Die Mitarbeiter_innen des Vertragsservice beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von F&E Verträgen und Kooperationsverträgen mit Unternehmen.

Zu diesem Zweck stellt die TU Wien ihren Mitarbeiter_innen Musterverträge zur Verfügung, die als Basis für die Vertragsgestaltung mit Unternehmen bei geplanten Forschungsprojekten dienen. Bitte wenden Sie sich bei abweichenden Formulierungen zu den Musterverträgen – oder falls andere Verträge als Basis für die Vertragsgestaltung herangezogen werden sollen – an die Mitarbeiter_innen des Vertragsservice.  Sie erreichen uns auch unter folgender Adresse:  vertragsservice@tuwien.ac.at.

Überblick über die konkreten Einsatzmöglichkeiten der Musterverträge - siehe Menü links. 

Kooperationsvertrag (auch „Konsortialvertrag“ genannt)

Dieser Vertragstyp wird in den meisten geförderten Projekten vom jeweiligen Fördergeber verlangt. Auch für Projekte, an denen mehr als zwei Partner teilnehmen, empfehlen wir diesen Mustervertrag als Ausgangsbasis, siehe Downloads Vertragsservice.

 

Forschungsprojektvertrag

Der Forschungsprojektvertrag ist geeignet für ein bilaterales Forschungsprojekt mit einem Partner (Unternehmen oder andere) ohne öffentliche Förderung. Aufgrund der in diesem Mustertext vorgesehenen nicht exklusiven Rechtseinräumung qualifiziert sich ein Projekt bei unveränderter Verwendung des Mustertextes für die Kategorie „A-Forschungsförderung“ im Sinne der „Richtlinie des Rektorats zum Kostenersatz bei Forschungsprojekten gemäß § 26 und § 27 UG“. Siehe hier:     
https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/zentrale-bereiche/datenschutz-und-dokumentenmanagement/richtlinien-verordnungen

Sie finden unter Downloads, öffnet in einem neuen Fenster sowohl einen kurzen Mustervertrag (3 Seiten), der für Projekte mit kleineren Projektbudgets (ca. bis 25.000,-- Euro) herangezogen werden soll, als auch einen längeren Mustervertrag (6 Seiten), der für alle Projekte mit größeren Projektbudgets zur Verfügung steht.
Weiters finden Sie unter Downloads auch die englischen Vertragsversionen in kurzer und langer Form - Research Project Contract.

 

Auftragsforschungsvertrag

Der Auftragsforschungsvertrag ist geeignet für ein bilaterales Forschungsprojekt mit einem Auftraggeber. Bei Verwendung dieses Mustertextes liegt ein Projekt der Kategorie „B-Auftragsforschung und Forschungskooperationen“ im Sinne der „Richtlinie des Rektorats zum Kostenersatz bei Forschungsprojekten gemäß § 26 und § 27 UG“ vor. Siehe hier:   
https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/zentrale-bereiche/datenschutz-und-dokumentenmanagement/richtlinien-verordnungen

ACHTUNG: Dieser Mustertext sieht eine exklusive Rechtseinräumung an den Auftraggeber vor und sollte keinesfalls für die Zusammenarbeit in einem öffentlich geförderten Projekt, insb. bei einem FFG Projekt, verwendet werden - für diese Fälle verwenden Sie bitte das Kooperationsvertragsmuster.

Sie finden unter Downloads , öffnet in einem neuen Fenstersowohl einen kurzen Mustervertrag (3 Seiten), der für Projekte mit kleineren Projektbudgets (ca. bis 25.000,-- Euro) herangezogen werden soll, als auch einen längeren Mustervertrag (6 Seiten), der für alle Projekte mit größeren Projektbudgets zur Verfügung steht. Weiters finden Sie unter Downloads auch die englischen Vertragsversionen in kurzer und langer Form -  Contract Research Agreement.

 

Messungen und Befundungen (Allgemeine Vertragsbedingungen)

Dieser Mustervertrag soll dann zum Einsatz kommen, wenn der Projektauftrag aus einer routineartigen Untersuchung besteht, und keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund dieses Auftrages zu erwarten sind, siehe Downloads Vertragsservice, öffnet in einem neuen Fenster.

Bei dem Vertrag handelt es sich um sogenannte „Allgemeine Vertragsbedingungen“, die dem konkreten Auftrag als Anlage angehängt werden. Sollten in einem konkreten Projekt abweichende Bestimmungen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an die Jurist_Innen unserer Abteilung.

Geheimhaltungsvereinbarungen

Geheimhaltungsvereinbarungen werden im Vorfeld einer geplanten Zusammenarbeit abgeschlossen. Sie dienen in erster Linie dazu, den agierenden Personen die Möglichkeit zu geben, geplante Projekte zu besprechen, ohne Gefahr zu laufen, die eigenen Betriebsgeheimnisse zu verraten.
 

Es gibt zwei Varianten von Geheimhaltungsvereinbarungen:


Die einseitige Geheimhaltungserklärung bindet nur denjenigen, der Informationen erhält, während die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung beide Vertragspartner gleichermaßen bindet. Wir empfehlen Ihnen, in erster Linie beidseitige Geheimhaltungsvereinbarungen zu verwenden, siehe TU Wien Muster auf der Seite Downloads Vertragsservice, öffnet in einem neuen Fenster ,