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Staatspreis Patent 2020 - Einreichungen noch bis 27. April möglich

Der Staatspreis Patent rückt besonders innovative Leistungen ins Scheinwerferlicht. Er ist die höchste staatliche Auszeichnung für Erfindungen und Marken und wird heuer am 9. November 2020 zum dritten Mal vergeben.

Staatspreis Patent - jetzt einreichen!

Der Staatspreis Patent wird von Bundesministerin Leonore Gewessler, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gemeinsam mit dem Österreichischen Patentamt, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster verliehen und zeichnet jene Unternehmen, Erfinderinnen und Erfinder aus, die wesentlichen Anteil am wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt in Österreich haben.

Was wird ausgezeichnet?

Eine hochkarätige Jury ermittelt aus allen Einreichungen die besten Patente und die kreativsten Marken und würdigt Erfindungen mit besonderem humanitärem Wert.

  • In der Kategorie "Patent" liegt der Fokus auf der erfinderischen Tätigkeit. Darunter wird die technisch neuartige Lösung einer Aufgaben verstanden. Beurteilt werden die eingereichten Patente nach folgenden Kriterien: Originalität der Erfindung, Technologische Komplexität, Wirtschaftliche Erfolgschancen, Bedeutung für die Gesellschaft
  • In der Kategorie "Marke" steht die Gestaltung im Mittelpunkt der Bewertung. Beurteilt werden die eingereichten Marken nach folgenden Kriterien: Kreativität, Einzigartigkeit, Verwendung, Markenbotschaft
  • In der Kategorie "Humanity" werden Erfindungen mit besonderer humanitärer Bedeutung ausgezeichnet, die helfen das Leben der Menschen zu verbessern. Wie z.B. Schulbildung, Wasseraufbereitung, sanitäre Bedingungen, Gesundheitsvorsorge, Ernährung und Kommunikation. Die eingereichten Erfindungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt: Humanitäre Bedeutung, Wirkungsradius, Anwendbarkeit, Nachhaltigkeit

Für den Spezialpreis "Humanity" können Inhaber_innen eines österreichischen Patents einreichen, das im Zeitraum 2015 bis 2019 erteilt wurde und nach deren Ansicht einen besonderen humanitären Wert hat.

In den Kategorien "Patent" und "Marke" können alle Inhaber/innen eines bzw. einer vom Österreichischen Patentamt im Zeitraum 2018 bis 2019 erteilten Patents oder registrierten Marke einreichen.

Ausschlaggebend sind:

  • aufrechter Schutz
  • Veröffentlichungsdatum des Patents im Österreichischen Patentblatt (Teil II)
  • Registrierungsdatum der österreichischen Marke
  • Wohnsitz/Geschäftsniederlassung in Österreich

Infos und Einreichung (bis 27. April 2020) unterwww.patentamt.at/staatspreis-patent-2020, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster