Hier möchten wir auf die Vorgaben des FWF bezüglich der Förderfähigkeit von Sachmittel-; Geräte- und Reisekosten hinweisen.

 

Laptops, Tablets, PCs inkl. Zubehör sowie Infrastrukturkosten jeglicher Art sind NICHT förderbar.

Kosten für persönliche Lebensführung sind NICHT förderfähig. Darunter fallen die Kosten für Umzug, Visa, Übersetzungen, Therapien, Reisekosten für BewerberInnen und Sprachkurse.

Grundausstattung wie Büromaterial sowie Ausstattung (zum Beispiel Arbeits- und Laborkleidung) ist NICHT förderbar.

Projektspezifische Reisekosten sind unter Berücksichtigung der Richtlinien des FWF sowohl für ProjektmitarbeiterInnen als auch Externe förderbar.

Bewirtungskosten können für Arbeitsgespräche und Veranstaltungen unter Einhaltung der Richtlinien des FWF (siehe auch "Finanzielle Abwicklung von FWF-Projekten im Rahmen des §27, unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes ebenso wie der Compliance- und Antikorruptionsregelungen der TU Wien abgerechnet werden.

Zu beachten ist dabei, dass in allen Fällen Kosten für alkoholische Getränke und Trinkgelder nicht zu Lasten von FWF-Projekten abgerechnet werden dürfen.

 

Arbeitsgespräche:

Bewirtungskosten bei überwiegend externer Beteiligung können nur abgerechnet werden, wenn diese im Zusammenhang mit einem projektspezifischen Treffen entstanden sind und den Richtlinien entsprechen, der maximale Förderbetrag pro Teilnehmer beträgt dabei EUR 26,40.

 

Veranstaltungen:

Bei selbstorganisierten, projektspezifischen Veranstaltungen wie Workshops und Tagungen mit maßgeblicher externer Beteiligung können Verpflegungskosten ab-gerechnet  werden. Sollten sich die Veranstaltungen über mehrere Tage erstrecken, besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Abrechnung eines Vernetzungsarbeitsessens laut  Veranstaltungsprogramm (dieses ist der Abrechnung beizufügen).

In jedem Fall ist hier der Richtwert von EUR 65,00 pro Person und Veranstaltungstag einzuhalten. Nicht förderbar sind in jedem Fall Abschlussessen oder Essen, die der Community-Bildung dienen.

Der FWF möchte Nachhaltigkeit in allen Bereichen fördern. Es ist daher nach Möglichkeit darauf zu achten, dass die Mindestanforderungen an nachhaltige Veranstaltungen in Österreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster eingehalten werden.

Weitere Informationen zu förderbaren und nicht förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen Ihres Fördervertrages und den Antragsrichtlinien des FWF.