Die Personaladministration für FWF-Projekte im Rahmen des §27 liegt derzeit ausschließlich an der TU Wien. Geplante bzw. laufende Anstellungen werden seitens der TUW-Personalabteilung nicht dem FWF gemeldet (wie es bei ad-personam-Projekten der Fall war). Bitte kalkulieren Sie etwaig geplante Anstellungen während der Projektlaufzeit in Ihr Budget ein.

 

Anfallende Personalkosten werden monatlich direkt vom D-Innenauftrag abgebucht. Die im Rahmen der FWF-Projekte angefallenen Kosten sind in TUinsight-Bericht "FWF-Personal, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster" ersichtlich.

 

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass der FWF keine Overhead-Zahlungen leistet und die TU Wien weder Kostenersatz noch Arbeitsplatzkosten einhebt. Sollte sich diesbezüglich eine Änderung der Rechtsgrundlage seitens des FWF ergeben, informieren wir Sie zeitgerecht.

 

ProjektleiterInnen sind bei FWF-Projekten im Rahmen des §27 ausnahmslos als Senior Postdoc; ProjektmitarbeiterInnen als Prae- oder Postdoc anzustellen.

 

Forschungsbeihilfen fürfen NICHT aus Mitteln der §27-Projekte des FWF ausbezahlt werden; weiters werden Kosten für Lehre, Überstunden sowie die Abgeltung von Urlaubsanspruch nicht anerkannt.