Die folgenden Auflistung gibt einen sehr guten Überblick darüber wie viele unterschiedliche Innenaufträge es im Globalbudget gibt. Zusätzlich stehen je Innenauftrag alle relevanten Informationen zur Verfügung. Teilweise erfolgt sogar eine Unterteilung in Fakultäten und Zentrale Bereiche.

FAKULTÄTEN

Es gibt eine Hauptkostenstelle (z.B.: für das Institut E101 K101000) sowie Subkostenstellen für die darunterliegenden Strukturelemente wie z.B. Forschungsbereiche bzw. Forschungsgruppen (z.B.: Forschungsbereich K101010, K101020 bzw. Forschungsgruppen K101021 etc.).


Was kann auf der Kostenstelle geplant und verbucht werden?
Auf der K-Kostenstelle werden ausschließlich Personalkosten des Stammpersonals verbucht. Die Planung erfolgt zentral durch die Fakultät im Rahmen der Personalplanung.


Welche Besonderheiten gibt es?
Die Personalkosten des Stammpersonals sind nicht budgetwirksam und werden daher in den Budgetberichten nicht angezeigt.

ZENTRALE BEREICHE

Wie bei den Fakultäten, werden auf der K-Kostenstelle ausschließlich Personalkosten des Stammpersonals verbucht. Die Planung des Stammpersonals erfolgt zentral bei dem zuständigen Rektoratsmitglied. Die Personalkosten des Stammpersonals sind nicht budgetwirksam und werden daher in den Budgetberichten nicht angezeigt (ausgenommen CEC).

ABRECHNUNG

Kostenstellen werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

FAKULTÄTEN

Auf dem GLB-Innenauftrag wird das Grundbudget der Fakultät/des Instituts/des Forschungsbereichs/der Forschungsgruppe abgebildet. Auf dem GLB-Innenauftrag können Sachaufwendungen geplant bzw. Sachaufwendungen, Investitionen und Erlöse verbucht werden. Die Stammpersonalkosten werden auf der K-Kostenstelle verbucht und sind nicht budgetwirksam.

ZENTRALE BEREICHE

Auf dem GLB-Innenauftrag können Sachaufwendungen, Investitionen und Erlöse geplant und verbucht werden. Die Stammpersonalkosten werden auf der K-Kostenstelle verbucht und sind nicht budgetwirksam.

ABRECHNUNG

GLB-Innenaufträge können auf einen anderen GLB-Innenauftrag abgerechnet werden.

Für jeden Berufenen/jede Berufene wird ein eigener Innenauftrag am jeweiligen Institut angelegt. Der/Die Berufene muss das im Berufungsangebot vereinbarte Berufungsvolumen innerhalb von fünf Jahren verausgaben, andernfalls verfällt ein etwaiger Rest zugunsten des Rektorats. Die jährliche Budgetplanung muss in Abstimmung mit dem Dekan erfolgen. Die inhaltliche Budgetfreigabe erfolgt durch den Vizerektor für Forschung und Innovation.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand und Personalaufwand geplant und verbucht werden. Planungen für Einzelinvestitionen, die > TEUR 60 brutto kosten und über die TU GIB anzuschaffen sind, müssen explizit mit dem Gerätenamen benannt werden. Personalaufwand darf geplant und gebucht werden, sofern es sich über die im Berufungsangebot gemachten Personalzusagen hinaus handelt.


Welche Besonderheiten gibt es?
Am Ende des Budgetjahres vorhandene Verfügungsreste werden automatisch budgetmäßig in das nächste Budgetjahr übertragen. Negative Verfügungsreste werden nicht übertragen. Für am Ende des Budgetjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Budgetjahr eine Budgetzubuchung.

ABRECHNUNG

Ein positiver Verfügungsrest kann auf einen GLB abgerechnet werden. Ein negativer Verfügungsrest kann mit Globalbudget vom GLB oder aus Drittmitteln ausgeglichen werden. Die Abrechnung auf einen Drittmittel-Innenauftrag erfolgt mittels einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ILV).

Für jeden Berufenen/jede Berufene wird ein eigener Innenauftrag beim Vizerektor für Infrastruktur und Digitalisierung angelegt. In Verbindung mit der Berufungszusage werden für jede Berufung Infrastrukturkosten für Büroausstattung sowie etwaige bauliche Maßnahmen für die Installation von Geräten geplant. Die inhaltliche Budgetfreigabe erfolgt durch den Vizerektor für Infrastruktur und Digitalisierung.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen und Sachaufwand geplant und verbucht werden. Die Planung erfolgt durch den Vizerektor für Infrastruktur und Digitalisierung, die Verbuchung durch die GuT, da sie die Infrastrukturmaßnahmen durchführt.


Welche Besonderheiten gibt es?
Für den Innenauftrag gibt es keinen Budget- od. Obligoübertrag.

ABRECHNUNG

BIN-Innenaufträge werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

Innovative Projekte werden kompetitiv für die Anschaffung von Anlagen od. die Finanzierung von wissenschaftlichem Personal durch den Vizerektor für Forschung und Innovation vergeben und budgetär bedient. Die Innenaufträge sind dem Vizerektor für Forschung und Innovation zugeteilt.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand und Personalaufwand geplant und verbucht werden, abhängig davon, ob es sich um ein innovatives Projekt „Investition“ od. innovatives Projekt „Personal“ handelt.


Welche Besonderheiten gibt es?
Für den Innenauftrag ist eine jährliche Budgetplanung durch den Projektleiter an den Vizerektor für Forschung und Innovation vorzulegen. Budgetüberträge werden nur nach Rücksprache und mit der Zustimmung des Vizerektors für Forschung und Innovation durchgeführt. Für am Ende des Kalenderjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Kalenderjahr eine Budgetzubuchung.

ABRECHNUNG

GIP-Innenaufträge werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

Kurse, Tagungen und Seminare sind im Globalbudgetbereich abzuwickeln. Pro Veranstaltung gibt es einen eigenen Innenauftrag, der dem Institut bzw. Dienstleister zugeteilt ist und nach der Verbuchung aller Rechnungen abgerechnet wird.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand, Personalaufwand und Erlöse verbucht werden. Die Regelungen lt. KTS-Richtlinie sind zu befolgen.


Welche Besonderheiten gibt es?
Es gibt keinen Planwert. Für KTS-Innenaufträge wird kein Budgetübertrag durchgeführt. Die Abrechnung des Projekts erfolgt nach den Regelungen lt. KTS-Richtlinie zeitnah nach Ende der Veranstaltung.

ABRECHNUNG

Die Abrechnung erfolgt ins Globalbudget (GLB*, GEV*), einen anderen KTS* oder auf einen Drittmittel-Innenauftrag. Sie erfolgt mittels einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.

Das Studiendekansbudget wird im Rahmen des Zielvereinbarungsgesprächs mit der Fakultät vereinbart. Die Fakultät erhält das Budget für Gastvortragende und Exkursionen auf den GLB-Innenauftrag der Fakultät. In weiterer Folge wird das Budget für Exkursionen auf den EXU-Innenauftrag bzw. das Budget für Gastvortragende auf den GEV-Innenauftrag des Studiendekans umgebucht. Das Budget für Exkursionen wird dann auf die einzelnen EXU-Innenaufträge der Institute umgebucht. Das Budget für Gastprofessoren wird in der Planungsdatenbank hinterlegt, über die die Studiendekane geplante Anstellungen mittels Anlage von Planpersonen eingeben.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Exkursionsinnenauftrag können Sachaufwand für Exkursionen und auf dem GEV-Innenauftrag Sachaufwand für Gastvortragende geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Am Ende des Budgetjahres vorhandene Verfügungsreste auf dem Exkursionsinnenauftrag werden automatisch budgetmäßig in das nächste Budgetjahr übertragen. Für am Ende des Budgetjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Budgetjahr eine Budgetzubuchung. Für den GEV-Innenauftrag gibt es keinen Budget-od. Obligoübertrag.

ABRECHNUNG

Die Innenaufträge werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

Aufsetzend auf das Grundbudget erhalten die Fakultäten pro Budgetjahr Investitionsbudget. Die Projekte sind zu definieren und es ist eine Kostenbeteiligung von mind. 20 % zu leisten. Die Kostenbeteiligung kann aus Drittmitteln od. aus dem Grundbudget geleistet werden. Die inhaltliche Budgetfreigabe erfolgt durch den Vizerektor für Forschung und Innovation. Pro Projekt wird ein Innenauftrag beim Institut angelegt.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen und ggf. Sachaufwand (für Kleinmaterial etc., das in unmittelbarem Zusammenhang mit der Investition steht) geplant und verbucht werden. Planungen für Einzelinvestitionen, die > TEUR 60 brutto kosten und über die TU GIB anzuschaffen sind, müssen explizit mit dem Gerätenamen benannt werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Am Ende des Budgetjahres vorhandene Verfügungsreste werden automatisch budgetmäßig in das nächste Budgetjahr übertragen. Für am Ende des Budgetjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Budgetjahr eine Budgetzubuchung. Bei mehrjähriger Projektlaufzeit kann Budget auf dem Innenauftrag gesammelt werden.
Negative Verfügungsreste sind am Projektende auszugleichen (durch Grundbudget od. Drittmittel). Ein etwaiger Budgetrest am Projektende verfällt.

ABRECHNUNG

GEV-Innenaufträge für Investitionsbudget und einem positiven Verfügungsrest werden gesperrt. Ein negativer Verfügungsrest kann mit Globalbudget vom GLB oder aus Drittmitteln ausgeglichen werden. Die Abrechnung auf einen Drittmittel-Innenauftrag erfolgt mittels einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ILV).

Aufsetzend auf das Grundbudget erhalten die Fakultäten pro Budgetjahr Innovationsbudget. Die Projekte sind zu definieren. Die inhaltliche Budgetfreigabe erfolgt durch das Rektorat. Pro Projekt wird ein Innenauftrag beim Institut angelegt.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Sachaufwand, Personalaufwand und im Bedarfsfall Investitionen geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Am Ende des Budgetjahres vorhandene Verfügungsreste werden automatisch budgetmäßig in das nächste Budgetjahr übertragen. Für am Ende des Budgetjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Budgetjahr eine Budgetzubuchung. Bei mehrjähriger Projektlaufzeit kann Budget auf dem Innenauftrag gesammelt werden.
Negative Verfügungsreste sind am Projektende auszugleichen (durch Grundbudget od. Drittmittel). Ein etwaiger Budgetrest am Projektende verfällt.

ABRECHNUNG

GEV-Innenaufträge für Innovationsbudget und einem positiven Verfügungsrest werden gesperrt. Ein negativer Verfügungsrest kann mit Globalbudget vom GLB oder aus Drittmitteln ausgeglichen werden. Die Abrechnung auf einen Drittmittel-Innenauftrag erfolgt mittels einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ILV).

Für ausgewählte Projekte stellt das Rektorat zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung. Dazu zählen extern co-finanzierte Projekte wie z.B.: ERC-Grants und SFB sowie TU-interne Projekte wie z.B.: Doktoratskollegs und der Wissenschaftspreis. Diese Budgetmittel (Commitments) werden inhaltlich vom Vizerektor für Forschung und Innovation vergeben.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand und Personalaufwand geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Für den Innenauftrag ist eine jährliche Budgetplanung durch den Projektleiter vorzulegen. Budgetüberträge werden nur nach Rücksprache und mit der Zustimmung des Vizerektors für Forschung und Innovation durchgeführt. Für am Ende des Kalenderjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Kalenderjahr eine Budgetzubuchung.

ABRECHNUNG

GEV-Innenaufträge für Commitments werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

HRSM-Projekte (Hochschulraumstrukturmittel-Projekte) sind vom Ministerium sonderfinanzierte Projekte, die der TU Wien im Rahmen einer Ausschreibung zugesagt werden. Die TU Wien tritt dabei als alleiniges Projektmitglied od. in einer Projektgemeinschaft als Kooperationspartner mit anderen Universitäten/Forschungseinrichtungen auf. Ist dies der Fall, enthält die Innenauftragsbezeichnung den Zusatz „Kooperation“. Pro Projekt wird ein Innenauftrag angelegt, der dem Vizerektor für Forschung und Innovation zugeteilt ist.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand und Personalaufwand geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Für den Innenauftrag ist eine jährliche Budgetplanung durch den Projektleiter vorzulegen. Budgetüberträge werden nur nach Rücksprache und mit der Zustimmung des Vizerektors für Forschung und Innovation durchgeführt. Für am Ende des Kalenderjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Kalenderjahr eine Budgetzubuchung.

ABRECHNUNG

GEV-Innenaufträge für HRSM werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

FAKULTÄTEN

Globalvorhaben sind Projekte im Rahmen des Globalbudgets, welche nicht gesondert finanziert werden. Die Projekte werden entweder durch Erlöse Externer od. durch das Grundbudget des Instituts finanziert. Globalvorhaben geben Instituten die Möglichkeit, Projekte in Abgrenzung zum Grundbudget auf einem eigenen Innenauftrag darzustellen. Der Innenauftrag wird dem jeweiligen Institut zugeteilt.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand und Personalaufwand (Projektpersonal) geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Globalvorhaben sind über den gesamten Projektzeitraum zu betrachten, da es keine Budget- od. Obligoüberträge gibt. Die Innenaufträge können während der Projektlaufzeit mittels Budgetumbuchungen mit Planwerten ausgestattet werden, dies ist allerdings keine Voraussetzung. Budgetumbuchungen sind nur aus dem Grundbudget bzw. von anderen Globalvorhaben zulässig. Weist ein Globalvorhaben am Ende der Projektlaufzeit einen positiven Verfügungsrest auf, kann dieser entweder in das Grundbudget od. auf ein anderes Globalvorhaben abgerechnet werden. Negative Verfügungsreste am Projektende können ausschließlich aus dem Grundbudget, anderen Globalvorhaben od. aus dem Drittmittelbereich ausgeglichen werden.


ZENTRALE BEREICHE

GEV-Innenaufträge können von Dienstleistern verwendet werden, um Projekte in Abgrenzung zum lfd. Budget abbilden zu können.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand, Personalaufwand (Projektpersonal) und Erlöse geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Es gibt keine Budget- od. Obligoüberträge.

ABRECHNUNG

Ein positiver Verfügungsrest kann auf einen GLB abgerechnet werden. Ein negativer Verfügungsrest kann mit Globalbudget vom GLB oder aus Drittmitteln ausgeglichen werden. Die Abrechnung auf einen Drittmittel-Innenauftrag erfolgt mittels einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ILV).

Stiftungsprofessuren sind Professuren, die außerhalb von Berufungen durchgeführt und abgebildet werden. Diese Professuren werden durch Externe voll- oder teilfinanziert und erhalten für die Vertragslaufzeit einen eigenen Innenauftrag zugewiesen. Die Innenaufträge sind dem Vizerektor für Forschung und Innovation zugeteilt.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand, Personalaufwand und Erlöse geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Stiftungsprofessuren sind über den gesamten Projektzeitraum zu betrachten, da es keine Budget- od. Obligoüberträge gibt. Die Innenaufträge können während der Projektlaufzeit mittels Budgetumbuchungen mit Planwerten ausgestattet werden, dies ist allerdings keine Voraussetzung.

ABRECHNUNG

GEV-Innenaufträge für Stiftungsprofessuren werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

Bei den Doktoratskollegs unterscheidet man zwischen intern und extern finanzierten Kollegs. Die intern finanzierten Kollegs sind dem Bereich „E056 Doctoral School“ zugeordnet, die extern finanzierten dem jeweiligen Institut, wobei der Vizerektor für Forschung und Innovation inhaltlich dafür zuständig ist.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand, Personalaufwand und Erlöse geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Die GEV-Innenaufträge der Doctoral School werden kalenderjahrmäßig geplant. Es gibt keine Budget- und Obligoüberträge. Die GEV-Innenaufträge der Institute werden budgetär durch den Vizerektor für Forschung und Innovation bedient. Für den Innenauftrag ist eine jährliche Budgetplanung durch den Projektleiter vorzulegen. Budgetüberträge werden nur nach Rücksprache und mit der Zustimmung des Vizerektors für Forschung und Innovation durchgeführt. Für am Ende des Budgetjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Budgetjahr eine Budgetzubuchung.

ABRECHNUNG

GEV-Innenaufträge für Doktoratskollegs werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

Top-/Anschubprojekte werden kompetitiv durch den Vizerektor für Forschung und Innovation vergeben und budgetär bedient. Der Innenauftrag ist dem jeweiligen Institut zugeteilt.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand und Personalaufwand geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Für den Innenauftrag ist eine jährliche Budgetplanung durch den Projektleiter vorzulegen. Budgetüberträge werden nur nach Rücksprache und mit der Zustimmung des Vizerektors für Forschung und Innovation durchgeführt. Für am Ende des Kalenderjahres vorhandene Obligos erfolgt im nächsten Kalenderjahr eine Budgetzubuchung.

ABRECHNUNG

GEV-Innenaufträge für Top-Anschubprojekte werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

Eingefrorene Mittel sind jene Verfügungsreste, die die Fakultäten per 31.12.2011 angesammelt hatten und durch das Rektorat eingefroren und seit 2014 sukzessive den Fakultäten wieder zur Verfügung gestellt werden. Den Fakultäten wird durch das Rektorat der für das jeweilige Budgetjahr zur Verfügung stehende Anteil der eingefrorenen Mittel mitgeteilt. Für die fakultätsinterne Verteilung sind Projekte zu definieren. Die inhaltliche Budgetfreigabe erfolgt durch den Dekan. Pro Projekt wird ein Innenauftrag beim Institut angelegt.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Auf dem Innenauftrag können Investitionen und Sachaufwand geplant und verbucht werden. Personalaufwand kann nicht geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Das Budget, das GEM-Innenaufträgen 2019 zugebucht wurde, steht bis zum Ende des Budgetjahres 2019/20 (31.8.2020) zur Verfügung. Danach ist das im Budgetjahr zugebuchte Budget bis zum Ende desselben verfügbar. Ein positiver Verfügungsrest am Ende des Budgetjahres wird nicht übertragen und verfällt.


Allgemein:
Wenn die Summe der Verfügungsreste aller GEM-Innenaufträge pro Fakultät per Budgetjahresende positiv ist, müssen jene Innenaufträge, die einen negativen Verfügungsrest aufweisen, nicht ausgeglichen werden. Erst wenn die Summe über die gesamte Fakultät gesehen negativ ist, müssen Innenaufträge mit einem negativen Verfügungsrest ausgeglichen werden.

ABRECHNUNG

Ein positiver Verfügungsrest kann auf einen GLB abgerechnet werden. Ein negativer Verfügungsrest kann mit Globalbudget vom GLB oder aus Drittmitteln ausgeglichen werden. Die Abrechnung auf einen Drittmittel-Innenauftrag erfolgt mittels einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ILV).

Diese Kontierungsobjekte werden ausschließlich beim CEC verwendet.


Was kann auf dem Innenauftrag geplant und verbucht werden?
Pro gestartetem Lehrgang wird ein ULG-Innenauftrag angelegt. Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand, Personalaufwand (Personalkosten der Vortragenden) und Erlöse geplant und verbucht werden. Der ULC-Innenauftrag dient zur Abbildung des lfd. Budgets. Auf dem Innenauftrag können Investitionen, Sachaufwand, Personalaufwand (Personalkosten des Stammpersonals) und Erlöse geplant und verbucht werden.


Welche Besonderheiten gibt es?
Es gibt keine Budget- od. Obligoüberträge.

ABRECHNUNG

ULG-Innenaufträge werden nicht abgerechnet, sondern nur gesperrt.

Mit dem Abschluss des Reorganisationsprojekts per 1.1.2019 kommen bei den Fakultäten und Dienstleistern ausschließlich Innenaufträge für Buchungen zur Verwendung. Ausnahme bilden die K-Kostenstellen, auf denen allerdings nur die nicht budgetwirksamen Stammpersonalkosten verbucht werden.


Nachstehende Grafik gibt einen Überblick der Nummernlogik der einzelnen Innenaufträge:

 

Nummernlogik Innenaufträge Globalbudget

Seit 2019 wird für die Budgetierung zwischen Kalenderjahr und Budgetjahr unterschieden. Die zentralen Services (“Dienstleister”) budgetieren weiterhin nach Kalenderjahr. Die Fakultäten budgetieren dagegen nach Budgetjahr, das von 1.9. bis 31.8. läuft.