches erfolgen. Bei nochmaliger Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels ist mangels Möglichkeit der Feststellung der tatsächlichen Eigenleistung, der Unmöglichkeit der Abnahme des unerlaubten Hilfsmittels und der damit verbundenen Unmöglichkeit der Leistungsbewertung die Prüfung abzubrechen und negativ zu beurteilen. Den Studierenden stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzinstrumente zur Verfügung.

Zur Qualitätssicherung, Verhinderung der Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln und zur Sicherstellung der Eigenständigkeit der Leistung der Studierenden können bei schriftlichen Prüfungen innerhalb von längstens vier Wochen ab Ablegung der Prüfung (§ 74 Abs. 4 UG) auch folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Einsatz von Programmen zur Identifkation von Plagiaten oder Textähnlichkeiten (werden voraussichlich ab Ostern zur Verfügung stehen)
  • mündliche Nachfragen zur Prüfung zur Plausibilisierung von Antworten

Werden diese Maßnahmen im Rahmen einer Prüfung angewendet, ist dies bereits in der Lehrveranstaltungsankündigung vor Beginn des Semesters bekanntzugeben (§ 76 UG).

Warteliste

Studierende, die sich bei einem Prüfungstermin auf der Warteliste befinden, haben am Prüfungstag zu erscheinen oder sich fristgerecht von der Prüfung abzumelden (§ 16 Abs. 5 Studienrechtliche Bestimmungen der Satzung). Die Studierenden haben sich daher bei der Online-Prüfung entsprechend den jeweiligen Vorgaben durch den_die Prüfer_in einzuloggen und befinden sich bis zur Feststellung, ob Prüfungsplätze frei sind, im zugewiesenen Warteraum beziehungsweise Breakout-Room in ZOOM.

Studierende, denen gemäß Abs. 1 kein Prüfungsplatz zugewiesen werden konnte, sind entsprechend den Vorgaben in § 16 Abs. 5 Studienrechtliche Bestimmungen zu prüfen.

Mit dem Verweis auf die Wartelistenregelung hoffen wir das Problem der vielen frei bleibenden Prüfungsplätze trotz langer Wartelisten in den Griff zu bekommen und den Studierenden mehr Sicherheit zu geben, zeitnah einen Prüfungsplatz zu erhalten.

Die aktualisierten Leitfäden und Konzeptkataloge finden Sie weiterhin  im TU coLAB Space "Distance Learning Good Practice", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Vielen Dank für Ihren großen Einsatz in der Lehre! Die TU Wien wünscht Ihnen ein produktives und vor allem gesundes Sommersemester.