VO 057.028 im WS23
VO 057.029 im SS24

UE 057.030 im WS23
UE 057.031 im SS24

Diese Lehrveranstaltung wird StudentInnen aller Universitäten Wiens angeboten. Zeugnisse können jedoch nur Studierenden ausgestellt werden, die auch an der TU Wien inskribiert sind.

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie findet die Lehrveranstaltung nur im Distance Learning-Verfahren statt. Nähere Infos dazu über die Internet-Plattform TISS/TUWeL.

Inhalt der Lehrveranstaltung

Ziel dieser LVA ist es, in insgesamt nur 150 Vorlesungs- bzw. Übungsstunden (5 h/Woche in 30 Wochen des WS und SS) die Studierenden zu befähigen, die Schrift- barriere zu überwinden und japanisch geschriebene Texte (auch Kurzbeschreibungen bzw. Abstrakte über Forschungsprojekte) zu lesen und zu verstehen. Der Kurs bietet KandidatInnen, die für Forschungsaufenthalte in Japan 3- bis 36-monatige Stipendien anstreben, einen schnellen Zugang zur japanischen Sprache.
Die Effizienz des Übersetzungsprozesses wird durch eine schnelle (mnemotechnische) Methode der Wortfindung unterstützt. Nach nur 10 Stunden Studium, können die Studierenden bereits 95 % der im „Japanese-English Code Dictionary“ stehenden 80.000 Wörter ohne vorherige Kenntnis der Aussprache der sino-japanischen Schriftzeichen in 15 Sekunden finden.
Die Erlernung der Grundkenntnisse der Satzanalyse (Grammatik) ist einer der Schwerpunkte der LVA. Sie wird wesentlich erleichtert, indem statt der über hundert vorhandenen „sentence patterns“ der japanischen Sprache, die ganze Grammatik anhand von nur fünf Grundkonstruktionen erklärt wird. Im Rahmen der Forschungsprojekte „Computerlinguistik - Japanisch“ und „Abbau der japanischen Sprachbarriere“ wurde die obige Methode unter der Leitung von Prof. Simoncsics mit DI Sylvia Wiltner und Bakk. Yukiko Kahr erarbeitet.
Als Nachfolger von Prof. Simoncsics wurde für die Abhaltung der Vorlesungen DI Christoph Guss bestellt. Über die japanische Mentalität unterrichtet Bakk. Yukiko Kahr.
Außerdem garantieren den sicheren Erfolg die Übungen (3 h/Woche) der gleichnamigen LVA, die zu Hause angefertigt und bei uns eingereicht werden können (daher gibt es für die Übungen keinen gesonderten Termin). Die meisten Übungen beinhalten Übersetzungsaufgaben von der japanischen in die deutsche und von der deutschen in die japanische Sprache. Die Vorlesungen sollen regelmäßig (min. 80 %) besucht werden.

Jährlich erhalten 6 – 8 österreichische postgraduale StudentInnen von der japanischen Regierung ein Monbu-Kagakusho-Stipendium, wofür Japanischkenntnisse, zumindest im Ausmaß wie dies der Kurs anbietet, verlangt werden.

Vorlesungen

im WS23 jeden Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr
im SS24 jeden Freitag von 15:00 bis 17:30 Uhr

Ort

bei Präsenzunterricht: Wir informieren darüber über TISS

bei Fernlehre via Zoom, der Einstieg erfolgt über den entsprechenden Link auf der Lernplattform TUWeL

Anmeldungen

nach der 1. Vorlesung über die Internet-Plattform TISS (http://tiss.tuwien.ac.at/). Hierzu ist ein aufrechter TU-Account je Semester notwendig. Die Teilnahme ist auf 100 Studenten begrenzt.
Bei Abwesenheit > 1 in der Eingangsphase (von 2. bis 4. VO) ist die weitere Teilnahme an der VO nicht möglich und Studenten auf der Warteliste erhalten einen Platz.
Es muss nur die VO 057.028 (WS) angemeldet werden, jene der VO im SS und der UE erfolgen automatisch.
Fallweise offene Fragen werden bei der 1. VO (Einführungsvorlesung) berücksichtigt.

Japanologie-Studierende! Anrechnung der obigen LVA an der Universität Wien

Alle Studierenden des BA-Studiums Japanologie an der Universität Wien, die diese Lehrveranstaltungen besuchen und im Rahmen der Erweiterungs- curricula verwenden möchten, müssen sich diese auf dem bürokratischen Weg (Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen) anrechnen lassen Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Anita Szemethy (Studien- und Lehrverwaltung Japanologie und Koreanologie: anita.szemethy@univie.ac.at
Bitte überprüfen Sie Ihre Mitbelegung an der TU Wien pro Semester und melden Sie diese vor dem Erlöschen rechtzeitig bei der Studienabteilung, da dies nicht automatisch geschieht.

Allgemeine Regeln

Da durch und mit der Sprache ein immanenter Bestandteil der Kultur eines Landes verbunden ist, werden im Zuge unseres Unterrichts auch solche Inhalte des Öfteren von Zeit zu Zeit erläutert. Dazu zählt auch das Einhalten von Regeln, denen in Japan großen Wert im sozialen Zusammenleben beigemessen wird. Daher sind die folgenden Punkte unbedingt für ein erfolgreiches Bestehen zu beachten:

  • Es besteht Anwesenheitspflicht, die in jeder Vorlesung kontrolliert wird.
  • Entschuldigungen zum Fernbleiben werden nur bei rechtzeitiger Bekanntgabe vor der Vorlesung berücksichtigt bzw. nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung bei einer wichtigen Verhinderung (zB Krankheit) anerkannt.
  • Die Unterrichtssprache ist Deutsch, die Übersetzung aus dem Japanischen muss bei Prüfung ebenso in deutscher Sprache vorliegen.
  • Die UE setzt sich aus den Hausaufgaben sowie Ihrer Mitarbeit bei der Verbesserung unserer Methode zur Satz-analyse in der VO zusammen.
  • Unsere Lehrveranstaltung ist zweisemestrig konzipiert:
    » der Einstieg kann nur im WS bis zur letzten VO im Oktober erfolgen.
    » der Abschluss per schriftlicher Prüfung ist am Ende des SS (-> siehe Prüfungstermine)

Übernahme in das Sommersemester und Prüfungsantritt

  • Anwesenheit in der VO: ≥ 80 % per Anwesenheitsliste (das entspricht max. 2 VO je Semester als fehlend) UND
  • Abgabe der HA: ≥ 80 % rechtzeitig und positiv (-> vgl. Infoblatt zu den Hausaufgaben)
  • Stichtag für das WS: Letzte Vorlesung im Dezember
  • Stichtag für das SS: Erste Vorlesung im Juni

An den Stichtagen werden die beiden Kriterien bis dahin evaluiert. Sollten die Bedingungen bereits hier nicht erfüllt sein, so ist der Wechsel in das 2. Semester bzw. der Prüfungsantritt Ende des SS nicht möglich. Der Wiedereinstieg ist in solchen Fällen erst im nächsten Studienjahr vorgesehen. Reduziert sich die Anwesenheit bzw. entfällt die Abgabe der HA in den restlichen Vorlesungen unterhalb der genannten Grenze bis zur Prüfung, so gelten die Bedingungen ebenfalls als nicht erreicht.
Ausnahmen werden nur bei triftigen Gründen unter entsprechendem Nachweis (zB ärztliche Bestätigung einer Krankheit, etc.) erwogen.

Prüfungstermine, Benotung und Zeugnisausstellung

Die reguläre Prüfung findet in der letzten Vorlesung Ende des SS, dh. dem letzten Freitag im Juni, bzw. bei Kapazitätsengpässen bei Notwendigkeit für eine weitere Gruppe am folgenden Freitag, dem ersten Freitag im Juli, schriftlich an der TU Wien statt.
Wiederholungstermine sind für gewöhnlich Anfang des darauffolgenden Wintersemesters (Oktober/November) sowie während des Semesters (März) in TISS einsehbar und zur Anmeldung vorgemerkt.
Ist die Prüfung positiv absolviert, werden insgesamt 4 Zeugnisse, je 2 pro Semester für VO und UE, ausgestellt. Für gewöhnlich und nach unseren Erfahrungen entspricht die Note der Prüfung der VO auch jenen der UE, wird jedoch fallweise sofern hier grobe Abweichungen bestehen, einzeln bewertet. Das Zeugnis des UE-Teils wird nur beim Bestehen der VO vergeben.

Erwerb des Wörterbuchs

Für die Kodifizierung der Schriftzeichen im Rahmen der Satzanalyse ist der Erwerb des zuvor genannten „Japanese-English Code Dictionary“ von Emmerich & Waltraude SIMONCSICS vorgesehen. Dieses 2-teilige Werk (Großes Wörterbuch, kleines Wörterbuch) gibt es vergünstigt per Hörerschein für EUR 120,00.
Nähere Details zu den Konditionen und der Verwendung werden in den Einführungsveranstaltungen gegeben.