FAQ - oft gestellte Fragen

A) Erasmus und Joint Study: allgemeine Informationen/Bewerbung und Kriterien

Sie sind nicht verpflichtet ein Auslandssemester zu machen. Es ist aber so, dass es sowohl für Ihr Studium als auch in Ihrem späteren Berufsleben einen Mehrwert bringt. Ein Studienaufenthalt im Ausland ist eine Erfahrung, die Sie nicht missen sollten, da es Sie sowohl auf persönlicher Basis wachsen lässt, als auch im fachlichen Bereich neue Einblicke gewährt, die man ansonsten nicht vorfinden würde. Internationale Firmen, aber auch immer mehr einheimische Firmen, sehen es gerne, wenn Bewerber_innen um eine freie Stelle in Ihrem Lebenslauf Auslandsaufenthalte angeführt haben.

Sie müssen laut internen Kriterien zumindest durchgehend 3 Semester an der TU Wien inskribiert sein und können frühestens im 4.Semester eine Bewerbung in TISS Mobility Service anlegen. Bitte beachten Sie, dass jedes Institut seine eigenen internen Bewerbungskriterien hat. Meist muss man zum Zeitpunkt der Bewerbung um die 90-100 ECTS im Bachelor vorweisen können, da die Partnerinstitutionen keine Studienbeginner_innen aufnehmen möchten, sondern Studierende mit einem soliden Basiswissen empfangen wollen.

Studierende, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes besitzen, können am Erasmus-Programm teilnehmen, wenn Sie durchgehend als reguläre Studierende inskribiert waren.

Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, dann dürfen Sie alle anderen EU/EWR-Destinationen auswählen, aber die Rückkehr ins Heimatland ist nicht gestattet. Beispiele: Deutsche Staatsbürger dürfen keinen Erasmusstudienaufenthalt an einer deutschen Universität machen; Türkische Studierende dürfen keinen Aufenthalt in der Türkei machen. Eine Ausnahme gibt es für Südtiroler: sie dürfen ein Erasmussemester im Rest von Italien machen.

Sie sollten Ihren Erasmus-Aufenthalt zumindest ein halbes Jahr bis ein Jahr im Vorhinein planen, bei Joint Study sogar noch etwas länger im Vorhinein, weil es bei manchen Universitäten nur einmal im Jahr eine Bewerbungsfrist gibt. Das gibt Ihnen genug Zeit sich mit den Webseiten der möglichen Gastuniversität auseinander zu setzen, sich rechtzeitig wegen der Bewerbungstermine und Bewerbungsmodalitäten zu erkundigen, die finanzielle Seite eines solchen Auslandsaufenthaltes ab zu klären, etc…

Sie bewerben sich bei den jeweiligen akademischen Erasmus-Koordinator_innen Ihrer Fakultät online über TISS Mobility Service. Diese treffen nach der Bewerbungsfrist ihre Auswahl und nominieren ihre Kandidat_innen. Es gibt eine Bewerbung in zwei Schritten: zuerst erfolgt die Online-Bewerbung in TISS Mobility Service, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und nach erfolgter Nominierung muss die Application an der Gastinstitution gemacht werden, die Letztentscheidung trifft immer die Gastinstitution. Sie bekommen dann einen Acceptance Letter.

Die Auswahlkriterien sind von Koordinator_in zu Koordinator_in unterschiedlich. In den meisten Fällen wird aber nach Studienfortschritt (Minimum 90-100 ECTS im Bachelor) und Notendurchschnitt ausgewählt. In der Architektur und Raumplanung wird manchmal ein Portfolio verlangt.

Sie müssen sich für eine Studienrichtung entscheiden, wenn Sie ein Auslandssemester antreten möchten. Es ist nicht möglich Kurse für beide Studienrichtungen zu belegen. Die Partnerschaftsabkommen bzw. die Erasmus-Verträge sind nur für die Studienrichtungen gültig, die im Vertrag aufscheinen. Das heißt, dass die Partneruni Sie, als Beispiel, nur in Physik aufnimmt, wenn der Vertrag in Physik geschlossen wurde, aber Sie an der Gastinstitution nicht für Informatik-Kurse zugelassen werden, weil es eben nicht im Vertrag festgelegt ist. Ebenso darf aufgrund der Erasmusregeln nur für eine Studienrichtung eine Anrechnung durchgeführt werden.

Nachdem die Schweiz von der EU aus dem Erasmusprogramm ausgeschlossen wurde, hat die Schweiz das Swiss European Mobility Programme (SEMP) ins Leben gerufen.

Sie können sich ganz normal wie für alle anderen Destinationen auch für die Schweizer Universitäten mit denen die TUW Verträge hat, für ein Auslandsstudium bewerben. Der Unterschied zu Erasmus liegt nur darin, dass Sie keinen Erasmuszuschuss erhalten, sondern direkt von der Schweizer Universität ein Stipendium erhalten. Dieses Stipendium wird kurz nach Ihrer Ankunft vor Ort ausbezahlt. Es entspricht etwa fast dem gleichen Monatssatz wie die Erasmuszuschüsse höherer Kategorie.

Eine Praktikumsförderung für ein Praktikum bei einer Schweizer Firma gibt es leider nicht. Dafür hat der Schweizer Staat kein Geld vorgesehen.

B) Sprachkenntnisse/TOEFL & Co

Für einen Erasmusaufenthalt benötigt man mit wenigen Ausnahmen keinen TOEFL. Ausnahmen sind manche Unis in Dänemark, den Niederlanden sowie die CTU PRAG. Sie können die Voraussetzungen immer auf den Webseiten der Partnerinstitutionen nachlesen in der Rubrik für die Exchange Students.

Für Joint Study-Aufenthalte empfiehlt es sich den TOEFL-Test abzulegen (oder den IELTS). Allerdings akzeptieren unsere Partner auch andere Zertifikate mit aktuellerem Datum, die vom IO noch als vergleichbar verifiziert werden müssen.

Beispiele: Cambridge Institut-Einstufung mit CEFR-level B2 oder darüber, Bestätigung des TUW-Sprachlektors für Englisch (Jeff Crowder), die Englischkurse der TUW, wenn am Sammelzeugnis aufscheinend, Bestätigung über die Einstufung laut CEFR-level B2 oder darüber vom Spracheninstitut der Universität Wien.

Für alle Destinationen außerhalb von Frankreich, Italien und Spanien, sowie Deutschland gilt Englisch auf einem B2-Level oder darüber. Wenn Sie in Englisch maturiert haben, sowohl schriftlich als auch mündlich, dann geht man davon aus, dass Sie das B2-Level erreicht haben.

Für Frankreich, Italien und Spanien gilt, dass man die Landessprache mindestens auf einem B1- oder B2-Level beherrschen muss. Jede_r Koordinator_in kann in seinem Vertrag nachlesen, welches Level von seinen Partneruniversitäten gefordert wird.

Viele Koordinator_innen verlangen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein offizielles Zertifikat. Wenn Sie aber eine Nominierung bekommen haben, müssen Sie verpflichtend die Application bei der Gastuniversität machen und hier ist ein Sprachnachweis mitzusenden oder online hochzuladen.

Die Europäische Kommission (EK) hat vor einigen Jahren die Verpflichtung eingeführt, dass Outgoings einen Sprachtest ablegen müssen vor ihrem Aufenthalt im Gastland. Dieser Online-Sprachtest ist in einem Tool der EK abzulegen, einer großen interaktiven Plattform. Von der Heimatuniversität erhalten Sie eine E-Mail mit der Registrierungsinfo sowie der Sprache in der der Test abzulegen ist. Alles Weitere läuft dann automatisch im System ab.

Nach dem Sprachtest bekommt man die Möglichkeit auf der OLS-Plattform einen Online–Sprachkurs zu machen. Dabei können Sie auch Sprachkurse in der Landessprache belegen, wenn der Sprachtest auf Englisch war, denn im OLS sind neben den gängigen Sprachen auch einige kleinere Sprachen angeboten wie z.B. Schwedisch oder Niederländisch.

C) Organisation/Durchführung/Finanzen

Seit einigen Jahren sind die Universitäten die auszahlende Stelle für den Erasmuszuschuss.  Die TUW stellt Ihnen nach der Nominierung und nach Erhalt des Acceptance letters ein Grant Agreement aus. Wenn beide Parteien diesen Erasmusvertrag unterzeichnet haben, wird vorab einmal 80 % des Gesamtbudgets überwiesen, das Ihnen zusteht. Die restlichen 20 % werden nach der Rückkehr und Vorlage der Anwesenheitsbestätigung überwiesen.

Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach den sogenannten Ländersätzen, die von Jahr zu Jahr variieren. Diese werden jährlich auf der Website des OeAD/erasmus.at veröffentlicht. Die Ländersätze sind unterschiedlich hoch und richten sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Gastland. Sie bewegen sich dzt. zwischen € 420,- und € 520,-.

Studienbeihilfenbezieher_in bekommen den Erasmuszuschuss und können bei der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich einen Antrag auf die Auslandsstudienbeihilfe beantragen. Sie bekommen dann einen Bescheid über die zusätzlichen finanziellen Mittel.

Mit der finanziellen Unterstützung durch den Erasmuszuschuss werden Sie auf keinen Fall das Auslangen finden. Mit dem monatlichen Erasmuszuschuss werden Sie in den meisten Fällen gerade einmal die Studentenheimkosten abdecken können. Daher ist es wichtig, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt bereits frühzeitig einen finanziellen Polster anlegen oder Ihre Eltern darauf vorbereiten, dass hier erhöhte Kosten auf sie zu kommen.

Sie müssen an der Gastuniversität keine Studiengebühren bezahlen, da dies ein Grundsatz ist, der in den Erasmus-Richtlinien der EU niedergeschrieben ist.

Obwohl Sie keine Studiengebühren zahlen müssen, kann es schon sein, dass Sie gewisse Gebühren und Unkostenbeiträge bezahlen müssen. Es sind meist Fees wie unser ÖH-Beitrag, Kopierkosten, Skriptkosten usw. zu entrichten.

Wenn Sie vom/von der akademischen Koordinator_in für einen Erasmusaufenthalt nominiert worden sind, muss Ihr nächster Schritt sein, sich das Kursverzeichnis der Gastinstitution nochmals gut durchzusehen und dann Ihre Kursliste zu erstellen. Mit dieser provisorischen Kursliste gehen Sie dann zum/zur Studiendekan_in. Sie müssen für dieses Gespräch ein OLA = Online Learning Agreement vorbereiten. Sie besprechen gemeinsam Ihre Kurswahl und der/die Studiendekan_in bestätigt mit der Unterschrift, dass Ihre Kurse fix angerechnet werden, wenn Sie mit positiven Noten vom Auslandsaufenthalt zurückkommen.

Kurse, die an den Gastuniversitäten absolviert wurden, werden in erster Linie als Freie Wahlfächer, Soft Skills und Wahlpflichtfächer angerechnet. Pflichtfächer müssen an der TU Wien gemacht werden und werden nur in Ausnahmefällen angerechnet. Wenn Sie also ein Auslandssemester planen, dann sparen Sie sich Ihre Freien Wahlfächer und Soft Skills bitte für den Auslandsaufenthalt auf.

Um den Erasmuszuschuss zu bekommen, benötigen Sie zwischen 15 und 30 ECTS. Das Minimum von 3 ECTS je angefangenem Monat im Ausland ist eine fixe Regel, die es zu beachten gilt, wobei hier die vom Studiendekan vorab angerechneten ECTS zählen und nicht die an der Gastuniversität vergebenen ECTS.

Beachten Sie bitte, dass manche Gastuniversitäten eigene Regeln haben, diese finden Sie auf den Webseiten für Exchange students. Es gibt Universitäten, die verlangen, man darf nicht unter 20 ECTS bleiben, andere verlangen von jedem Incoming zumindest 24 ECTS. Einige Partneruniversitäten verlangen manchmal sogar die vollen 30 ECTS am Learning Agreement.

Nein, das ist nicht nötig. Sobald Sie vom International Office im TISS Mobility Service auf Status Mobil gesetzt werden, wird in Ihrem Student File im TISS eine Kennzahl für Erasmus/Joint Study hinterlegt. Damit kann die Studienabteilung erkennen, dass Sie ein Erasmus- oder Joint Study-Auslandssemester machen. Damit wird Ihnen für das Semester im Ausland nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben, aber keine Studiengebühren (falls diese im Regelfall anfallen würden).

Den ÖH-Beitrag muss man immer einzahlen, um nicht exmatrikuliert zu werden. Wenn das passiert, gibt es nämlich einige Nachteile, die, neben neuerlichem administrativem Aufwand, daraus entstehen können, wie z. B. die Umstellung auf einen neuen Studienplan. Zudem ist die Versicherung an den ÖH-Beitrag gekoppelt.

Viele Partneruniversitäten (vor allem im skandinavischen Raum) bieten im Rahmen von Erasmus Unterkünfte für Erasmus-Incomings an. Sie haben meist ein Kontingent an Studentenheimzimmern reserviert, die Sie durch das Ausfüllen und rechtzeitige Retoursenden des sogenannten Housing-Formulars reservieren können. Es wird dann in den meisten Fällen ein „deposit“, also eine Kaution verlangt und wenn diese überwiesen wurde, hat man ein fix reserviertes Zimmer, welches man bei seiner Ankunft beziehen kann.

Es gibt leider auch immer wieder Fälle, wo man kein Zimmer mehr reservieren kann, weil man entweder zu spät mit seinem Reservierungswunsch war oder weil es zu viele Incomings in einem Semester gibt. Dann muss man vor Ort anhand einer Privatvermieterliste selbst auf die Zimmersuche gehen.

Es gibt auch Länder wo man sich generell selbst um die Unterkunft kümmern muss, wie z.B. in Spanien. Hier muss man auf alle Fälle ein bis zwei Wochen früher anreisen, um dann in Ruhe auf Wohnungssuche gehen zu können. Es wird aber von vielen ehemaligen Spanien-Outgoings darauf verwiesen, dass man relativ leicht eine Unterkunft findet. In Frankreich und Italien ist es unterschiedlich; manchmal muss man nur ein Housing-Formular ausfüllen und die Kaution einzahlen und bei der nächsten Universität bekommt man eine Liste mit Vermietern oder muss sich übers Internet umsehen.

Übersee-Universitäten bieten meist die Möglichkeit an sich für ein Studentenheimzimmer vormerken zu lassen, allerdings sind die Standards sehr unterschiedlich; vor allem Rückmeldungen aus den USA beziehen sich auf niedrigen Standard zu hohen Preisen. Die meisten Übersee-Outgoings suchen sich gemeinsam mit anderen Exchange Students eine Wohnung, wo sie die Miete teilen.

Jede Gastinstitution verlangt von den nominierten Incomings eine Application. Diese Exchange Student Application kann in Papierform, online oder in gemischter Form durchgeführt werden, je nach Gastuniversität. Für diese Exchange Student Application gibt es eine bestimmte Deadline, die einzuhalten ist. Zu spät eingereichte Applications werden automatisch abgelehnt, da wird kein Auge zugedrückt. Also beachten Sie die Deadline Ihrer Gastinstitution genauestens, sonst ist Ihre Nominierung durch den Koordinator hinfällig.

Die Bewerbungsunterlagen der Partneruniversitäten finden sich meist online unter der Rubrik International/Exchange Students. Manche Universitäten senden nach der Nominierung durch den/die Koordinator_in direkt diverse Links an die Studierenden zu den Papierform-Unterlagen oder den Link zum online-Zugang.

Der „Departmental Coordinator“ ist der/die  Koordinator:in an der Fakultät, der/die Sie nominiert (hat). „Institutional Coordinator“ ist Mag. Simone Haselbauer, die Fachbereichsleiterin Erasmus des International Office (IO). Als Vertretung darf der/die für Outgoing-Studierende zuständige Mitarbeiter/in des IO Unterschriften als Institutional coordinator leisten.

Wenn Sie im Wintersemester Ihren Erasmusaufenthalt antreten, so können Sie eine Verlängerung für das Sommersemester beantragen. Das passiert indem Sie rechtzeitig den Verlängerungsantrag ausfüllen, von der Gastuniversität unterschreiben lassen und dem IO per E-Mail zusenden. Der Verlängerungsantrag muss mindestens 5-6 Wochen vor dem Auslaufen Ihres ersten Vertrages im IO einlangen.

Verlängerungen vom Sommersemester auf das nächste Wintersemester sind leider nicht möglich. Das hat abrechnungstechnische Gründe; der Aufenthalt muss innerhalb des gleichen akademischen Jahres erfolgen und abgerechnet werden.

Joint Study-Aufenthalte sind grundsätzlich nur für einen Term, also für vier Monate vorgesehen und finanzierbar. Hier ist keine Verlängerung möglich. Die Gastinstitution würde für eine Verlängerung nicht mehr auf die Studiengebühren verzichten!

Rücktritte sollten nicht erfolgen, nur weil Sie gerade keine Lust mehr haben, einen neue(n) Freund/in haben, plötzlich ein Praktikum annehmen wollen, …

Wenn jemand plötzlich erkrankt, es aufgrund einer plötzlichen Arbeitslosigkeit eines Elternteils zu finanziellen Engpässen kommt, dann ist ein Rücktritt natürlich jederzeit möglich. Sollten Sie aus nichtigen Gründen stornieren, muss Ihnen klar sein, dass der/die Koordinator_in Sie auf eine Liste setzt mit Kandidat_innen, die bei einer neuerlichen Bewerbung nach hinten gereiht werden.

Grundsätzlich gilt, so früh wie möglich stornieren, weil ja nicht nur der/die Koordinator_in und das IO davon betroffen sind, sondern auch die Gastuniversität – Sie verursachen allen Beteiligten Mehraufwand.

Bitte beachten Sie: der Platz, den Sie zurücklegen, kann von niemand anderen mehr genutzt werden, da die Nominierungsdeadlines bei den Partnern dann bereits vorbei sind. Es ist unfair den Kolleg_innen gegenüber, einen Platz verfallen zu lassen, den diese liebend gern in Anspruch genommen hätten.

Sie können nach einem Semester abbrechen, wenn es dafür gute Gründe gibt. Achten Sie aber darauf, dass für die Monate, die Sie an der Gastuniversität verbracht haben genug ECTS erbracht wurden. Beachten Sie auch, dass Sie eine Anwesenheitsbestätigung über den vor Ort erbrachten Zeitraum mitnehmen – die TUW wird Tag-genau abrechnen und das Geld, das zu viel überwiesen wurde, zurückfordern.

Wenn sich Umweltkatastrophen ereignen, Anschläge wie in Paris passiert sind, Pandemien vorkommen und man sich nicht mehr sicher fühlt, kann man abbrechen – Stichwort „Force Majeure“, höhere Gewalt.

Zuerst organisieren Sie sich selbst eine Firma, die Sie einstellt. Sie müssen dann der Firma das Learning Agreement for Traineeship senden, welches Sie auf den Webseiten des IO finden. Die Firma muss ausfüllen, was Sie machen werden, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen müssen, wer Ihr Supervisor ist und wie das Monitoring aussieht. Außerdem muss dort eingetragen werden, was Sie verdienen, ob Sie versichert sind, etc…

Das Praktikum muss folgende Voraussetzungen erfüllen: es muss zu Ihrem Studium passen, es muss ein Vollzeitpraktikum sein (35-40 Stunden/Woche), es muss mindestens zwei volle Monate dauern.

Wenn Sie das Learning Agreement for Traineeship zurückbekommen haben von der Firma, müssen Sie damit zu Ihrem Studiendekanat gehen und es auch von Studiendekan_in unterschreiben lassen. Er/Sie muss am Formular ankreuzen, dass es ins Diploma Supplement aufgenommen wird.

Dieses Diploma Supplement ist ein Zusatzdokument, das Sie bei Studienabschluss einfordern müssen im Dekanat. Dort muss das Erasmuspraktikum eingetragen werden. Das ist deshalb wichtig, weil es an der TUW keine verpflichtenden Praktika gibt und daher dafür keine ECTS vergeben werden. Wenn Sie das bei Studienabschluss nicht machen, müssen Sie im Falle eines Audits das Erasmusgeld zurückzahlen.

Das IO benötigt das von allen Seiten vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement mindestens 4 Wochen bevor Sie mit dem Praktikum beginnen.

Studierende haben nach Abschluss des Studiums direkt im Anschluss die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren, welches gefördert wird, obwohl man mit dem Studium bereits fertig ist. Allerdings muss man sich schon zwei bis drei Monate vor Studienabschluss für dieses Graduiertenpraktikum bewerben. Es gelten die gleichen Vorgaben wie beim Erasmuspraktikum, ausgenommen die Regelung mit dem Diploma Supplement, diese ist hinfällig.

Projektarbeiten sind unter bestimmten Umständen möglich, aber es müssen einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Sie müssen vorab mit Ihrem/Ihrer Betreuer_in an der TUW abklären, ob er/sie das Arbeiten im Ausland grundsätzlich begrüßt und das Einverständnis erklärt. Das macht er/sie mittels E-Mail an den/die Studiendekan_in, damit die Arbeit ins Learning Agreement aufgenommen werden kann. Dann müssen Sie sich an das zuständige Department der Gastinstitution wenden und dort mehrere Professor_innen kontaktieren, um zu erfragen, ob jemand als Ihr Supervisor fungieren würde. Die Einverständniserklärung einer Person der Gastinstitution ist notwendig, wenn diese nicht vorhanden ist, lässt Sie das IO der Gastuniversität nicht zur Projektarbeit zu, sondern Sie müssen eine bestimmte Anzahl an Kursen belegen.

Das Certificate of Arrival ist ein Formular, das von Partneruniversitäten unterschrieben wird, wenn die Incomings ankommen. Dieses Formular ist nicht erforderlich. Die TUW benötigt dieses Formular nicht.

Hierbei handelt es sich um eine Anwesenheitsbestätigung. Diese Bestätigung ist verpflichtend von allen Erasmus-Outgoings am Ende des Studienaufenthaltes von der jeweiligen Gastuniversität ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Das Formular findet sich im Download-Bereich für Studierende auf den Webseiten der TUW. Die unterschriebene Bestätigung lädt man im TISS hoch.

D) Vor der Abreise/Versicherung

Ihre e-Card gilt innerhalb der EU, wenn auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherung eingetragen ist. Ratsam ist, sich auch vom Sozialversicherungsträger das Formular E104 zusenden zu lassen, denn dieses EU-Formular gibt es in jedem Land und damit kennen sich die Ärzte und Krankenhäuser aus. Auch an den Universitäten kann man damit zusätzlich seinen Versicherungsschutz vorweisen.

Sie nehmen die e-Card immer mit und weisen diese bei jedem Arztbesuch vor. Sie müssen zwar manchmal die Arztbesuche zahlen, können die Rechnung aber dann bei Ihrer Krankenkasse zwecks Refundierung einreichen.

Es ist ratsam für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes eine Reiseversicherung ab zu schließen, da darin auch Verlust oder Diebstahl von Gepäck, Wertsachen, etc… inkludiert ist und meist auch ein Rücktransport bei Unfall.

Achten Sie auch auf eine Haftpflichtversicherung; falls Sie Eigentum der Universität beschädigen oder im Studentenheim etwas kaputt geht, kann man auf diese Haftpflichtversicherung zurückgreifen, man muss somit die anfallenden Kosten nicht aus der eigenen Tasche zahlen.

Für Universitäten in Übersee gilt, dass sie von den Incomings verlangen, dass sie deren Versicherungspakete kaufen. Nur wenn man nachweisen kann, dass die eigene Versicherung mehr abdeckt als die dortige Pflichtversicherung, kann man ansuchen, dass man dieses Paket nicht bezahlen/nehmen muss.

Klären Sie ab, ob Sie bereits vorab eine Unterkunft im Studentenheim buchen können oder, ob Sie einige Tage früher anreisen müssen, um auf Wohnungssuche zu gehen. Wenn Sie früher Anreisen als die Unterkunft zur Verfügung steht oder Sie selber ein Zimmer suchen müssen vor Ort, empfiehlt es sich ein Bett in einem Hostel zu reservieren für einige Tage, damit Sie am Anfang eine Unterkunft haben.

Daneben klären Sie bitte alles was mit Versicherung, Visum (falls erforderlich), Impfpass zu tun hat. Besonders wichtig sind Auffrischungsimpfungen; in einigen Ländern sind Masern oder Keuchhustenimpfungen zwingend vorgeschrieben. Italienische Unis darf man nur betreten, wenn man gegen Covid geimpft ist.

Lassen Sie sich noch in Österreich impfen, denn das ist billiger als im Ausland. Falls Sie chronische Erkrankungen haben, klären Sie ab welche Medikamente Sie mitnehmen müssen/ins Gastland einführen dürfen bzw. wo Sie diese Medikamente im Gastland bekommen können.

Schauen Sie sich an welche Kontospesen für das jeweilige Land anfallen, welche Zahlungsarten im betreffenden Land vorherrschen, lesen Sie nach, ob es günstige Studentenkontos gibt, ….

Für die USA benötigt man z. B. einen Bank Letter, also eine Bestätigung der eigenen Bank, dass man genügend Geld am Konto hat über das man während des Studienaufenthaltes im Gastland jederzeit frei verfügen kann.

Es ist immer günstig, wenn man eine gängige Kreditkarte hat, da diese in fast jedem Land nutzbar ist.

Polieren Sie Ihre Sprachkenntnisse auf, das erleichtert den Einstieg im Gastland enorm bzw. lernen Sie die wichtigsten Floskeln der Landessprache, damit gewinnen Sie sofort ein wenig Sympathie bei Ihren Gastgebern.

Falls von der Gastinstitution vorgesehen/angeboten, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Buddy auf oder melden Sie sich online bei der Erasmus Student Network-Stelle (ESN) an der Gastuniversität für einen Buddy an.

So unterschiedlich Europas Länder sind, so unterschiedlich sind die Semesterbeginn-Zeiten.

Die Semesterdaten der Partneruniversitäten finden Sie immer auf deren Webseiten unter dem Begriff „academic calendar“.

Skandinavische Universitäten beginnen bereits Ende August mit dem Herbstsemester und kurz nach Neujahr mit dem Sommersemester.

Spanische, Französische und Italienische Universitäten beginnen zu unterschiedlichen Zeiten im September sowie im Februar.

Einzig in Deutschland beginnt man mit dem Herbst-/Wintersemester im Oktober, die Sommersemester in Deutschland beginnen meist Anfang April.

In den USA und Kanada beginnen die Trimester meist Mitte August sowie Anfang/Mitte Jänner. In Australien beginnen die Semester meist im Juli sowie im Februar.

Bitte planen Sie daher Ihre Anreise nach den Semesterbeginn-Zeiten und rechnen Sie ein bis zwei Wochen für die Akklimatisierung, Wohnungssuche (falls nötig) ein. Falls die Gastinstitution eine verpflichtende Orientation Session anbietet, dann muss auch diese miteingeplant werden

Beachten Sie die Semesterbeginn-Zeiten, falls Sie im Sommer noch ein Praktikum eingeplant haben vor Ihrer Abreise, ob sich das zeitlich alles ausgeht!

Eine Orientation Session ist eine Art Orientierungsveranstaltung für Incoming-Studierende, die viele der TUW-Partner für die Austauschstudierenden anbieten. Hier wird meist auch gleich die Registrierung an der Gastuniversität erledigt, es wird die Kursregistrierung besprochen, es werden die Regeln der Gastuniversität erklärt, Zugangsinformationen bzw. –karten verteilt, Sicherheitstipps gegeben, über Versicherung und Housing gesprochen, über mögliche Buddysysteme erzählt, über residence permits informiert, etc…

Manche Universitäten bieten sogar ganze Orientation Weeks an, wo noch kulturelle Punkte am Programm stehen oder auch Mini-Sprachkurse in der Landessprache oder Outdoor-Trips, um den Studierenden das „Socializing“ zu erleichtern, also Freundschaften knüpfen zu erleichtern.

Viele Universitäten haben diese auch verpflichtend eingeführt, weil sonst das Personal des IO überfordert wäre mit der Anzahl der Studierenden die zu Semesterbeginn im IO vorstellig werden und einzeln beraten werden müssten.

Bitte nehmen Sie diese Orientation Sessions wahr. Sie erleichtern den Einstieg an der Gastuniversität ungemein.

E) Diverses

Die Antwort lautet grundsätzlich NEIN. Sie können sich zwar für dieselbe Destination bewerben, aber es gibt keine Garantie, dass Sie beide ausgewählt werden, denn die Koordinator_innen nehmen auf Pärchen oder Freunde keine Rücksicht! Hier zählen nur Studienfortschritt und Notenschnitt.

Bitte bedenken Sie, dass, wenn nur Einer von Ihnen eine Nominierung erhält, Sie diese dann auch annehmen müssen; bitte keine Stornos, weil der Freund/die Freundin keine Nominierung für dieselbe Stadt bekommen hat.

Das stimmt zum größten Teil. Sie entsprechen in etwa den österreichischen Fachhochschulen. Man muss also immer mit Anwesenheitspflicht und teilweise vorgegebenem Stundenplan rechnen. Oft kann man nicht zwischen den Jahrgangskursen wechseln. Das heißt, wenn man dort 4 Kurse aus dem 3. Jahr belegt und einen weiteren Kurs aus dem 4.Jahr belegen möchte, dann ist das oft nicht möglich.