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TU-Bedienstete lehnen Vollrechtsfähigkeits-Vorschlag ab

Gefordert wird eine Evaluierung der bisherigen Ausgliederungen und des UOG´93.

Wien (TU) - Bei ihrer gestrigen Versammlung (organisiert vom Universitätslehrerverband in Zusammenarbeit mit dem Gewerkschaftlichen Betriebsaussschuss sowie dem Dienststellenausschuss für Universitätslehrer) haben die Bediensteten der Technischen Universität (TU) Wien eine Erklärung beschlossen, die den Gestaltungsvorschlag der bm:bwk-Arbeitsgruppe "Universitätsautonomie" zur vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten grundsätzlich ablehnt:

  • "Die Universitätsbediensteten der TU Wien können einer Ausgliederung (Vollrechtsfähigkeit) der Universitäten nicht zustimmen, bevor die bisher durchgeführten Ausgliederungen von Bundeseinrichtungen nicht evaluiert worden sind."
  • "Gleiches gilt für das UOG´93 - das nach unserer Meinung den Universitäten ein höheres Ausmaß an Autonomie gibt als der vorliegende Diskussionsentwurf."
  • "Dieser Diskussionsentwurf ist in seiner Gesamtheit abzulehnen."
  • "Der Gestaltungsvorschlag des bm:bwk ist hingegen der Weg zur bürokratisch dominierten ´Ministerialuniversität´ und gefährdet den Wissenschaftsstandort Österreich!"

Volltext der Erklärung: