Vertragsservice

Die Mitarbeiter_innen des Vertragsservice beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von F&E Verträgen und Kooperationsverträgen mit Unternehmen.

Zu diesem Zweck stellt die TU Wien ihren Mitarbeiter_innen Musterverträge zur Verfügung, die als Basis für die Vertragsgestaltung mit Unternehmen bei geplanten Forschungsprojekten dienen. Bitte wenden Sie sich bei abweichenden Formulierungen zu den Musterverträgen – oder falls andere Verträge als Basis für die Vertragsgestaltung herangezogen werden sollen – an die Mitarbeiter_innen des Vertragsservice.  Sie erreichen uns auch unter folgender Adresse:  vertragsservice@tuwien.ac.at.

Überblick über die konkreten Einsatzmöglichkeiten der Musterverträge - siehe Menü links. 

Kooperationsvertrag (auch „Konsortialvertrag“ genannt)

Dieser Vertragstyp wird in den meisten geförderten Projekten vom jeweiligen Fördergeber verlangt. Auch für Projekte, an denen mehr als zwei Partner teilnehmen, empfehlen wir diesen Mustervertrag als Ausgangsbasis, siehe Downloads Vertragsservice.

Forschungs- und Entwicklungsvertrag (F&E-Vertrag)

Der F&E-Vertrag kommt in einem klassischen Auftragsverhältnis zur Anwendung – wenn also z.B. ein Unternehmen ein Institut dazu beauftragt, Forschung in einem bestimmten Gebiet durchzuführen.

Sie finden auf der Seite Downloads Vertragsservice, öffnet in einem neuen Fenster sowohl einen kurzen Mustervertrag, der für Projekte mit kleineren Auftragsvolumina (ca. bis 25.000,-- Euro) herangezogen werden soll, als auch einen längeren Mustervertrag, der für alle Projekte mit größeren Auftragsvolumina zur Verfügung steht.

Messungen und Befundungen (Allgemeine Vertragsbedingungen)

Dieser Mustervertrag soll dann zum Einsatz kommen, wenn der Projektauftrag aus einer routineartigen Untersuchung besteht, und keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund dieses Auftrages zu erwarten sind, siehe Downloads Vertragsservice, öffnet in einem neuen Fenster.

Bei dem Vertrag handelt es sich um sogenannte „Allgemeine Vertragsbedingungen“, die dem konkreten Auftrag als Anlage angehängt werden. Sollten in einem konkreten Projekt abweichende Bestimmungen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an die Jurist_Innen unserer Abteilung.

Geheimhaltungsvereinbarungen

Geheimhaltungsvereinbarungen werden im Vorfeld einer geplanten Zusammenarbeit abgeschlossen. Sie dienen in erster Linie dazu, den agierenden Personen die Möglichkeit zu geben, geplante Projekte zu besprechen, ohne Gefahr zu laufen, die eigenen Betriebsgeheimnisse zu verraten.
 

Es gibt zwei Varianten von Geheimhaltungsvereinbarungen:


Die einseitige Geheimhaltungserklärung bindet nur denjenigen, der Informationen erhält, während die beidseitige Geheimhaltungsvereinbarung beide Vertragspartner gleichermaßen bindet. Wir empfehlen Ihnen, in erster Linie beidseitige Geheimhaltungsvereinbarungen zu verwenden, siehe TU Wien Muster auf der Seite Downloads Vertragsservice, öffnet in einem neuen Fenster ,

 

Dr. Eva Bartlmä

Bild  Dr. Eva Bartlmä - Fachgruppenleiterin  F&E-Verträge  und Beschaffung

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Mag. Pascal Prabitz LLM

Bild Mag. Pascal Prabitz LLM - F&E- und Lizenzverträge, Beschaffung

© Foto Weinwurm

F&E- und Lizenzverträge, Beschaffung   

Telefon: +43 1 58801 415244
E-Mail Pascal Prabitz 

Mag. Peter Karg

Bild Mag. Peter Karg - Bereichsleiter Forschungs- und Transfersupport F&E- und Lizenzverträge

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Bereichsleiter Forschungs- und Transfersupport
F&E- und Lizenzverträge

Telefon: +43 1 58801 41535
E-Mail Peter Karg