Anbei finden Sie Informationen und den Leitfaden zu dem jeweiligen Aufnahmeprozess.

Informationen zur Aufnahme neuer Mitarbeiter_innen im FB Bewerbungsmanagement

Leitfaden zur Anrechnung tätigkeitsbezogener Vordienstzeiten, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Ausschreibungsverfahren

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Aufnahme Projektmitarbeiter_innen und studentische Mitarbeiter_innen (ehemals Projektassistent_innen ohne Studienabschluss).

Aufnahmeverfahren

Um Verzögerungen zu vermeiden, benötigt die Personaladministration, Fachbereich für allgemeines Personal alle zur Aufnahme relevanten Daten mind. 2 Wochen vor dem geplanten Eintritt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin. Diese sind vom Institut mit dem Formular Datenblatt und Besetzungsvorschlag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster (ausgefüllt und unterschrieben) an den Fachbereich für allgemeines Personal zu übermitteln.

Zu beachten ist, dass die budgetäre Bedeckung der Personalkosten gesichert sein muss! 

Notwendige Unterlagen des Projektmitarbeiters/der Projektmitarbeiterin:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Aufenthaltstitel und
  • Beschäftigungsbewilligung bei Nicht-EU/EWR-Staatsbürgern mit Ausnahme der Schweiz sowie bei Staatsbürgern aus Kroatien

Dienstantritt

Der Dienstantritt darf erst nach positiver Rückmeldung der Personaladministration, Fachbereich für allgemeines Personal erfolgen!

Der vollständig ausgefüllte Besetzungsvorschlag inkl. aller notwendigen Unterlagen muss dem Fachbereich für allgemeines Personal spätestens 1 Woche vor des beabsichtigten Dienstantritts vorgelegt werden. 

Sonderfall FWF

Das Entgelt der ProjektmitarbeiterInnen richtet sich nach den Ansätzen des FWF. Diese dürfen nicht unterschritten, aber überschritten werden.

Vor der Aufnahme werden dem FWF der Dienstvertrag, das Formular Datenblatt und Besetzungsvorschlag und die Personalkosten zur Prüfung übermittelt.

Der Dienstantritt darf erst nach positiver Rückmeldung durch den FWF (Dauer ca. 2 bis 3 Wochen) und der Verständigung des Instituts durch die Personaladministration erfolgen.

Information zur Aufnahme neuer Mitarbeiter_innen aus Drittstaaten

Freie_r Dienstnehmer_in ist, wer sich gegenüber einem Unternehmen oder einer Körperschaft zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen gegen Entgelt ohne persönliche Abhängigkeit, weitergehend selbständig und frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens verpflichtet. Die Tätigkeit wird im Wesentlichen persönlich und ohne die Verwendung eigener Betriebsmittel erbracht. Vom echten Arbeitsvertrag unterscheidet sich der freie Dienstvertrag vor allem dadurch, dass die_der freie Dienstnehmer_in den Ablauf der Tätigkeit selbständig regeln und jederzeit ändern sowie sich auch vertreten lassen kann. Im Unterschied zum Werkvertrag wird beim freien Dienstvertrag eine bestimmte Arbeitsleistung und kein „Werk“ geschuldet. Mit dem Arbeitsvertrag verbundene typische Schutzbestimmungen und Rechte (z.B. 5 Wochen bezahlter Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, usw.) gelten beim freien Dienstvertrag nicht.

Ein  freier Dienstvertrag ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
•    Verpflichtung zur Dienstleistung auf Grund eines freien Dienstvertrages
•    Im Wesentlichen persönliche Leistungserbringung
•    Keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel
•    Freie DienstnehmerInnen können sich in der Regel vertreten lassen
•    Keine Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort
•    Keine Einbindung in den organisatorischen Ablauf
•    Vertragsdauer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit
•    Sozialversicherung nur, wenn aufgrund dieser Tätigkeit keine andere Versicherung besteht
 

Aufnahmeverfahren

Für die Stelle als freie_r Dienstnehmer_in ist keine Ausschreibung erforderlich.

Bei der Aufnahme ist zu beachten, dass die budgetäre Bedeckung der Personalkosten gesichert sein muss! 

Zusammen mit dem Formular Datenblatt freie Dienstnehmer (ausgefüllt und unterschrieben) sind folgende weitere Unterlagen des_der freien Dienstnehmer_in an den Fachbereich für allgemeines Personal zu übermitteln:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 
  • Beschäftigungsbewilligung bei Nicht-EU/EWR-Staatsbürgern mit Ausnahme der Schweiz sowie bei Staatsbürgern aus Kroatien

Dienstantritt

Der Dienstantritt darf erst nach positiver Rückmeldung der Personalabteilung erfolgen!

Der Besetzungsvorschlag muss der Personalabteilung so rechtzeitig vorgelegt werden, dass der beabsichtigte Dienstantrittstermin in der Zukunft liegt, mindestens aber eine Woche vorher. Die Anmeldung bei der BVAEB hat vor dem Dienstantritt zu erfolgen.

Informationen zur Unterscheidung

Leitfaden, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

(!) Bitte beachten Sie dazu unsere Corona-FAQs zum Punkt:
Dürfen Praktikant_innen oder Ferialarbeitnehmer_innen aufgenommen werden?

Mit dieser Ausgabe beginnend erscheinen auch die Ausschreibungen im Mitteilungsblatt jeden Donnerstag (an Arbeitstagen) in wöchentlichen Abständen. Deadline: Freitag der Vorwoche, 12:00.

Der interne Arbeitsmarkt (verpflichtend für alle Ausschreibungen des allgemeinen Personals) erscheint daraufhin ebenso wöchentlich am Mittwoch. Deadline: Freitag der Vorwoche, 12:00.

Unterlagen die uns nach der Deadline erreichen, werden am Donnerstag der Folgewoche kundgemacht.

 

Ausschreibungen sind bis zur o.g. Deadline an: ausschreibungen@tuwien.ac.at zu richten.

Der Personalbereich beschäftigt sich intensiv in einem Projekt mit dem Thema Onboarding, mit unterschiedlichen Maßnahmen, sollen Aspekte des emotionalen Onboardings und des organisationalen Onboardings bearbeitet werden, sodass eine strukturierte nachhaltige Integration ins Team unterstützt wird. Hier , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster(INTRANET) finden Sie Files, die Ihnen das Onboarding erleichtern können.