Im Bereich Fördermittelanweisung, -weiterleitung und -rückzahlung sind Details zur Verbuchung von Fördermitteln zu finden.

Die Anweisung der Fördermittel erfolgt zu terminlich und in prozentuell festgelegten Fördertranchen (siehe Vertrag) auf den D-Innenauftrag des Projektes. Um die Zuordnung des Förderbetrages zu ermöglichen, sind anhand des beim FWF anzufordernden Finanzplans -vor den jeweiligen geplanten Überweisungsterminen- Fakturen in SAP Services zu erstellen.

 

Bitte leiten Sie - um doppelte Auszahlungen zu vermeiden - die jeweilige Faktura NICHT an den FWF weiter.

Sollten am gegenständlichen Projekt mehrere ProjektpartnerInnen beteiligt und im Antrag/Vertrag erfasst sein, fungiert die/der ProjektleiterIn als FinanzkoordinatorIn. Die/der FinanzkoordinatorIn erhält vom FWF die Fördertranche für die aktuelle Projektlaufzeit vorab angewiesen und übernimmt die Weiterleitung der anteiligen Förderbeträge an die beteiligten Projektpartner (intern und extern).

 

Bitte beachten Sie dabei, dass assoziierte Partner vorab keine anteiligen Förderbeträge erhalten dürfen; Anweisungen sind lediglich für erbrachte und nachgewiesene Leistungen nachträglich resp. nach Rechnungslegung möglich.

ProjektpartnerInnen zahlen etwaiges Restbudget nach Projektende an die/den FinanzkoordinatorIn zurück; diese(r) zeichnet für die Rücküberweisung des gesamten Restbudgets an den FWF verantwortlich.

 

Wurde der Vertrag ausschließlich vom FWF und der/dem ProjektleiterIn der TU Wien unterzeichnet, wird sie/er als VertragspartnerIn geführt; etwaiges Restbudget zu Projektende ist in diesem Fall direkt an den FWF zu refundieren.

 

Bitte achten Sie während der Projektlaufzeit darauf, Ihr Projektbudget -auch inhaltlich- bestmöglich auszuschöpfen.