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Betriebsvereinbarung für Allerseelen fixiert

Ab sofort ist der Allerseelentag (2. November) für alle Mitarbeiter_innen der TU Wien ganztägig arbeitsfrei!

1. TU-Direktor Johann Joseph Ritter von Prechtl: Ehrengrab am Wiener Zentralfriedhof

1. TU-Direktor Johann Joseph Ritter von Prechtl: Ehrengrab am Wiener Zentralfriedhof

1. TU-Direktor Johann Joseph Ritter von Prechtl: Ehrengrab am Wiener Zentralfriedhof

Die Betriebsvereinbarung für den Allerseelentag (2. November) wurde gemeinsam mit den zuständigen Rektoratsmitgliedern nunmehr schriftlich fixiert. Sie ist damit nicht nur für 2016, sondern auch für die Folgejahre gesichert.

Ab sofort ist der Allerseelentag (2. November) für ALLE Mitarbeiter_innen der TU Wien GANZTÄGIG arbeitsfrei!

In jenen Bereichen, wo eine Anwesenheit von Arbeitnehmer_innen unbedingt erforderlich ist, erhalten diese Zeitausgleich im Verhältnis 1:1. Das wird nur ganz selten der Fall sein (z.B. Sicherheitsdienst) und ist analog der Regelung am Karfreitag zu sehen.

Die 2004 getroffene Regelung "ab 12 Uhr Gelegenheit zum Gräberbesuch" wird somit durch eine zeitgemäße, praxisorientierte Version ersetzt.

Zum Nachlesen: <link http: betriebsrat.tuwien.ac.at fileadmin t br ap rechtliches intrabetriebsvereinbarungen bvallerseelen.pdf _blank pdf-link>Betriebsvereinbarung für Allerseelen

Tipp:
Falls Sie für den heurigen Allerseelentag einen Urlaubstag "gebucht" haben, so denken Sie bitte daran, diesen im SAP_ESS zu "löschen". Zukünftig wird der 2. November im ESS als arbeitsfreier Tag hinterlegt werden.

 

Bild: © TU Wien | Thomas Blazina