Bei Zulassung mit Abschluss einer anderen nationalen oder internationeln postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) ist immer ein schriftlicher Antrag in der Studienabteilung zu stellen, da zuvor vom_von der zuständigen Studiendekan_in die Gleichwertigkeitsprüfung der absolvierten Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung an der TU Wien durchzuführen ist.

Bestimmte Diplom- und Master-Studiengänge, öffnet in einem neuen Fenster österreichischer Fachhochschulen sind aufgrund einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung gleichgestellt und berechtigen ohne vorherige Durchführung einer Gleichwertigkeitsprüfung zur Zulassung zum Doktoratsstudium. Sofern keine vollständige Gleichwertigkeit vorliegt, ist in der Verordnung festgelegt, dass sich Doktoratsstudium um 1 oder 2 Semester zur Anpassung an das universitäre Masterstudium verlängern.

Schritt 1: Antrag auf Zulassung

Folgende Unterlagen müssen postalisch oder persönlich in der Studienabteilung abgegeben werden:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelor- und Masterurkunde) in beglaubigter Kopie
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) in beglaubigter Kopie
  • Zusammenfassung der Master/Diplomarbeit (Abstract)
  • Research Proposal/Exposé
  • Betreuungszusage einer Professorin/eines Professors der TU Wien
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
  • für Nicht-EU/EWR-Bürger_innen mit österreichischer Adresse: Meldebestätigung

 

Elektronisch übermittelte Anträge werden nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass mittels Express-Firmen zugestellte Briefsendungen aus Drittstaaten wegen oftmaliger Zollnachforderungen möglicherweise nicht entgegengenommen werden! Bitte unterlassen Sie es außerdem, unsere E-Mail Adresse den Kurierdiensten bekanntzugeben, da wir keine Verwendung für Sendungsupdates haben. 

ACHTUNG! 

Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein! Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen (diplomatischen) Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden. 

Die persönliche Einschreibung mit einem Zulassungsbescheid ist bis 10. Dezember (Wintersemester) oder bis 10. Juni (Sommersemester) möglich. Eine gesamte Übersicht über die Zulassungsfristen finden Sie im Akademischen Kalender.

Bitte senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab!
Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen kann die Bearbeitung 10-12 Wochen dauern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Zulassungsstelle vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit keine Auskunft (weder telefonisch noch per E-Mail) über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung geben kann.

Um eine Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, empfehlen wir, vollständige Anträge innerhalb der folgenden Zeiträume einzureichen:

  • Wintersemester:
    • EU/EWR-Bürger_innen: Anfang Februar bis Ende Juli
    • Nicht-EU/EWR-Bürger_innen: 16. Jänner bis 15. Juli
  • Sommersemester:
    • EU/EWR-Bürger_innen: Anfang August bis Ende Jänner
    • Nicht-EU/EWR-Bürger_innen: 16. Juli bis 15. Jänner

Für unvollständige Anträge oder Anträge, die nach diesem Zeitpunkt in der Studienabteilung einlangen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester aufgrund der oben genannten Bearbeitungszeit nicht gewährleistet werden. In diesem Fall ist eine Zulassung erst für das Folgesemester möglich.

Schritt 2: Ihr Antrag wird bearbeitet

Nachdem Ihre Unterlagen fristgerecht in der Studienabteilung eingetroffen sind, werden die Dokumente auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit geprüft. Liegen formale Mängel vor, werden Sie per Post darüber informiert und die fehlenden Dokumente, Beglaubigungen, Übersetzungen oder Originaldokumente angefordert.

Werden fehlende Dokumente nicht rechtzeitig nachgereicht, wird der Antrag zurückgewiesen und eine Zulassung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie daher genau die Anweisungen der Studienabteilung!

Sobald die Unterlagen vollständig und deren Prüfung durch die Studienabteilung abgeschlossen ist, wird der Antrag an den_die zuständige_n Studiendekan_in zur Durchführung der inhaltlichen Gleichwertigkeitsprüfung übermittelt.

ACHTUNG! Sollte der_die Studiendekan_in noch weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen, wird sich dieser schriftlich per Email an Sie wenden.

Ist die absolvierte Ausbildung mit dem entsprechenden Bachelorstudium der TU Wien gleichwertig, wird eine Zulassung ohne Auflagen (= keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen) erteilt. Ist die absolvierte Ausbildung grundsätzlich gleichwertig, es fehlen aber bestimmte Inhalte für eine vollständige Gleichwertigkeit, so wird die Zulassung mit Auflagen (= zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium) erteilt, die als Ergänzungsprüfungen während des Masterstudiums zusätzlich zu absolvieren sind.

Die Gleichwertigkeit liegt dann nicht vor, wenn zur Herstellung der vollständigen Gleichwertigkeit Auflagen im Ausmaß von mehr als 30 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben werden müssten. In diesem Fall ist eine Zulassung leider nicht möglich.

Nach Abschluss der Prüfung durch den_die Studiendekan_in wird im Falle der Feststellung der Gleichwertigkeit der Vorbildung der Zulassungsbescheid von der Studienabteilung erstellt und per Post übermittelt. Im Falle einer negativen Entscheidung werden Sie auch darüber per Post verständigt.

Lesen Sie sich den Zulassungsbescheid sowie allfällige Informationsblätter sorgfältig durch! Darin sind sämtliche erforderlichen Informationen enthalten.

Schritt 3: Bescheid erhalten, was jetzt?

Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.

Die Studienabteilung kann weder Auskünfte in Visaangelegenheiten erteilen, noch in Visaangelegenheiten behilflich sein! Dafür ist ausschließlich die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Herkunftsstaat bzw. die Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien zuständig.

Online Studienbewerbung

Die Online Studienbewerbung ist unabhängig vom Antrag auf Zulassung, aber spätestens vor der persönlichen Einschreibung an der Universität durchzuführen. Am Ende der Online Studienbewerbung ist ein Termin für die Erstzulassung in der Studienabteilung zu vereinbaren (dies ist nur im Wintersemester notwendig).

Persönliche Einschreibung

Wenn Sie die Online Studienbewerbung durchgeführt haben und Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, kommen Sie persönlich in die Studienabteilung und bringen folgende Unterlagen mit:

  • den Zulassungsbescheid
    • mit einem Zulassungsbescheid für das Wintersemester können Sie bis 10. Dezember die Einschreibung durchführen
    • mit einem Zulassungsbescheid für das Sommersemester können Sie bis 10. Juni die Einschreibung durchführen
  • den Zulassungscode (von der Online Studienbewerbung)
  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Aufenthaltstitel (nur nicht-EU-Bürger_innen!) falls bereits vorhanden

Bei der persönlichen Einschreibung in der Studienabteilung erhalten Sie, sofern Sie noch nie an einer anderen österreichischen Universität zu einem Studium zugelassen waren, eine achtstellige Matrikelnummer und Ihren Studierendenausweis (TUcard).