Seit dem 1.7.2022 können Forschende österreichischer Forschungseinrichtungen einen Antrag stellen, um (kostenpflichtigen) Zugriff auf Mikrodaten der Statistik Austria zu erhalten. Die neue Anlaufstelle dafür ist das Austrian Micro Data Center, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Die TU Wien ist als wissenschaftliche Einrichtung akkreditiert.

FAQ zur Nutzung des AMDC

Das AMDC ist das neue österreichische Mikrodatenzentrum der Statistik Austria. Es bietet einen datenschutzkonformen Zugang zu Mikrodaten. Die Daten verbleiben an der Statistik Austria, für Forschungsvorhaben wird ausschließlich eine virtuelle Desktop Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Über das AMDC können nicht nur Daten der Statistik Austria beforscht werden, sondern auch weitere Verwaltungs- und Registerdaten – vorausgesetzt, dass diese vom jeweiligen Ressort für die Nutzung im AMDC freigegeben werden.

Im Onlinetool Mikrodatenkatalog , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterkönnen Sie sich über die aktuell im AMDC verfügbaren Mikrodatensätze und die darin enthaltenen Variablen informieren. In der ersten Ausbaustufe sind hier zahlreiche bei Statistik Austria vorhandenen Mikrodaten dokumentiert, etwa zu den Themen Bildung, Gesundheit, Steuer- und Unternehmensstatistiken.

Der Katalog wird laufend erweitert. Gegen Ende 2022 sollen auch erste Mikrodaten der Bundesverwaltung angeboten werden. Des Weiteren sollen in Zukunft vollständig anonymisierten Mikrodaten (Scientific Use Files) oder das bei Statistik Austria eingerichtete Safe Center für Mikrodatenforschung in das AMDC integriert werden.

Die TU Wien ist als Institution beim AMDC registriert, somit haben Forschende der TU Wien mit aufrechtem Dienstverhältnis die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen, gesicherten Onlinezugang (Remote Access) zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass immer die Projektleitung den dazugehörigen Forschungsantrag stellen sollte.

Ablauf der Antragstellung:

  1. Der_die Projektleiter_in führt eine Registrierung für die Antragsapplikation des AMDC durch.
  2. Danach kann der Antrag für das Forschungsvorhaben gestellt werden. Bitte beachten Sie:
    • Für Forschungsvorhaben muss jede_r beteiligte Forscher_in technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs bzw. dieses Fomular) unterschreiben.
    • Im Rahmen des Antrags wird der Nachweis eines aufrechten Dienstverhältnisses mittels Upload einer Arbeitsbestätigung verlangt. Eine solche Bestätigung kann über die Personaladministration beantragt werden.
    • Mit der Unterschrift erklärt sich jede_r beteiligte Forscher_in dazu bereit,
      • den Zugriff auf das AMDC nur über von TU.it zentral gewartete Arbeitsgeräte durchzuführen.
      • Sollte der_die Forschende über kein zentral gewartetes Arbeitsgerät verfügen, ist
        • entweder mit der jeweiligen IT-Kontaktperson abzuklären, dass das Arbeitsgerät die im TOM dargelegten Kriterien ("Endgerät für den Zugang") erfüllt 
        • oder über IT Solutions ein TUnoteBook oder einen TUdeskTop zu bestellen.
  3. Wird das Forschungsvorhaben von der Statistik Austria akzeptiert (Rückmeldung sollte innerhalb eines Monats erfolgen), erstellt diese ein Angebot, welches von der Projektleitung freigegeben wird.
    • Das Angebot besteht aus einem verbindlichen Teil für den Start des Projekts und einen unverbindlichen Teil als Kostenschätzung für die Projektphase.
    • Details zu den Kosten finden Sie im aktuellen Katalog der Serviceleistungen des AMDC.
  4. Auf der Grundlage des von TU Wien und Statistik Austria akzeptierten Angebots wird ein Vertrag erstellt. Dieser muss vom Vizerektor Forschung, Innovation und Internationales unterschrieben werden.
  5. Jedes Projektmitglied erhält einen (kostenpflichtigen) Zugang via einer virtuellen Desktop Infrastruktur (VDI) mit der Software VMware Horizon Client. Zusätzlich ist der Zugang durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert. Kurz vor Beginn des Forschungsprojektes gibt es eine technische Einschulung aller Mitarbeiter_innen (Onboarding-Termin) durch die Statistik Austria.

Nein, die Daten verlassen die Statistik Austria nicht. Sie stehen den am Forschungsvorhaben beteiligten Personen in einem sogenannten Remote Research Environment der Statistik Austria für eine begrenzte Dauer zur Verfügung. Bevor es zur Publikation von Ergebnissen durch die Forschenden kommt, ist von Statistik Austria eine verpflichtende Kontrolle dieser Ergebnisse auf datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit durchzuführen.

Vollständige Forschungsanträge müssen die Zwecke und angestrebten Ziele darstellen und begründen, warum es dafür Mikrodaten benötigt. Um den Datenminimierungsgrundsatz einzuhalten, werden für den Onlinezugang ausschließlich jene Mikrodaten bereitgestellt, die für die Beantwortung der vorab formulierten Forschungsfragen unbedingt erforderlich sind. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten nur die im Forschungsvorhaben genannten Personen Onlinezugang zu diesen Mikrodaten.