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TU Wien nicht Chipkarten-Auftragnehmer!

Die Vorwürfe, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hätte einen Auftrag gesetzeswidrig an die TU Wien vergeben, sind falsch.

Wien (TU). - Gestern wurde vom Landeshauptmann von Kärnten, Dr. Jörg Haider, ein Rechnungshof-Rohbericht zu den Sozialversicherungs-"Chipkarten" präsentiert.

Moniert wurde u.a. eine gesetzeswidrige Beauftragung in der Höhe von 2.28 Millionen Euro an die Technischen Universität (TU) Wien.

Wir stellen hiermit fest, dass kein Vertragsverhältnis zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger (bzw. diesem nahestehenden juristischen Personen) und der TU Wien in Sachen "Chipkarten" besteht. Vertragnehmer ist ein gewerblicher Verein, an dem die TU Wien nicht beteiligt ist.

Richtig ist, dass Gelder aus diesem Auftrag irrtümlich auf einem TU-Konto gutgeschrieben wurden. Nach Bemerken des Irrtums wurde das Geld auf ein Geschäftskonto des Vereins - und nicht wie behauptet auf ein Privatkonto - weitertransferiert. Der genaue Mittelfluss wird von der Innenrevision der TU zur Zeit geprüft.

Die TU Wien verwahrt sich gegen den Vorwurf, nicht gesetzeskonforme Aufträge entgegen genommen zu haben.