Durch die hohe Inflation ist der Kaufkraftverlust für Familien und Kinder derzeit besonders spürbar. Schon jetzt wird das Pflegegeld jährlich an die Inflationsrate angepasst, künftig wird das auch für viele weitere Sozial- und Familienleistungen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat für das von der Regierung vorgelegte "Anti-Teuerungspaket III" grünes Licht gegeben.

Konkret werden künftig neben der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld auch der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, die Unterstützungsleistung für den "Papamonat" (Familienzeitbonus), das Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Umschulungsgeld jährlich an die Inflation angepasst. Diese Leistungen werden damit im kommenden Jahr voraussichtlich um 5,8 Prozent steigen.

Von der neuen Valorisierungsregel sind auch Schülerbeihilfen umfasst. Das betrifft neben der Schulbeihilfe etwa auch die Heim- und die Fahrtkostenbeihilfe sowie diverse im Schülerbeihilfengesetz verankerte Einkommensgrenzen.