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TUW-(Home)Office Serie: Dos and Don'ts

„Homeoffice“ wurde durch Corona gelebter Alltag. Mit ihrer zeitgemäßen Richtlinie begegnet die TU Wien ihren Mitarbeiter_innen auf Augenhöhe.

Wohnzimmeransicht Homeoffice

Menschen sind verschieden: Manche fühlen sich im Homeoffice pudelwohl, während andere die Arbeit am Standort TUW bevorzugen. Bevor wir also mit Homeoffice loslegen, sollten wir unsere Voraussetzungen abklären: Kann die Arbeit von zu Hause aus erledigt werden und eignen wir uns persönlich überhaupt dafür? Ein Gespräch mit dem/der Vorgesetzten und eine Checkliste, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster helfen uns dabei, das herauszufinden.

Home is where your heart is” …

… aber nicht im Homeoffice. Hier gilt: „Home is, wo Du gemeldet bist“. Das beinhaltet sowohl den Haupt- als auch den Nebenwohnsitz. Wer Lust auf einen Kaffee außer Haus verspürt, muss dafür eine arbeitszeitverlängernde Pause einkalkulieren. Prinzipiell gilt eine einfache Regel für einen Homeoffice-Tag: Unser Arbeitsplatz ist zu Hause. Homeoffice ist nicht mit „mobilem Arbeiten“ zu verwechseln, wo auch Kaffeehaus, Park oder Zug zum Arbeitsplatz werden. Die Arbeitsleistung für die TU Wien soll in der Wohnung erbracht werden – gerne auch in den zugehörigen Außenräumen wie Balkon oder Garten.

Ein Päuschen in Ehren

Was Pausen betrifft, gelten zu Hause die gleichen Regeln wie am Arbeitsplatz an der TU Wien, so die deutliche und hilfreiche Aussage von Ute Koch, Arbeitsrechtsexpertin im Vizerektorat Personal und Gender. Beherzigt man das, erübrigen sich viele Fragen, was als Pause gilt. Fragt man das Gesetz, stehen Arbeitnehmer_innen zehn Minuten Pause nach 50 Minuten Arbeitszeit zu, nach sechs Stunden ist eine halbe Stunde Pause verpflichtend (Tipps zur Pausengestaltung gibt es demnächst).

Die Finanzen

Für Homeoffice-Tage ist eine finanzielle Vergütung vorgesehen – so erhalten Mitarbeiter_innen, die mehr als 40 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten und die eigenen digitalen Arbeitsmittel einbringen, 12 Euro pro Monat als pauschalierten Aufwandersatz am Ende des Jahres. Wer mit TU-Arbeitsmitteln mehr als 40 Tage arbeitet, erhält sechs Euro pro Monat. Und schließlich: Wer weniger als 40 Tage pro Jahr von zu Hause arbeitet, erhält drei Euro pro Monat als Aufwandersatz.

Wichtig ist, dass die Homeoffice-Tage dokumentiert werden (eine technische Umsetzung dafür ist im Entstehen).

Mindestanwesenheit 40:60

40 Prozent der Arbeitszeit soll an der TU Wien geleistet werden – diese Regelung gilt ab sofort. Das Vizerektorat Personal und Gender hat diese Regelung eingeführt, denn die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass sich für viele von uns ein guter Mix aus Homeoffice- und Office-Zeiten bewährt hat.

Wie geht es Ihnen im Homeoffice?

Wir würden gerne mehr über Ihre Erfahrungen im Homeoffice wissen. Berichten Sie uns, wie es Ihnen dabei ergeht? Mails an: content@tuwien.ac.at

Bei Fragen sind die FAQs zum Homeoffice sehr hilfreich, alle anderen Fragen beantwortet gerne Mag.a Ute Koch, Arbeitsrechtsexpertin im Vizerektorat Personal und Gender.

Die gesamte Homeoffice-Richtlinie, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster: https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/personaladministration/FB_wiss._Personal/Formulare/Homeoffice_Richtlinie.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster 
Checkliste, öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterhttps://www.tuwien.at/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=70456&token=613d02d195708b6638b50fb83afbf8a2b9395ecf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster 

FAQ, öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterhttps://www.tuwien.at/intern/personalwesen/fb-arbeitsrecht/homeoffice/faqs-homeoffice, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster 

Rückfragehinweis

Fachbereich Arbeitsrecht
+43 1 58801 406202
Mag.a Ute Koch
ute.koch@tuwien.ac.at


Eine Reihe in Kooperation mit dem Vizerektorat Personal und Gender sowie dem TUW-Team Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.