Durch den Senat der TU Wien wurden für die laufende Funktionsperiode 15 entscheidungsbefugte Studienkommissionen eingerichtet, welche für 18 Bachelorstudien und 32 Masterstudien zuständig sind. Für Doktoratsstudien, für Universitätslehrgänge sowie für die auslaufenden Lehramtsstudien wurde jeweils eine fakultätsübergreifende Studienkommission eingesetzt.

Die Beschickung der Studienkommissionen erfolgt auf Vorschlag der Personengruppen durch den Senat.

Die wesentliche Aufgabe der Studienkommissionen ist die Erstellung, die Änderung und die periodische Evaluierung der Studienpläne. In vielen Fällen behandelt eine Studienkommission aufgrund von thematischen Ähnlichkeiten mehrere Studien.

Die von den Studienkommissionen erstellten Studienpläne beinhalten folgende wichtige Punkte:

  • das Qualifikationsprofil,
  • die Dauer und den Umfang des Studiums,
  • die Zulassungsbedingungen,
  • den Aufbau des Studiums,
  • für Bachelorstudien den Umfang und den Inhalt der STEOP,
  • die Prüfungsordnung,
  • den bei Studienabschluss verliehenen akademischen Grad,
  • Modulbeschreibungen,
  • ein integriertes Qualitätsmanagement,
  • und vieles mehr …

Neben den Studienplänen ist die Studienkommission auch für Übergangsbestimmungen und Äquivalenzlisten zuständig, welche bei Studienplanänderungen oder bei der Erstellung neuer Studienpläne notwendig sind.

Die Studienkommissionen an der Technischen Universität Wien bestehen aus sechs oder zwölf Mitgliedern, welche drittelparitätisch aus der Personengruppe der Universitätsprofessor_innen, der Personengruppe der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb  und der Personengruppe der Studierenden zusammengesetzt ist.

Die Studienkommissionen arbeiten mit den vom Vizerektor für Lehre eingesetzten zuständigen Studiendekan_innen zusammen, insbesondere zur Abklärung der finanziellen Bedeckbarkeit von Studien sowie im Bereich des integrierten Qualitätsmanagements. Bei der Begutachtung von Studienplänen werden gemäß Satzung der TU Wien der Universitätsrat, das Rektorat, der Senat, Dekan_innen, Studiendekan_innen, die Hochschüler_innen an der TU Wien, die Abteilung für Genderkompetenz, die Studien- und Prüfungsabteilung sowie außerdem der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingebunden.

Vor der Beschlussfassung im Senat wird der Studienplan durch die Senatsarbeitsgruppe "Studienpläne/Studienplanänderungen" geprüft und mit einer Empfehlung an den Senat weitergeleitet.