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Arbeitsdefinition von Antisemitismus

Am 26. Mai 2016 wurde im Rahmen der Plenartagung der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in Bukarest eine – nicht rechtsverbindliche – Arbeitsdefinition von Antisemitismus angenommen.

Die <link https: www.holocaustremembrance.com _blank>IHRA, eine internationale Institution mit 31 Mitgliedstaaten[1] und einem ständigen Sekretariat in Berlin, wurde 1998 auf schwedische Initiative als Task Force für Internationale Zusammenarbeit für Bildung, Gedenken und Forschung zum Holocaust (ITF) gegründet.
Ihr Ziel ist es, als internationales Netzwerk Bildung und Forschung auf dem Gebiet des Holocaust sowie das Gedenken daran sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu fördern. Österreich ist seit 2001 Mitglied der IHRA und hatte im Gedenkjahr 2008 den Vorsitz inne.

Mit der Annahme der Arbeitsdefinition liegt erstmals ein von einem zwischenstaatlichen Forum anerkannter Text vor, der als allgemeingültige Definition von Antisemitismus dessen Identifizierung und Bekämpfung erleichtern soll. Die Arbeitsdefinition besteht aus der eigentlichen Definition von Antisemitismus und einer Reihe von erläuternden Beispielen, darunter auch die Abgrenzung von Antisemitismus und unterschiedlichen Formen der Kritik an Israel.
Damit konnte insbesondere in dieser sensiblen Frage eine ausgewogene, international anerkannte Formulierung gefunden werden. Der Text basiert auf der 2005 von der EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (heute EU-Grundrechteagentur – FRA) auf Expert_innenebene erarbeiteten Arbeitsdefinition von Antisemitismus.

Die IHRA hat ihre Mitgliedstaaten zur Verwendung der Arbeitsdefinition eingeladen. Als erster Staat hat Großbritannien am 12. Dezember 2016 die Arbeitsdefinition mit einem Regierungsbeschluss übernommen. Deutschland hat 2016 als OSZE-Vorsitz den Vorschlag zur Annahme der Arbeitsdefinition auch in der OSZE eingebracht.

Im Hinblick auf die besondere Verantwortung Österreichs bei der Bekämpfung von Antisemitismus und die innerstaatliche und internationale Signalwirkung soll die Arbeitsdefinition nun auch in Österreich übernommen werden.

Arbeitsdefinition

<link file:139689 _blank pdf-link>Deutsch

<link file:139690 _blank pdf-link>English

 

[1] Mitgliedstaaten der IHRA sind Argentinien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und die Vereinigten Staaten sowie als Beobachter Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, El Salvador, Mazedonien, Moldau, Monaco, Portugal, Türkei und Uruguay.