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Christiana HÖRBIGER Preis – Preis zur Förderung der internationalen Mobilität von Nachwuchswissenschaftler_innen

Die Rektorin der Technischen Universität Wien vergibt zweimal jährlich ein Stipendium in der Höhe von 1.000,- bis max. 10.000,- Euro pro Stipendium, das durch Frau Christiana Hörbiger finanziert wird.

Die Zuwendungsgeberin Frau Christiana Hörbiger beabsichtigt mit ihrer Zuwendung die Mobilität von Nachwuchswissenschaftler_innen zu wissenschaftlich relevanten Tagungen und Kongressen und den interuniversitären Austausch der Nachwuchswissenschaftler_innen zu fördern.

Mit diesem Förderpreis werden vorranging Reise-, Unterbringungs- und Tagungskosten, im Zuge der wissenschaftlichen Arbeit gefördert werden. Nicht davon betroffen sind Kosten für Internet, Mobiltelefon, Lebenserhaltungs- und Versicherungskosten. Des Weiteren gehen 50 % der ausgeschütteten Mittel an Frauen.

Dotation: EUR 1.000 – max. EUR 10.000,- pro Stipendium, Gesamtdotation EUR 30.000,- je Ausschreibung

 

Nominierungen und Voraussetzungen:
Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt im Mitteilungsblatt der TU Wien.

Als Zielgruppe und somit potenzielle Stipendienträger_innen gelten Absolvent_innen der Studienrichtungen Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Technische Chemie, Technische Mathematik, Technische Physik, Verfahrenstechnik, Vermessung und Geoinformation, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau. Zudem müssen die Antragssteller_innen Studierende (Prae-Doc) oder Absolvent_innen (Post-Doc) eines Doktoratsstudiums an der TU Wien sein. Die Stipendienträger_innen müssen ausschließlich Forscher_innen dieser Studienrichtungen und Mitarbeiter_innen bzw. Studierende der TU Wien sein. Das Dienstverhältnis muss auch zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts aufrecht sein.

Die Stipendienträger_innen dürfen das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausschreibung noch nicht überschritten haben.

Im Falle einer abgeschlossenen Dissertation darf diese zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausschreibung nicht älter als 2 Jahre sein.

Einreichunterlagen:
Die Bewerbung hat schriftlich, mittels dem <link file:138608 _blank>dafür vorgesehenen Formular, zu erfolgen. Dieses ist in elektronischer Form an folgende E-Mail zu richten: <link>mail@forschung.tuwien.ac.at

Nach Erhalt des Stipendiums ist dieses binnen 12 Monaten für die vorgesehene Reise einzusetzen. Anschließend ist ein Endbericht, mittels dem dafür vorgesehenen Formular, an <link>fundraising@tuwien.ac.at zu übermitteln. Eine Übermittlung der einzelnen Rechnungen ist hierfür nicht vorgesehen, jedoch müssen diese aufbewahrt werden um eine stichprobenartige Überprüfung gewähren zu können.

Einreichfrist:
16. April 2018

Auswahlverfahren:
Die Ausschreibung erfolgt durch den Vizerektor für Forschung und Innovation. Die Vergabe erfolgt durch eine 8-köpfige Jury bestehend aus dem Vizerektor für Forschung und Innovation und den Dekanen der Fakultäten Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik, Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Mathematik und Geoinformation, Technische Physik und Technische Chemie.

Die Jury vergibt die Stipendien anhand der Originalität und des Innovationscharakters der Bewerbungen sowie der wissenschaftlichen Qualität und des Outputs.

Die Juryentscheidung erfolgt in geheimer Wahl mit je einer Stimme pro Jurymitglied. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vizerektors für Forschung und Innovation.

 

Bild: Stephan Landgraf / pixelio.de