Teilnahmebedingungen „Try5 – 5 Wochen vielfältig mobil"
1. Projektbeschreibung
Der Verein Zukunftsraum Wienerwald (im Folgenden kurz „VZW“) führt im Zeitraum Juli 2024 bis voraussichtlich Juni 2025 das Projekt „Try5 – 5 Wochen vielfältig mobil“ (im Folgenden kurz „Try5“) durch, bei dem 12 ausgewählte Haushalte auf freiwilliger Basis fünf Wochen lang auf den Gebrauch ihres privaten PKWs verzichten und Mobilitätsalternativen verwenden. Das Projekt besteht im Wesentlichen aus zwei Phasen:
In Phase 1 wird im Herbst 2024 (voraussichtlich November 2024) für fünf Wochen das tägliche Mobilitätsverhalten der am Projekt teilnehmenden Personen ermittelt. Dafür werden die zurückgelegten Wege aller Haushaltsmitglieder über 18 Jahren mit einer Tracking App erfasst. Die Ergebnisse aus dem Mobilitäts-Tracking sind notwendig, um ein Mobilitätsangebot für die jeweiligen Haushalte für die fünf Testwochen zu erstellen.
In Phase 2 finden im Frühjahr 2025 (voraussichtlich März/April 2025) fünf Testwochen statt, in denen die Personen der teilnehmenden Haushalte ohne eigenes Auto mobil sind und bereits verfügbare und im Zuge des Projekts zusätzlich bereitgestellte Mobilitätsangebote nutzen können. Während dieser fünf Testwochen wird das Mobilitätsverhalten der teilnehmenden Haushalte ebenfalls mittels Tracking-App aufgezeichnet.
Gegebenenfalls kommt es zu leichten Verschiebungen hinsichtlich der geplanten Zeiträume im Projektablauf. Darüber werden die Teilnehmer:innen gesondert informiert.
Das Projekt verfolgt das Ziel, dass 12 Haushalte durch einen 5-wöchigen bewussten unterstützten Autoverzicht ihr Mobilitätsverhalten unmittelbar und langfristig ändern und damit eine Reduktion der Treibhausgasemissionen erreichen. Außerdem soll durch das positive Beispiel der Testhaushalte ein Demonstrations- und Nachahmungseffekt erreicht werden.
Die Auswertung der Erfahrungen und Ergebnisse aus den fünf Testwochen im Frühjahr 2025 fließen in einen Handlungsleitfaden mit standardisierten Abläufen für Nachfolgeprojekte. Die Erkenntnisse über aktuelle Barrieren und Verbesserungspotenzial kommen Projektpartnern, Gemeinden und Systemanbietern zugute.
Try5 wird vom Verein Zukunftsraum Wienerwald, Tauchnergasse 1-7, Raum 239, 3400 Klosterneuburg, ZVR 1602441264, - nachfolgend „VZW“ genannt –; durchgeführt.
Die Technische Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien,- nachfolgend „TU Wien“ genannt und die ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft, Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien, FN 248742y, Handelsgericht Wien, - nachfolgend „ÖBB-PV AG“ genannt, stehen als Projektpartner zur Seite.
2. Teilnahmeberechtigter Personenkreis
Teilnahmeberechtigt am Projekt sind Haushalte mit Wohnadresse in einer der vier Gemeinden der Region Zukunftsraum Wienerwald (Purkersdorf, Pressbaum, Klosterneuburg, Mauerbach), die über mindestens ein Auto im Haushalt verfügen und vom Projektteam ausgewählt werden (im Folgenden kurz „Teilnehmer:innen“). Die Teilnahme erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Projekt.
3. Verpflichtungen der teilnehmenden Personen
3.1 Verzicht auf die Nutzung des eigenen Fahrzeugs
Während der 5 Testwochen (Phase 2) verzichten die Teilnehmer:innen auf die Verwendung ihres Autos für private Fahrten. Der Gebrauch von Dienstfahrzeugen für Arbeitseinsätze ist gestattet. Die An- und Abreise zum gewöhnlichen Arbeitsort gilt jedoch als private Reise und ist daher nicht zulässig. Davon ausgenommen sind alle Mobilitätsservices, die im Rahmen des Projekts genutzt werden (z.B. Carsharing). Zur Gewährleistung erlaubt sich VZW ein Foto vom Kilometerstand zu Beginn der Testwochen schicken zu lassen. Eine Verwendung des eigenen PKWs in dringenden Notfällen ist gewährleistet und führt nicht zum Ausschluss vom Projekt, muss dem VZW aber mitgeteilt werden.
3.2 Erfassen des Mobilitätsverhaltens mittels App
Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, während der beiden Phasen die App „TUW My Trips“ (im Folgenden kurz „App“) zu verwenden, die von der MOTIONTAG GmbH (nachfolgend „MotionTag“ genannt) als Auftragsverarbeiter entwickelt wurde, um ihr Mobilitätsverhalten tracken zu lassen. Die Teilnehmer:innen müssen dazu im Besitz eines eigenen Smartphones sein und es verwenden. Im Rahmen des Projekts wird kein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Weiters müssen die Teilnehmer:innen das Smartphone bei allen Wegen außer Haus mitführen, für einen ausreichenden Ladezustand sorgen und die Ortungsdienste aktiviert haben. Die App erfasst Start- und Endzeit, Start- und Zieladresse sowie die gewählte Route der zurückgelegten Wege. Auf Basis der erhobenen Bewegungsdaten identifiziert MotionTag das genutzte Verkehrsmittel und den Wegezweck.
Trotz der Genauigkeit der Technik ist nicht auszuschließen, dass die App in Einzelfällen falsche Daten erzeugt und beispielsweise Verkehrsmittel falsch zuordnet. In der App ist von Teilnehmer:innen zu prüfen, ob die automatisch erfassten Wege richtig erkannt bzw. zugeordnet wurden und diese sind ggf. zu korrigieren.
Die App sendet die gesammelten Daten und Routen zur Analyse an MotionTag, in der Regel über WLAN, sobald das Telefon in ein WLAN-Netz eingewählt ist. Daher sind die Auswirkungen auf Ihren Datenverbrauch minimal (etwa 2 KB/Tag). Sollten Sie keinen regelmäßigen WLAN-Zugang haben, können Sie die mobile Datenübertragung in den Einstellungen der App aktivieren. Eine typische Nutzung mit aktivierter mobiler Datenübertragung verbraucht etwa 2,5 MB pro Tag.
Die App ist so konfiguriert, dass sie sehr akkuschonend arbeitet, so dass der Akkuverbrauch auf ein Minimum reduziert wird. Dies wird erreicht, indem nicht nur GPS, sondern auch andere Smartphone-Sensoren und Algorithmen verwendet werden, die z. B. die Häufigkeit der Standortabfragen minimieren und so den Akku schonen. Während die App in Bewegung ist und aktiv verfolgt wird, verbraucht sie erfahrungsgemäß etwa 3 % Akku pro Stunde. Bei normaler Nutzung bzw. Bewegungsprofilen sollte die App jedoch nicht mehr als 4 Stunden pro Tag aktiv tracken.
Sofern Teilnehmende technische Probleme feststellen bzw. die App betreffende Fragen haben, können sie sich an kontakt@try5.at wenden.
3.2.1. Vertragswidrige Nutzung
Bei der Nutzung der App haben sich die Teilnehmenden an die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen und an geltendes Recht zu halten. Jede diesen Bestimmungen oder dem geltenden Recht widersprechende Nutzung ist verboten. Es ist insbesondere vertragswidrig:
- unvollständige oder unwahre Angaben zu machen;
- Angaben und Bewegungsdaten der Wahrheit zuwider zu verändern und zu verfälschen;
- einen Account im Namen eines Dritten zu eröffnen;
- Angaben oder Daten von anderen Personen einzugeben;
- einen Account auf Dritte zu übertragen;
- Zugangsdaten und Account-Daten anderen Personen mitzuteilen oder anderen Personen Zugriff hierauf zu gewähren;
- die Website oder die App und die diesen zugrunde liegende Software und Sicherheitsvorkehrungen zu verändern, zu manipulieren, zu umgehen, zu überlasten, anzugreifen, mit Viren oder Schadprogrammen anzugreifen oder auf andere Weise unbefugt darin einzugreifen;
- die App zu benutzen, um andere Personen auszuspionieren;
- die App ohne Zustimmung auf einem Mobiltelefon zu installieren und zu benutzen, welches bestimmungsgemäß von einer anderen Person genutzt wird.
Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung ist VZW berechtigt, Teilnehmer:innen von der Teilnahme am Projekt auszuschließen.
3.3. Teilnahme an Informations- und Feedbackveranstaltungen sowie ergänzenden Befragungen
Informationsveranstaltung
Im Rahmen einer Kick-Off Veranstaltung (voraussichtlich November 2024) wird der genaue Projektablauf sowie die Nutzung der Tracking-App vorgestellt. Die Teilnahme zumindest einer im Haushalt wohnenden Person ist verpflichtend.
Mobilitätscheck
Nach Beendigung der Phase 1 und nach der Auswertung der Mobilitätsdaten erfolgt für jeden Haushalt ein Gespräch, bei dem u.a. die automatisch erfassten Mobilitätsdaten besprochen werden und die erforderlichen Mobilitätsangebote für die Testphase erarbeitet werden. Die Teilnahme aller Personen im Haushalt ist von Vorteil.
Mobilitätsberatung
Vor der Phase 2 erfolgt für jeden Haushalt ein Beratungsgespräch, bei dem die zur Verfügung gestellten Mobilitätsangebote und deren Nutzung erläutert werden. Die Mobilitätsberatung wird vom VZW und/oder der TU Wien durchgeführt.
Mobilitätstagebuch
Den Teilnehmer:innen werden in beiden Phasen Berichtsvorlagen zur Verfügung gestellt, in denen sie besondere Vorkommnisse dokumentieren sollen.
Erfahrungsgespräche
Nach Beendigung der Phase 2 und nach der Auswertung der Mobilitätsdaten erfolgt für jeden Haushalt ein Erfahrungsgespräch, bei dem u.a. die automatisch erfassten Mobilitätsdaten besprochen werden und die Erfahrungen mit den zur Verfügung gestellten Mobilitätsangeboten in der Testphase besprochen werden. Die Teilnahme aller Personen im Haushalt ist von Vorteil.
Ergänzende Befragungen
Um die Erfahrungen der Teilnehmer:innen im Zuge Ihrer Teilnahme an Try 5 bestmöglich erfassen und daraus wertvolle Erkenntnisse gewinnen zu können, werden im Projektzeitraum gegebenenfalls weitere ergänzende Befragungen durchgeführt. VZW behält sich vor, die Teilnehmer:innen für diese Befragungen per Mail, postalisch und im Bedarfsfall auch telefonisch zu kontaktieren.
4. Mobilitätsangebote
Für die fünf Testwochen werden den Teilnehmer:innen verschiedene Mobilitätsangebote zur Verfügung gestellt. Die Angebote werden auf Basis der getrackten Wege in Phase 1, der individuellen Mobilitätschecks und der tatsächlichen Verfügbarkeit der Mobilitätsangebote für die Testhaushalte erstellt. Für die Nutzung der Angebote stehen den Haushalten bestimmte Verkehrsmittel sowie ein Grundkontingent in Form von Fahrschein-, Zeit- oder Kilometerguthaben zur Verfügung. Die Höhen der Guthaben werden so bemessen, dass sie den Mobilitätsbedarf des Haushaltes bestmöglich erfüllen. Sollten diese nicht ausreichen oder ein erhöhter Bedarf bestehen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme. Im Nachhinein eingereichte Rechnungen können nicht erstattet werden. Die Services können nicht an Dritte übertragen werden. Der Rechtsweg sowie eine Auszahlung der Services in bar sind ausgeschlossen.
Die Teilnehmer:innen haben grundsätzlich selbstverantwortlich für eine gültige Fahrberechtigung zu sorgen. Eine diesbezügliche Haftung des VZW, der TU Wien, der ÖBB-PV AG und weiterer Projektpartner ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für die Nutzung der Mobilitätsservices sind teilweise Apps, wie zum Beispiel die App wegfinder notwendig. Für die Nutzung der Apps sind die privaten Smartphones der Teilnehmer:innen zu verwenden. Für die Services, die von den Mobilitätspartnern zur Verfügung gestellt werden, gelten deren jeweilige Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die VZW ist nicht Vertragspartei der Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Mobilitätspartner und den Teilnehmer:innen.
Die Teilnehmer:innen nehmen zur Kenntnis, dass für die Benutzung gewisser Services gesetzliche Vorgaben oder Einschränkungen vorliegen. Der jeweilige Mobilitätspartner ist berechtigt, diese Vorgaben zu prüfen und insbesondere einen Führerschein zu verlangen, sofern dies zur Benutzung der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge notwendig ist.
Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sämtliche zur Verfügung gestellten Leistungen wie Sharing-Fahrzeuge, (Lasten-)Fahrräder und Scooter etc. sorgfältig zu behandeln und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen gegen Diebstahl zu schützen.
Falls ein:e Teilnehmer:in die ihnen anvertrauten Fahrzeuge an seine Haushaltmitglieder weitergibt, welche ebenfalls am Projekt teilnehmen, ist er:sie dafür verantwortlich, die Eignung der Person zur Benutzung des jeweiligen Fahrzeugtyps zu überprüfen. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung sind die Teilnehmer:innen ab dem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, Guthaben, die im Rahmen des Projektes ausgegeben wurden, zu verwenden. Nicht verbrauchte Guthaben werden in diesem Fall deaktiviert.
5. Änderung der Teilnehmer:innendaten
Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn sich Ihre Nutzer:innendaten ändern, z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer oder sonstige. Wenn Sie uns nicht informieren, gelten sämtliche an die uns zuletzt bekannt gegebene (E-Mail-)Adresse verschickten Unterlagen und Erklärungen als zugegangen.
6. Rechte am geistigen Eigentum / Einschränkung der erteilten einfachen Nutzungsrechte
Die App sowie die Software, Strukturen von Datenbanken, Texten, Informationen, Analysen, Bildern, Fotografien, Grafiken, Logos, Sounds oder sonstigen Daten bleiben ausschließliches Eigentum der TU Wien bzw. ihrer Vertragspartner oder gegebenenfalls ihrer jeweiligen Eigentümer, von denen der Vertragspartner die Betriebslizenzen erhalten hat.
Jede andere Nutzung der Applikation, einschließlich der kommerziellen Nutzung durch den:die Nutzer:in, ist ohne vorherige Zustimmung der TU Wien bzw. ihrer Vertragspartner untersagt.
Dem:der Nutzer:in ist es insbesondere untersagt, jegliche Inhalte der Applikation für eine andere als private Nutzung zu vervielfältigen und/oder herunterzuladen, zu verkaufen, zu vertreiben, zu übertragen, zu übersetzen, anzupassen, zu verwerten, zu verteilen und vollständig oder teilweise in irgendeiner Form zu kommunizieren, ob kommerziell oder nicht.
Dem:der Nutzer:in ist es auch untersagt, Daten über die Applikation einzuspielen, die den Inhalt oder das Erscheinungsbild der Daten oder der Applikation verändern könnten.
Die Verwendung automatischer oder manueller Datenextraktionsysteme oder anderer Mittel zum Zugreifen, Erkunden oder Indizieren der App ist untersagt.
Sie dürfen weder selbst noch durch Dritte
- die Software oder Teile dieser nachahmen, verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren, übertragen oder sonst wie vertreiben, verändern, übersetzen, abgeleitete Werke daraus herstellen oder diese in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln vervielfältigen oder bearbeiten oder durch Dekompilieren, Reverse Engineering oder durch andersartige Verfahren den Quellcode der Software ermitteln,
- irgendwelche Handlungen vornehmen, um Sicherheitsmaßnahmen oder eine Regelung zur Verwendungsmöglichkeit der Software zu umgehen oder außer Kraft zu setzen (einschließlich vollumfänglicher, digitaler Rechteverwaltung und der Verhinderung des Weitervertriebs [forward-lock]),
- die Software dazu verwenden, um sich zu Inhalten Zugang zu verschaffen, und diese zu kopieren, zu übertragen, sie zu entschlüsseln oder sie weiter zu übertragen, und damit irgendein Gesetz oder die Rechte einer dritten Partei zu verletzen, oder
- den Urheberrechtshinweis, ein Markenzeichen oder den Hinweis auf ein sonstiges Recht von MotionTag oder einer dritten Partei, die mit dem Produkt verbunden oder darin enthalten sind, entfernen oder verändern.
Die App ist für Ihre persönliche Nutzung vorgesehen. Insbesondere sind die folgenden Aktivitäten nicht erlaubt:
- Automatisiertes Auslesen und Herunterladen von Daten mittels entsprechender Programme („Robots“, „Crawler“, „Spider“, „Screen Scraping Tools“),
- Versuche, sich Zugang zu nicht öffentlichen Informationen zu verschaffen oder Informationen zu verfälschen oder zu unterdrücken („Hacking“),
- Nutzung der angebotenen Informationen für die Einbettung in andere Webseiten oder mobile Applikationen (z. B. durch Framing oder vergleichbare Technologien), oder
- Setzen sonstiger Handlungen, die eine unverhältnismäßig hohe Belastung unserer Infrastruktur mit sich bringen.
Jede andere Verwendung als jene, die durch die gegenständlichen Teilnahmebedingungen gestattet ist, setzt voraus, dass Sie mit uns im Vorfeld eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
Bestimmungen, die diese Teilnahmebedingungen verletzen und/oder die Software so zu nutzen, dass gegen die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen wird, sind strengstens verboten und kann für Sie zivil- und/oder strafrechtliche Folgen haben, insbesondere auch eine Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes wegen Verletzung von Urheberrechten. Bereits ein Versuch derartige Handlungen zu setzen, stellt eine Verletzung unserer Rechte dar.
Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung sind wir überdies berechtigt, sie von der Teilnahme am Projekt auszuschließen.
7. Haftung
Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die im Rahmen des Projektes zum Einsatz gelangende Software zu direkten Schäden an Ihrem Gerät führt. Eine Haftung unsererseits besteht in diesem Fall nur dann, wenn dies aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits erfolgt. Bei Personenschäden haften wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Wir übernehmen keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust oder Datenänderung. Wir übernehmen keine Haftung für Viren, Eingriffe, Hacking oder andere sicherheitsrelevante Störungen, die auf Dritte zurückzuführen sind.
Aus der Teilnahme am Projekt ergeben sich keine über die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten, hinausgehenden Ansprüche gegenüber dem VZW bzw. den am Projekt beteiligten Projektpartnern. Insbesondere besteht keine Haftung des VZW bzw. der am Projekt beteiligten Projektpartner für das (private oder berufliche) Mobiltelefon des:der Teilnehmer:innen.
Teilnehmer:innen haften selbst für Unfälle oder Diebstähle, die durch die Nutzung der im Zuge des Projekts genutzten Fahrzeuge/Verkehrsmittel auftreten.
8. Geheimhaltungsverpflichtung
Sämtliche im Rahmen des Projekts Try5 erhaltenen Informationen, Unterlagen, Ergebnisse etc. sind vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht zu verwerten, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. zur Verfügung zu stellen oder diesen in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Projekts Try5 für zwei Jahre weiter.
9. Änderung der Teilnahmebedingungen
Über Änderungen der Teilnahmebedingungen informieren wir Sie schriftlich per E-Mail. Sie nehmen die Änderungen an, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Änderungsschreiben erhalten haben, schriftlich widersprechen. Im Änderungsschreiben informieren wir Sie über die vierwöchige Widerspruchsfrist und darüber, dass die Änderungen in Kraft treten, wenn Sie diesen nicht widersprechen. Bitten senden Sie Ihren Widerspruch an kontakt@try5.at.
10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf unsere Teilnahmebedingungen findet österreichisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.
11. Widerrufsrecht und Ausschluss von der Projektteilnahme
Der Widerruf der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen ist jederzeit ohne Bekanntgabe von Gründen möglich. Er ist schriftlich an kontakt@try5.at zu richten und führt automatisch zum Ausschluss von Try5.
VZW behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen (insbesondere bei Zuwiderhandeln gegen diese Teilnahmebedingungen) den:die Teilnehmer:in vom Zugriff auf die gesamte Applikation und von der Teilnahme am Projekt auszuschließen.
Im Fall des Widerrufs bzw. bei Beendigung des Projektes ersuchen wir Sie über unsere Aufforderung die App zu löschen.
12. Schlussbestimmungen
Es bestehen mit uns keine Nebenabreden. Nebenabreden müssen mit uns vielmehr schriftlich vereinbart werden. Werden Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig, undurchführbar oder undurchsetzbar, bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Statt der ungültigen, undurchführbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung soll eine gültige, durchführbare und durchsetzbare Bestimmung zur Anwendung gelangen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke