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10.12.: Der Tag der Menschenrechte – aktuell wie eh und je!

Ein Anlass, um auf die Aktivitäten der TU Wien zur Durchsetzung der Menschenrechte im eigenen Haus zu blicken.

Überdimensionale runde Plaketten mit Artikel 6 der Menschrechte rechts hinten, vorne links eine Tisch auf dessen Platte die Menschenrechte notiert sind. Szene: Platz der Menschenrechte, Mariahilferstraße, Wien, Übergangszeit, Sonnenlicht.

© Katharina Prinzenstein

Am Platz der Menschenrechte, Wien.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Das ist der erste Satz des Artikel 1 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der am 10. Dezember 1948 von der UN Vollversammlung beschlossen wurde. Seitdem wird der internationale Tag der Menschenrechte, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster jedes Jahr am 10. Dezember begangen. Seine Bedeutung bleibt nach all den Jahren mit ihren wechselnden historischen Hintergründen aktuell.

„Technik für Menschen“. Die TUW bekennt sich zum Schutz der Menschenrechte.

Das Motto der TU Wien „Technik für Menschen“ verdeutlicht die Grundsatzhaltung, mit der sie im Laufe ihrer Geschichte eine Reihe von Maßnahmen zur Durchsetzung der Menschenrechte implementiert hat. Dazu gehört die Betriebsvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten und Antidiskriminierung am Arbeitsplatz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, womit ebenso die Universität als „Arbeitsplatz“ für Studierende gemeint ist.

Unmittelbar und nach außen hin sichtbare Aktionen sind etwa die von Vizerektorin Steiger am 25.11., zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, gehisste orange Flagge vor dem TUW-Hauptgebäude. Unsichtbar nach außen, aber hochwirksam sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Unileben auf legislativer Ebene oder in schriftlich vereinbarter Form strukturieren: das Universitätsgesetz 2002, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, das Bundesgleichbehandlungsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, der Frauenförderungsplan oder der Gleichstellungsplan gehören dazu. Sie alle schreiben Gleichbehandlung und die Haltung des Mitmenschlichen fest und heben diese auf eine verbindliche Ebene. 
Darin sind der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG), die Abteilung für Genderkompetenz, die Betriebsräte für wissenschaftliches bzw. für Allgemeines Personal und die Schiedskommission der TUW als relevante Stellen in Fragen der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung genannt – bei Berufungen, in Fällen von Mobbing, Fördermaßnahmen oder Beratung etc. Teil der Maßnahmen sind aber auch regelmäßige Veranstaltungen wie zuletzt vom TUW-Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen organisiert.

„Rassismen an der Universität – wie entgegnen?!“

Am 17. November 2022 hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) einen wichtigen Aspekt des guten Zusammenlebens aufgegriffen und im Rahmen des prominent besetzten Panels „Update: Rassismen an der Universität – wie entgegnen?!“ behandelt. Im Veranstaltungsraum TUthe Sky begrüßten an diesem Nachmittag TUW-Rektorin Sabine Seidler, Vizerektorin Anna Steiger und Gilbert Moyen Massa, Vertreter des Referats für ausländische Studierende der HTU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Panel und Gäste. In ihrem Einleitungsstatement beschrieb Rektorin Seidler Antidiskriminierung als wichtiges Anliegen der TU Wien und als stetige Aufgabe für alle Angehörigen. Sie strich ebenso hervor, dass es dazu unser aller Bemühungen brauche:

„Es bestehen komplexe und vielschichtige Verschränkungen zwischen unseren Vorstellungen über die menschliche Vielheit einerseits, realen Ausgrenzungs- und Einschlussmechanismen, abstrakten Hierarchisierungen von „Kultur“, tradierten und aktuellen Klischees bis hin zu Vorurteilen über Menschen verschiedener Hautfarben und ethnischer Vielfalt andererseits."

Anschließend an diese Worte der Rektorin diskutierte das mit prominent besetzte Podium Achaleke – Banda – Johnston-Arthur unter der Moderation von Vanessa Spanbauer, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Die Diskutant_innen zeigten dabei die vielfältigen Sichtweisen zur Realität von alltäglichen Rassismen und die strukturellen Hintergründen für Rassismen auf. Schließlich wurden mögliche Strategien für ein besseres Miteinander erörtert. Auch das Publikum beteiligte sich an der Diskussion und berichtete etwa über Erfahrungen von früherem antirassistischem Engagement seit den 1960er-Jahren in Wien, fragte nach vermehrter Auseinandersetzung mit den verschiedenen Facetten von Rassismus und dankte abschließend für die Vielfalt der Sichtweisen des Podiums. 

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieses Bekenntnis der Menschenrechtsdeklaration ist 74 Jahre nach seiner Niederschrift noch immer nicht selbstverständlich und bleibt aktuell. Um diesen Satz umzusetzen, braucht es tägliches Tun von uns allen!

Zum Nach- und Weiterlesen:

Rückfragehinweis:

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
Im Büro des AKG: 
Mag.a Katharina Prinzenstein
Katharina.Prinzenstein@tuwien.ac.at
01-588501-494 10