Anlagen bis zu einem Anschaffungswert von EUR 250.000,00 werden zur Gänze; bei einem Anschaffungswert über EUR 250.000,00 ausschließlich die Abschreibung gefördert.

 

Der Anlagenkauf erfolgt direkt über den betreffenden Innenauftrag, die bei §26 Projekten benötigte Disponierung vor Ankauf entfällt daher.

 

Unter Anlagevermögen sind Gegenstände zu verstehen, deren Anschaffungswert ab 1.500€ (inkl. Umsatzsteuer und Nebenkosten) liegt und welche der Organisationseinheit zu einer längeren Nutzung (über ein Jahr) dienen sollen. Geräte unter diesem Anschaffungswert sind als Geringwertige Wirtschaftsgüter zu erfassen.

Informationen wie Anlagendefinition und zu Anlagenklassen und Warengruppen sind auf der Homepage der Quästur zu finden.