Entwicklung und Lernen findet an unterschiedlichsten Orten und in unterschiedlichsten Kontexten statt.

Wenn in dieser Betriebsvereinbarung von Weiterentwicklung gesprochen wird, sind dabei allerdings nur nachstehend beschriebene formalisierte Angebote umfasst, die der Umsetzung des TUW Kompetenzkatalogs dienen und grundsätzlich an der TU Wien zur Anwendung gelangen können. Ob und in welchem Umfang diese genutzt werden können, ist zwischen Unmittelbarer_m Vorgesetzten und Mitarbeiter_in zu vereinbaren.

Als Kompetenz werden dabei Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, die zur Bewältigung von aktuellen/zukünftigen Aufgaben benötigt werden. Welche Kompetenzen notwendig sind, ist vom jeweiligen Arbeitsplatz abhängig. Und so können Weiterbildungen in überwiegenden / teilweise/ ohne dienstliches Interesse sein und entsprechend gefördert werden. (Näheres dazu regelt die Betriebsvereinbarung zur berufsbezogenen Weiterentwicklung). Die Kompetenzen selbst speisen sich aus dem Kompetenzkatalog, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien. Zu allen überfachlichen Kompetenzen werden regelmäßig Trainings im Rahmen der internen Weiterbildung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster angeboten. 

Sind Weiterbildungsbedarfe der Mitarbeiter_innen zu spezifisch ausgerichtet oder ist die Zielgruppe zu klein, wird auf externe Anbieter_innen zurückgegriffen.

Die TU Wien fördert unter bestimmten Bedingungen die Teilnahme an externer Weiterbildung und übernimmt (anteilig) die Ausbildungskosten, soweit die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stehen.
In welchem Umfang Zeit und Geld zur Verfügung gestellt werden können, richtet sich außerdem nach der Betriebsvereinbarung zur berufsbezogenen Entwicklung.

Ablauf:
Alle externen Weiterbildungen müssen in Absprach mit dem/der unmittelbaren Vorgesetzten geplant werden.
Unter Verwendung des Antragsformulars , öffnet eine Datei in einem neuen Fensterkönnen Institute / Abteilungen Anträge für externe Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden per Mail einreichen. Die Personalentwicklung (PE) unterstützt bei Bedarf gerne bei der Planung von Weiterbildungen.
Die PE prüft die Anträge und trifft auf Basis der genannten Kriterien Entscheidungen über Annahme oder Ablehnung der Anträge.

Die TU Wien unterstützt es, wenn Mitarbeiter_innen (auch befristete und Projektmitarbeiter_innen) die für ihre Aufgabe notwendigen Sprachkompetenzen der deutschen Sprache besitzen, und schießt daher aus dem Budget der Externen Weiterbildung (EWB) folgende Beträge zu:

50% der Deutschkurs-Kosten, jedoch maximal €220,-.
Basis ist das Sprachenzentrum der Universität Wien (€440,- für einen 4-stündigen Semesterkurs), die Mitarbeiter_innen können das Schulungsinstitut jedoch selbst wählen.

Folgende Kriterien müssen für eine Finanzierung durch die PE zutreffen:

  • Grundsätzlich werden nur Sprachkurse gefördert, die im Interesse des Dienstgebers (TU) sind.

  • Die Kosten, welche nicht durch die PE gedeckt werden, werden vom Dienstgeber gezahlt (die Rechnung muss auf die TU Wien ausgestellt sein, Rechnungen auf Mitarbeitende können aus steuerrechtlichen Gründen nicht refundiert werden).

  • Es gibt keinen gleichwertigen internen Kurs der PE.

  • Die PE unterstützt gerundete 100 Unterrichtseinheiten für Kurse von einer Niveaustufe auf die nächste (A1->A2->B1->B2->C1->C2).

  • Es ist notwendig, dass die Mitarbeiter_innen eine Prüfung am Ende des Kurses positiv absolvieren (eine Umbuchung eines Kostenzuschusses der TU Wien an die angegebene Kostenstelle/SAP-Innenauftrag erfolgt erst nach Vorliegen eines positiven Zeugnisses/Sprachkompetenznachweises).

  • PräDocs werden bis Niveaustufe C1 seitens der PE unterstützt.

  • C2 (Level Muttersprache) wird nur für Mitarbeiter_innen auf Laufbahnstellen oder für berufene Professor_innen übernommen.

 

Unter Verwendung des Antragsformulars , öffnet eine Datei in einem neuen Fensterist von Instituten / Abteilungen eine Antrag für externe Weiterbildung für Deutschkurse per Mail einzureichen.

Deutschkurse bieten z.B. an:

Übersicht der Kooperationspartner_innen sowie die Links zu den jeweiligen Angeboten

Auch hier gelten dieselben Rahmenbedingungen bezüglich finanzieller Unterstützung wie für die externe Weiterbildung.

TU Wien Academy for Continuing Education

Die TU Wien Academy for Continuing Education (ACE) der TU Wien ist seit 2005 der zentrale Ansprechpartner für sämtliche postgradualen Universitätslehrgänge und Weiterbildungsstudien. Derzeit werden verschiedene Masterprogramme (Master of Science, Master of Business Administration, Master of Engineering) und Universitätslehrgänge angeboten, die sich mit Themen an der Schnittstelle von Technologie, Management und Leadership befassen. Je nach thematischer Ausrichtung sind die einzelnen Programme entweder der Engineering School oder der Management School zugeordnet. Die postgradualen Studien können einerseits fachübergreifend und ergänzend, und andererseits vertiefend zum bisherigen Erststudium sein. Zusätzlich umfasst das CEC-Portfolio mehrtägige Seminare, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster aus den Spezialgebieten der TU Wien.

Akkreditierungen durch anerkannte, internationale Institutionen zeichnen die hohe Qualität der postgradualen Weiterbildung an der TU Wien aus. Neben der Vermittlung von aktuellstem und zukunftsweisendem Wissen profitieren Studierende und Alumni von einem lebendigen Alumni-Netzwerk.

Universität Wien

Kursangebot, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Verwaltungsakademie des Bundes

Kursangebot, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Der Kompetenzkatalog, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (=Infosheet zu Funktionsbeschreibung) beschreibt die wichtigsten Kernkompetenzen, die die Mitarbeiter_innen der TU Wien für die erfolgreiche Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen.

Die Betriebsvereinbarung zur berufsbezogenen Weiterentwicklung bestimmt die Rahmenbedingungen zu Weiterbildungen und deren Finanzierung.

Anträge auf Weiterbildung sind per Mail, mittels des Antragsformulars, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster von den Instituten / Abteilungen, an die PE zu stellen.

 

Wenn eine Rückzahlungsvereinbarung notwendig ist (Weiterbildung eines_r Mitarbeiter_in in einem Jahr übersteigt Euro 2.500,- inkl. USt), dann gelten zusätzlich folgende Dokumente: