Wem gehört der Öffentliche Raum? Ist der Öffentliche Raum eine juristische Kategorie? Wie sind die Eigentumsverhältnisse am Öffentlichen Raum geregelt? Wer darf was im Öffentlichen Raum; was ist gestattet, unter welchen Bedingungen und was verboten? Wer haftet, wenn sich im Öffentlichen Raum Unfälle oder Schäden ereignen?

Aufbauend auf den Elementen einer juristischen Definitionsbestimmung von Öffentlichem Raum (Eigentumsverhältnisse, Allgemeine Zugänglichkeit, Bestimmungsgemäße und Geregelte Nutzung) haben sich die Studierenden im Seminar „Recht auf Öffentlichen Raum“ anhand von konkreten Beispielen und anhand aktueller politischer Diskussionen mit der Frage beschäftigt, wie das Recht den Öffentlichen Raum konzeptioniert und was daraus für die Stadtentwicklung und unser Leben in der Stadt folgt. In vielen Diskussionsrunden und Brainstorming- Sessions, sowie Gruppenarbeiten wurden unterschiedlichste rechtliche Fragestellungen dazu ausgearbeitet und präsentiert. Als Endprodukt wurden die wesentlichen Ergebnisse der Gemeinsamen Diskussionsrunden und Gruppenarbeiten auf einem gemeinsamen Plakat veranschaulicht. Dieses soll in Zukunft eine Grundlage dafür bieten, die verschiedenen rechtlichen Fragen zum Öffentlichen Raum gesamthaft zu denken,  kritisch zu hinterfragen und Möglichkeiten einer Neuordnung zu überlegen.

Die Endpräsentationen der Gruppenarbeiten sind in der owncloud, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster abrufbar, das Plakat finden Sie hier, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster.

 

 

Plakat SE öffentlicher Raum

Gemeinsames Endprodukt des SE „Recht auf Öffentlichem Raum"